Wegen Geldwäsche in Cham vor Gericht: 37-Jähriger stellte sein Konto für Überweisungen zur Verfügung

Geldwäsche in elf Fällen hielt der Staatsanwalt einem 37-jährigen nigerianischen Staatsbürger vor, der seit 2017 in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis lebt und eigentlich als Maurer arbeitet. Wie es in der Verhandlung in Cham am Donnerstag unter Vorsitz von Amtsrichterin Birgit Fischer erschien, war seine Hilfsbereitschaft gegenüber anderen Geflüchteten schamlos ausgenutzt worden.
Der Straftatbestand der Geldwäsche blieb daher bestehen, und so wurde der Mann zu einer Geldstrafe und dem Wertersatz der über sein Konto überwiesenen Beträge verurteilt, nachdem er letztlich seinen Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen beschränkt hatte.
Kontakt über den Afrika-Shop in Regensburg
Von Februar 2022 bis April 2023 wurden laut Anklageschrift insgesamt elf Überweisungen vom Konto des Angeklagten bei einer deutschen Internetbank an ausländische Empfänger getätigt. Die Beträge waren zuvor von verschiedenen Personen auf das Konto der MasterCard des Angeklagten bei dieser Bank eingezahlt worden.
Angeblich wurde seine Bankverbindung genutzt, weil sie deutsch ist und damit als glaubhaft und sicher galt und bei dieser Bank weniger Überweisungsgebühren ins Ausland anfielen. Die „Kunden“ hätten sich – außer der erste – bei ihm via Facebook gemeldet, gab der Angeklagte an, wobei ein Kontakt über den Afrika-Shop in Regensburg zustande kam, bei dem das Geld auf ein italienisches Konto transferiert wurde. Einige der „unbekannten Hintermänner“ hätten angegeben, dass das Geld für Hilfsorganisationen in den Zielländern bestimmt sei. Ein US-Soldat habe die Summe für seine Tochter in Nigeria übertragen wollen.
Angeklagter in elf Fällen schuldig
Angefangen habe dieser Transfer mit einer Anfrage eines Mannes in Regensburg, der ihn gefragt habe, ob eine gewisse Summe Geld auf das Konto des Angeklagten überwiesen werden könne, da er selber in Deutschland kein Konto habe. Als der Betrag eingegangen war, habe er diesen dann auf das ausländische Konto des Bittenden überwiesen. Für ihn selber, so der Nigerianer, sei dabei nichts herausgesprungen, er habe das alles nur getan, weil ihm, als er 2017 nach Deutschland gekommen war, auch bei Geldsachen geholfen worden war.
Die Richterin fand schon komisch, dass auf einmal wildfremde Menschen von dem Angeklagten Geld über sein Konto laufen lassen wollten. Doch der Mann sagte, er habe nur helfen wollen, weil er wisse, dass manche Probleme beim Geldtransfer haben.
Der Verteidiger machte nach dem Eingeständnis der Geldübertragungen über das Konto des Angeklagten deutlich, dass es bei dem Einspruch gegen den Strafbefehl „zwei Baustellen“ gebe, die Anzahl der Tagessätze mit 110 Einheiten und den Wertersatz der über das Konto gelaufenen Summen. Über 30.000 Euro seien für seinen Mandanten „ein Schweinegeld“.
Ob der Angeklagte seinen Einspruch also auf die Rechtsfolgen, nämlich die Höhe des Strafmaßes, beschränke, wollte Fischer wissen. Nach einem Gespräch mit seinem Mandanten bejahte dies der Anwalt, und auch der Staatsvertreter stimmte dem zu, jedoch nicht einem Wegfall des Wertersatzes, da hatte der Oberstaatsanwalt was dagegen.
Richterin Fischer sprach den Angeklagten der Geldwäsche in elf Fällen schuldig und verhängte gegen ihn eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 30 Euro, also 4200 Euro, dazu einen Wertersatz in Höhe von 15.500 Euro.
Sie glaube nicht, dass all die Überweisungen nur für eine Person getätigt worden seien und die nur ihren Namen geändert habe, so wie es der Angeklagte glauben machen wollte. Zudem seien die rechtlichen Voraussetzungen für die Einziehung des Wertersatzes gegeben, der könne also nicht aufgegeben werden.