Prozess um niedergestochene Frau: Griff ein geschasster Liebhaber (41) in Cham zum Messer?

Von André Baumgarten · 31. Januar 2024 um 19:00

Im Sommer 2023 soll er seine Ex-Geliebte in Cham niedergestochen haben. Dann legte sich der 41-Jährige vor die Polizeiwache und rief „festnehmen“. Jetzt wird dem Mann in Regensburg der Prozess gemacht – und der startete mit einem Teilgeständnis.

Jahrelang soll ein 41-Jähriger ein Verhältnis mit einer sieben Jahre älteren Frau gehabt haben. Als die im Mai 2023 den Schlussstrich zog, scheint der geschasste Liebhaber das nicht akzeptiert haben wollen. Es folgen mehrere Polizeieinsätze in Cham, es werden Kontaktverbote ausgesprochen und vom Amtsrichter schließlich eine Gewaltschutzanordnung erlassen.

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Am Abend des 16. Juli eskaliert es im vergangenen Sommer dann wohl vollends: Wieder soll der Mann ihr aufgelauert haben, diesmal mit einem Küchenmesser in seiner Umhängetasche. Als die Ex-Geliebte fliehen will, soll der 41-Jährige auf sie eingestochen haben – dafür steht er nun in Regensburg vor dem Schöffengericht.

184 Tage in U-Haft verbracht

In typischer Gefängniskleidung, mit dicker olivgrüner Jacke und klirrenden Fußfesseln über den Schuhen wird der Mann gestern von der Polizei in den Gerichtssaal geführt. Bis auf 14 Tage im November verbrachte der 41-Jährige seit dem angeklagten Vorfall die Zeit in Untersuchungshaft und wartete auf seinen Prozess. Angeklagt ist der Mann aus Äthiopien jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung, Nachstellung und zwei Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz.

Dazu bat sein Rechtsanwalt Benedikt Kuchenreuter direkt nach der Verlesung der Anklage um ein Rechtsgespräch mit dem Schöffengericht, stellte jedoch zuvor eine geständige Einlassung seines Mandanten in Aussicht. Zu einem Deal kam es letztlich aber nicht. Stellung nahm der Angeklagte zu allen Vorwürfen dennoch.

Und die haben es in sich: Ab Anfang Juni soll der 41-Jährige der sieben Jahre älteren Ex-Geliebten immer wieder aufgelauert haben – mal an ihrer Wohnung, mal unweit ihrer Arbeitsstelle und mal beim Einkaufen. Mehrfach rief die 48-Jährige die Polizei zu Hilfe, die ihm mindestens dreimal eine sogenannte Gefährderansprache angedeihen ließ. Das heißt nicht anderes, als dass Polizisten ihm ein Kontaktverbot auferlegen und deutlich machen, was für harte Konsequenzen weitere Verstöße haben. Die letzte Eskalation nur Wochen später aber hatte wohl kaum jemand kommen sehen.

Vorläufige Ruhe brachte aber erst eine Gewaltschutzanordnung, die das Chamer Amtsgericht am 26. Juni erließ. Zumindest 19 Tage ließ der Angeklagte die Frau laut der Anklage in Ruhe – dann soll am Kaufland alles von Neuem begonnen und für die 48-Jährige einen Tag später im Krankenhaus geendet haben. An jenem Sonntagabend trafen die beiden erneut aufeinander: Statt sich zu entfernen, wie ihm das Gericht auferlegt hatte, soll er sie angesprochen haben, dass sie ihre Anzeige zurücknehmen solle und er sie heiraten wolle. Davon wollte die Ex-Geliebte aber überhaupt nichts wissen.

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Als die Frau zu flüchten versuchte, schlug der Angeklagte sie laut Anklage, packte dann ein in Papier gewickeltes Messer aus und rammte ihr die gut 7,5 Zentimeter lange Klinge zweimal in den Unterleib. Schwer verletzt fanden Passanten die 48-Jährige und riefen die Polizei. Der geschasste Liebhaber flüchtete nach dem Angriff, rief dabei seine Ehefrau an und bestellte sie zur Polizeiwache in Cham. Da stellte er sich selbst – bzw. legte sich auf den Boden vor die Inspektion, das Gesicht nach unten, die Hände hinter dem Rücken und rief „festnehmen“.

Den schwersten Vorwurf der Anklageschrift räumte der 41-Jährige ein: „Ich weiß nicht warum, ich hab sie gestochen“, erklärte er. Geschlagen wollte er sie jedoch nicht haben – vielmehr Tränen auf ihrer Wange weggewischt haben, „dadurch ist die rot geworden“. Der Streit wäre nach seinen Worten eskaliert, „weil sie mich angelogen hat“. Das Stalking des Opfers hingegen bestritt er im Prozess vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Cornelia Blankenhorn größtenteils.

Videos von einem Vorfall

Zwei Vorfälle bestritt er ganz: An einem der Tage sei er daheim gewesen, an einem anderen über Nacht im Krankenhaus. Belege dafür gab es nicht, weshalb die Richterin das nun selbst prüfen will. Zudem gab er an, das Opfer habe ihn immer wieder angerufen, angelächelt und Treffen forciert. Dem widersprach der Sachbearbeiter der Chamer Polizei: Auf Videos sei deutlich zu hören, wie sie immer wieder sagte, er solle gehen und sie wolle nichts mehr von ihm. Dem Polizisten berichtet die 48-Jährige außerdem von einem Kontrollzwang des Angeklagten. Heute soll die Frau selbst vor Gericht angehört werden – das Urteil dürfte ebenfalls fallen. Dem Mann drohen mehrere Jahre in Haft.