24-Jähriger stand wegen sexueller Belästigung vor dem Chamer Amtsgericht

Für den Staatsanwalt und Richter Thomas Strauß war die Sache klar. Sie glaubten den drei Frauen, dass sie von einem 24-Jährigen beim Tanzen in einer Chamer Disco an Po und Beinen betatscht wurden. Der Angeklagte hingegen sah sich als Opfer.
„Normalerweise frage ich den Angeklagten nach dem Urteil, ob er mit diesem einverstanden ist. Bei Ihnen mache ich das nicht, weil ich sehe, dass Sie es nicht sind. Deshalb bekommen Sie einen Hinweis auf ihr Recht zur Berufung gegen das Urteil.“
Denn der junge Mann, den Richter Thomas Strauß sehr gut durchschaut hatte, sah sich als Opfer, nicht als Täter. Er sei nur aus Rache angeklagt worden, weil er den Freund einer jungen Frau, die er angeblich sexuell belästigt haben soll, angeklagt hatte, als dieser ihn nach dem Vorfall zusammengeschlagen hatte.
Alkohol war im Dezember 2022 in einer Chamer Diskothek im Spiel. Dem hatten zwei Freunde in einer Lounge der Disco kräftig zugesprochen und fielen deswegen schon dem Sicherheitspersonal auf, weil sie zum Rauchen nicht nach draußen gegangen waren, sondern einfach drinnen lospafften. Deswegen wurden sie schließlich vor die Tür gebeten, wo es dann zu besagter Schlägerei kam.
Auslöser soll eben eine sexuelle Belästigung der Freundin des Beteiligten, der zugeschlagen hatte, zuvor auf der Tanzfläche der Disco gewesen sein. Deshalb stand der 24-jährige Angeklagte nun vor Gericht, da einmal eine der drei Frauen, alle um die 20 Jahre alt, ihn angezeigt hatte, und die Staatsanwaltschaft nach dem Vorverfahren wegen der Schlägerei ein öffentliches Interesse in diesem nun verhandelten Fall bekundet hatte. Die Klägerin war die Partnerin des Angreifers.
Beim Tanzen an den Po gefasst
Die drei Frauen erzählten in ihren Aussagen vor dem Chamer Richter jedoch im Prinzip alle die gleiche Geschichte. Sie hätten auf einer Art erhöhtem Tanzboden getanzt, als der Angeklagte von hinten an sie herangetreten sei und zweien mit der Hand zwischen den Beinen entlang gestreichelt habe, wobei er bei einer „an der Scheide entlang gestreift“ habe.
Einer soll er außerdem auch an den Po gefasst haben, der dritten wollte der Angeklagte einen Kuss aufdrängen. Die sexuellen Attacken hielten nicht lange an, dann ließ der junge Mann wieder von den Frauen ab. Einmal, weil die die Angriffe wegschlugen und ihn wegdrückten, wohl auch, weil er zu betrunken war.
Angeklagter war alkoholisiert
Keine Bei der Polizei hatte der 24-Jährige die Vorwürfe nicht eindeutig bestritten, sondern gesagt, er könne sich nicht erinnern, ob er so was getan habe. Das bedeute, erklärte er dem Richter, dass er dann die vorgeworfenen Übergriffe auch nicht begangen habe.
Angeklagt sei er von den drei Freundinnen nur geworden, weil damit der Partner der einen ein Alibi für seine Körperverletzung gegen ihn hätte. Diese These stützte auch der Begleiter des Angeklagten an diesem Abend. Freilich hatte er diesen nicht immer im Blick, auf dem Weg zur Toilette hätte dieser nämlich an der Tanzfläche schon was machen können.
Aber glauben könne er das nicht, weil sein Bekannter völlig überrascht gewesen sei, als die Anklage ins Haus flatterte. Und auch der Angriff vor der Disco sei für beide unerklärlich gewesen. Letztlich sah der Staatsanwalt jedoch die Tatvorwürfe der sexuellen Belästigung in drei tateinheitlichen Fällen für erwiesen, auch wenn sie der Angeklagte geleugnet habe. Aber die drei jungen Frauen hätten alle das Gleiche aus ihrer Sicht erzählt. Eine Geldbuße von 2700 Euro beantragte er daher.
Der Angeklagte fand die Aussagen der drei Frauen zu schwammig, als dass man sie als eindeutigen Beleg gegen ihn werten könne. Auch Richter Thomas Strauß glaubte den Frauen und sprach den 24-Jährigen schuldig. 2400 Euro muss er an eine Opfergruppe sexueller Gewalt zahlen.
„Als Angeklagter dürfen Sie lügen. Aber nicht so, dass der Richter es merkt. Und wenn Ihr Begleiter sagt, sie haben noch heute miteinander über diesen Fall gesprochen, und Sie erzählen mir, das sei irgendwann letzte Woche gewesen, dann haben Sie mich angelogen. Und so etwas merke ich mir“, so die abschließenden Worte des Richters an den jungen Mann.