Ex-Geliebte in Cham niedergestochen: 41-Jähriger zu Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt

Von Mittelbayerische Zeitung · 1. Februar 2024 um 19:20

Weil er seiner Ex-Geliebten mehrmals aufgelauert und im Juli 2023 mit einem Küchenmesser eingestochen haben soll, musste sich ein 41-Jähriger vor dem Schöffengericht in Regensburg verantworten. Am Mittwoch legte der Mann ein Teilgeständnis ab, am Donnerstag fiel das Urteil.

Wie Thomas Schug, Pressesprecher am Amtsgericht, auf Nachfrage mitteilt, sei der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Nachstellung in Tateinheit mit zwei Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz schuldig gesprochen worden. Demnach wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist laut Schug noch nicht rechtskräftig.

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Jahrelang soll der 41-Jährige ein Verhältnis mit einer sieben Jahre älteren Frau gehabt haben. Im Mai zog sie den Schlussstrich. Das wollte der geschasste Liebhaber wohl nicht akzeptieren. Es folgten mehrere Polizeieinsätze, es wurden Kontaktverbote ausgesprochen und schließlich eine Gewaltschutzanordnung erlassen. Im Sommer soll er seine Ex-Geliebte in Cham niedergestochen haben. Dann legte sich der 41-Jährige vor die Polizeiwache und rief „festnehmen“.

Den schwersten Vorwurf der Anklageschrift räumte er bereits am Mittwoch ein: „Ich weiß nicht warum, ich habe sie gestochen“, erklärte er. Geschlagen wollte er sie jedoch nicht haben. Und das Stalking des Opfers bestritt er vor Richterin Cornelia Blankenhorn größtenteils.