Tödlicher Unfall nach 10 Kilometern als Geisterfahrer auf B85: Mann verurteilt

Ein Bild der Verwüstung bot sich den Rettungskräften nach einem Frontalzusammenstoß auf der B85 am Abend des 19. Novembers. Ein Geisterfahrer hatte einen folgenschweren Unfall verursacht, bei dem ein Mensch starb und drei weitere schwer verletzt wurden. Nun wurde der Geisterfahrer verurteilt.
Zudem bleibt der Führerschein des 37-Jährigen für mindestens zwei weitere Jahre eingezogen, urteilte das Schöffengericht am Amtsgericht Regensburg unter dem Vorsitz von Richterin Andrea Costa.
Beschuldigter räumte die Taten ein
Die Schuldfrage in der Verhandlung, die eigentlich auf zwei Tage angesetzt war, aber nun doch bereits am Donnerstag komplett durchgeführt werden konnte, war schnell geklärt: Der Beschuldigte räumte die Taten, die ihm in der Anklageschrift vorgehalten worden, vollumfänglich ein. Außerdem entschuldigte er sich bei den Menschen, die er verletzt hatte, und die als Zeugen sowie Nebenkläger auftraten. „Ich habe das nicht gewollt“, beteuerte der in Mazedonien geborene Mann, der seinen Dolmetscher fast nicht benötigte. Er habe zu jener Zeit große Probleme mit Alkohol gehabt.
Fragen wollte er nicht beantworten, zudem machte er große Erinnerungslücken geltend: Von der Fahrt habe er nur noch einzelne Szenen im Kopf, erst in der Zeit im Schwandorfer Krankenhaus, in dem er behandelt wurde, setzte sein Gedächtnis wieder ein.
Zehn Kilometer gefahren
Zehn Kilometer lang war ein 37-jähriger am Tattag mit seinem Wagen im November 2022 von Roding aus kommend als Geisterfahrer auf der B85 in Richtung Cham unterwegs. Nahe der Kreisstadt kam es dann zu einem verhängnisvollen Frontalzusammenstoß mit einem anderen Auto, der einen Toten und drei Schwerverletzte zur Folge hatte.
Die heute 43 Jahre alte Fahrerin des Wagens, in den der Geisterfahrer gecrasht war, schilderte das Geschehen als Zeugin. Es hätte ein schöner Abend werden sollen, berichtete sie. Gemeinsam mit drei Freunden habe man sich in Cham getroffen, um zusammen zu einem Tanzabend nach Roding zu fahren. Die Stimmung war bestens, bis sie plötzlich ein Auto bemerkte, das ihr entgegen kam. „Die Lichter kamen direkt auf uns zu. Ich habe noch versucht, auszuweichen, aber dann hat es schon gescheppert“, erzählte die Geschädigte.
Sie habe sich dann nicht wirklich bewegen können und musste von Rettungskräften aus dem Wagen befreit werden. Die Frau wurde durch die Folgen des heftigen Aufpralls (beide Fahrzeuge waren laut Gutachter mit einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 Stundenkilometern unterwegs) schwer verletzt und musste mehrfach operiert werden. Noch heute hat sie Probleme beim Gehen sowie mit dem Kiefer und ist seit dem Unfall arbeitsunfähig. Fast schon nicht mehr ins Gewicht falle da der Totalschaden an ihrem Auto mit einem Restwert von knapp 6000 Euro.
„Autoteile flogen durch die Luft“
Auch die anderen beiden Insassen im Toyota, die den Unfall überlebt haben, schilderten den Ablauf des verhängnisvollen Abends in gleicher Weise sofern sie sich daran erinnern konnten. Beim Beifahrer habe es fast ein Jahr gedauert, bis er wieder voll arbeitsfähig war, die andere Insassin musste insgesamt sechs Mal operiert werden und leidet zudem auch psychisch sehr unter dem Unfall, vor allem, da ihr Beifahrer auf dem Rücksitz neben ihr starb und sie als Krankenschwester nicht helfen konnte. „Ich habe gemerkt, dass er es nicht schafft“, erzählte sie.
Eine andere Zeugin, die nicht direkt am Unfall beteiligt war, berichtete, dass sie den späteren Geisterfahrer schon auf der Brücke in Roding bei der Einfahrt zur Bundesstraße gesehen habe, als dieser dort stoppte. Sie habe schon fragen wollen, ob alles in Ordnung sei, dann sei der Mann aber weitergefahren und sie habe sich erst nichts mehr dabei gedacht. Auf Höhe Untertraubenbach bemerkte sie dann, dass der Mann als Geisterfahrer auf den anderen beiden Fahrspuren unterwegs war. Mehrere Fahrzeuge seien ihm schon entgegengekommen, bevor es dann kurz vor Cham-West zum Crash kam. „Dann sind Autoteile durch die Luft geflogen“, schilderte sie. Sie habe angehalten und sei zum Unfallort gelaufen, um zu helfen.
Licht- und Hupsignale einfach ignoriert
Weitere Zeugen berichteten, dass ihnen der Geisterfahrer auf seinem Irrweg entgegen gekommen sei und sie nur knapp einen Unfall vermeiden konnten. Licht- und Hupsignale habe der Mann am Steuer einfach ignoriert, so der einhellige Tenor.
Ein Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Cham sagte, die Beamten hätten zunächst Erste Hilfe geleistet, weil sie vor den Rettungskräften am Unfallort waren. Danach wurden im Auto des Geisterfahrers mehrere Flaschen mit alkoholischen Getränken gefunden. Dass der Mann zu viel getrunken hatte, stellte sich dann im Schwandorfer Krankenhaus heraus, wo er knapp drei Stunden später immer noch 1,9 Promille Alkohol im Blut hatte.
Der Polizist vermutete, dass der 37-Jährige am Kreisverkehr in Roding die falsche Ausfahrt nahm und wohl eigentlich in Richtung seines damaligen Heimatortes bei Stamsried fahren wollte. Warum er falsch aufgefahren war, konnte er sich aber nicht erklären. Zwar sei es dunkel und neblig gewesen, die Abfahrt sei aber bestens ausgeschildert und der Mann habe den Weg auch gekannt. Auch, wieso er dann zehn Kilometer lang seine Geisterfahrt fortsetzte und dabei auch zwei Ausfahrten passierte, sei unklar. Die Untersuchungen hätten keine Hinweise auf eine Suizid-Absicht ergeben, erklärte er.
Alkohol-Konsum stieg
Ein Facharzt für Psychiatrie, der den Angeklagten beurteilt hatte, berichtete, dass der Mann schon öfter im Ausland für Baufirmen tätig gewesen ist, aber dort keine sozialen Bindungen aufgebaut hat, mit Ausnahme einer Zeit in der Schweiz, wo er auch sieben Jahre lang mit einer Schweizerin verheiratet war. Umso wichtiger sei ihm die Beziehung zu seiner Mutter. Als diese stürzte und im Krankenhaus behandelt werden musste, sei der Alkoholkonsum des 37-Jährigen nicht mehr kontrollierbar gewesen. „Vorher ging er zur Arbeit und ist dort auch nie disziplinarisch aufgefallen“, erzählte er, auch lagen keine Vorstrafen oder Eintragungen im Verkehrsverzeichnis vor. Alkohol sei er gewohnt gewesen, doch habe sich sein Pensum noch gesteigert, weil er nicht wusste, wie es mit ihm im Bezug auf seine Mutter weitergehen solle. Schon am Vortag des Unfallabends habe er getrunken, am Nachmittag weiter gemacht. Warum und wieso er dann alkoholisiert ins Auto stieg und wohin er wollte, habe ihm der 37-Jährige nicht erklären können. „Er weiß es selber nicht“, sagte der Facharzt.
Staatsanwalt Fromherz forderte in seinem Plädoyer drei Jahre Haft für den Angeklagten, der selbst bei dem Unfall schwer verletzt wurde und auch noch nicht ganz wiederhergestellt ist, für fahrlässige Tötung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Maximilian Keser, sprach sich für eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren aus, die seiner Meinung nach aufgrund der guten Sozialprognose seines zuvor unbescholtenen Mandanten (der seit dem Unfall nach eigenen Angaben abstinent ist) auch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Zudem sei er für die Unterbringung im Maßregelvollzug, in dem eine Therapie zu dauerhafter Abstinenz führen soll.
Unterbringung in Entzugseinrichtung
Das Schöffengerichts verhängte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und die Unterbringung in einer Entzugseinrichtung. Aufgrund der Höhe der Strafe könne diese nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Die neun Monate, die der Mann in Untersuchungshaft saß, werden angerechnet.