Maßkrugwurf gegen Schwester: Familienstreit endete vor Gericht in Cham

Familienstreitigkeiten enden häufiger vor Gericht, aber so einen Hass, wie er bei der Verhandlung in Cham zwischen einer Mutter und ihrem Sohn zutage getreten war, ist selten. Ein 28-jähriger Mann musste sich vor Richter Dr. Thomas Strauß wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Während der Verhandlung kamen noch andere mögliche Straftaten ans Licht.
Doch hier ging es darum, dass sich der Angeklagte beim Regentalfest in Ramspau offenbar über seine Schwester geärgert hatte, weil sie von seinem Freund angemacht wurde, was ihm nicht passte. Er packte seinen Maßkrug, den er mit vors Zelt genommen hatte, und warf ihn aus etwa eineinhalb Metern zwischen seiner Schwester und deren Freundin in Schulterhöhe durch. Er habe die beiden nur damit erschrecken wollen, sagte der 28-Jährige.
Maßkrug traf Unbeteiligten
Beim Wurf hatte der Krug den Knöchel eines Unbeteiligten gestreift und eine Prellung verursacht. Das brachte die Schwester in Rage. Sie beschimpfte ihren Bruder und sagte, dass er an der kaputten Situation der Familie schuld sei. Weil sie weiter schrie, habe er sie an den Armen gepackt und mit dem Knie an den Oberschenkel gestoßen, um sie zu beruhigen. Außerdem habe er ihr den Mund zugehalten und sie am Hals gepackt. Dann sei der Freund dazwischen gegangen. Alle hätten sich beruhigt, seien zurück ins Zelt und dann gemeinsam nach Hause gefahren.
Dort habe er eigentlich für alle kochen wollen, doch die Schwester habe erneut zu streiten begonnen. Er habe ein „Trumm gepackt“ und auf den Boden geschmissen und zu ihr gesagt, dass sie abhauen solle. Das sei wohl der Grund, warum sie ihn angezeigt hat, vermutete er. Auch die Geschädigte gab zu, dass der Grund der Anzeige eine „Kleinigkeit danach“ gewesen sei. Der Angeklagte vermutete Intrigen seiner Mutter dahinter, um ihn hinter Gitter zu bringen.
Im Prinzip stimmten die Aussagen der vier Beteiligten überein, auch dass sich der Angeklagte bei dem Mann, den er mit dem Maßkrug am Knöchel verletzt hat, gleich entschuldigt hatte. Er habe ihn nicht treffen wollen. Der hatte den Wurf gar nicht mitbekommen, nur gedacht, dass ein Vorbeigehender seinen Krug habe fallen lassen.
Der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung in zwei Fällen war vom Angeklagten durch seine Einlassungen vor Gericht mehr oder weniger zugegeben worden. Die beiden Frauen waren vom Krug an den Schultern gestreift worden, aber ohne erkennbare Blessuren. Der Angriff auf seine Schwester ebenfalls. Auch die fahrlässige Körperverletzung bei dem am Knöchel getroffenen Mann stand fest.
Provoziert von der Schwester
Der Staatsanwalt sah im zweiten Fall durchaus ein, dass sich der Angeklagte von seiner Schwester provoziert und beleidigt gefühlt habe und sie zum Schweigen bringen wollte. Aber eben nicht mit diesen Mitteln und unter starkem Alkoholeinfluss. Zumal seine Schwester ihm körperlich deutlich unterlegen sei. Insgesamt forderte er 90 Tagessätze Geldstrafe für die Straftaten. Der Verteidiger sah beim Krugwurf keinesfalls eine gefährliche Körperverletzung und auch keine eine Verletzungsabsicht. Dass sich sein Mandant gegen die Beleidigungen der Schwester gewehrt habe, sei ebenso nicht strafbar. So forderte er einen Freispruch.
Der Richter sah die Körperverletzung als bewiesen. Der Angeklagte habe Glück gehabt, dass er mit dem Krug nicht den Kopf einer der Personen getroffen habe. Eine Abwehr von Beleidigungen müsse verhältnismäßig sein und nicht so brutal, wie die des Angeklagten. Auf den Beweisfotos waren deutliche Striemen und Flecken zu sehen. Er verurteilte den Angeklagten zu 80 Tagessätzen zu je 60 Euro, also zu 4800 Euro Geldstrafe. Negativer Schlusspunkt: Zu seiner Mutter, die im Zuhörer-Bereich saß, sagte der Angeklagte noch: „Ich hoff nur, dass ma wir uns mein ganzes Leben lang nimmer sehn!“ Sie darauf: „Des hoffe auch.“