Seltsame „Scherze“ mit Cousine (16): Mann (21) wegen Vergewaltigung vor Gericht

Eigentlich sollte ein Verwandtschaftstreffen in einem Dorf im westlichen Landkreis am Tag vor Heiligabend der Weihnachtsvorbereitung gelten, doch ein junger Mann wollte sich unverdiente Gaben schon vorher holen und belästigte eine seiner minderjährigen Cousinen sexuell.
Da das Jugendschöffengericht seiner Version des Vorfalls, dass er nur mit dem Mädchen gescherzt habe und sie freiwillig ihren Busen blank gezogen hatte, um ihm ihr Tattoo an den seitlichen Rippen zu zeigen, nicht glaubte, wurde er wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 21-Jährige und sein Anwalt werden dagegen Berufung einlegen.
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Am Tag vor Heiligabend trafen sich zwei Schwestern mit ihren Familien im Haus der einen, einmal, weil es der Oma nicht gutging, zum andern, um Weihnachtsgeschenke zu verpacken. So war auch der Angeklagte, ein 21-Jähriger aus einem Nachbarort, nach der Arbeit dorthin gefahren. Und weil’s im Haus so voll war und die ganze Verwandtschaft offenbar aus Kettenrauchern besteht, sei er in den Hof gegangen, um eine zu rauchen.
Auch seine Cousine sei nachgekommen, und diese habe seinen Vaper, also seine E-Zigarette, die er im Auto hatte, anschauen wollen. Deshalb hätten sich beide ins Auto gesetzt, er habe geraucht und beide hätten gescherzt, wobei er bei ihr am Oberschenkel einen „Wadlbeißer“ gemacht habe, also einen schmerzhaften Griff.
Abend mit Vorgeschichte
Sie habe sich gewehrt, und da habe er an ihrem Arm ein Tattoo entdeckt und sie gefragt, ob er das sehen dürfe. Sie habe gesagt, dass sie auch an der Brust eins habe, und habe ihren Pulli hochgezogen, wobei ihre nackten Brüste sichtbar wurden, da sie keinen BH getragen habe. Er habe weggeschaut, weil das ja seine Cousine war, so der Angeklagte. Dann seien sie wieder aus dem Auto gestiegen, und weil es zu regnen begann, seien sie unters Vordach, wobei er sie aus Scherz zurückgestoßen habe, Da könne es schon sein, dass er sie da am Busen erwischt habe, aber nicht mit Absicht.
Dieser Abend hatte aber auch eine Vorgeschichte. Die jungen Leute hatten sich offenbar in Snapchat beim Pseudowettbewerb „Wahrheit oder Pflicht“ gegenseitig Nacktbilder geschickt, er von seinem Penis, mindestens drei Cousinen, alle zwischen 14 und 16 Jahre alt, von ihrem Po mit Tanga-Schnürl oder auch die Frontseite ohne Kopf. Überhaupt hätten sich die Cousinen an ihn rangeworfen, wenn sie sich mal begegneten, behauptete der 21-Jährige, wobei sie sich in den letzten Jahren nicht oft gesehen hätten, da er mit 16 daheim ausgezogen sei.
Die Geschädigte, eine heute 16-Jährige, erzählte, dass sie mit dem Cousin zum Rauchen hinausgegangen sei, und dieser habe ihr seine E-Zigarette im Auto zeigen wollen. So hätten sie sich ins Auto gesetzt, wo er bald seine Hand auf ihren Oberschenkel gelegt habe. Sie habe die weggeschlagen und gesagt, er solle das lassen. Nach kurzer Pause habe er wieder angefangen und mit einer Hand unterm Pulli ihre Brust berührt, während er mit der anderen ihre Hände fixiert habe. Dann habe er mit der freien Hand in ihre Hose gefasst und sei mit einem Finger leicht in ihre Scheide eingedrungen. Sie sei geschockt gewesen und habe sich daher gar nicht richtig wehren können.
Schließlich habe sie gesagt, sie wolle das nicht, und er habe von ihr abgelassen. Dann seien beide ausgestiegen und zum Haus gegangen. Am Abend erzählte die 16-Jährige die Geschichte ihrer ein Jahr jüngeren Schwester, später auch ihrer Mutter, die zusammen mit dem Vater dem Mädchen riet, die Sache anzuzeigen, auch weil das Mädchen wegen des Vorfalls nicht mehr schlafen konnte. Sie selber habe ihren Cousin nicht anzeigen wollen.
Die Staatsanwältin sah alle Vorwürfe, außer der Kraftaufwendung bei dem Übergriff, durch die Zeugenaussagen bestätigt. Wenn die Geschädigte dem Angeklagten durch eine erfundene Geschichte hätte schaden wollen, wie der Mechatroniker behauptet hatte, der bei der Cousine Eifersucht vermutete, da er dieser an dem Abend von seiner neuen Freundin erzählt habe, dann hätte sie nicht ein paar Tage mit der Anzeige gewartet.
Gerade auch „das Vorspiel zu diesem Abend macht ein stimmiges Bild“. Denn welcher junge Mann fordere von seinen Teenager-Cousinen Nacktfotos und schicke selber welche von seinem Glied, wenn er nicht sexuelle Probleme habe? Zwei Jahre und sieben Monate Jugendstrafe forderte die Anklagevertreterin.
Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die Aussagen der drei Cousinen seien schwammig gewesen, zumal die Geschädigte schon mal mit einer erfundenen Liebesgeschichte aufgefallen sei. Wenn eine Frau vergewaltigt worden sei, dann wisse sie auch nach einem Jahr noch alle Details. Doch die Aussagen, die die 16-Jährige bei der Polizei gemacht hatte, habe sie nun nur bruchstückhaft wiederholt. Und keiner der Zeugen habe nach dem angeblichen Vorfall irgendetwas Auffälliges zwischen den beiden gesehen oder gespürt.
Jugendstrafe mit Bewährung
Das Jugendschöffengericht schloss sich der Sichtweise der Staatsanwältin an und verurteilte den jungen Mann zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe mit Bewährung, zudem zu einer Geldbuße von 2600 Euro an eine Hilfsorganisation gegen sexuelle Gewalt.
„Ihre Einlassungen wirken wie ein Roman. Um ein Grundgerüst, das nicht wegzudiskutieren ist, haben sie eine Geschichte zu ihrer Entlastung gebaut“, beurteilte Richterin Birgit Fischer das „Geständnis“. Dagegen habe die Geschädigte keinerlei Belastungseifer gezeigt, habe die Vorgänge eher in ihrer Schwere gemindert. Sie habe auch gar kein Motiv, ihren Cousin zu belasten, da beide ja vorher und nachher keinen Kontakt zueinander hatten. Und wenn er seine Cousinen, alle damals zwischen 12 und 15 Jahre alt, im Rahmen von „Pflicht oder Wahrheit“ auffordert, von sich Nacktbilder zu schicken, dann zeige dies doch nur, dass er da ein Problem habe und dringend Hilfe in Anspruch nehmen sollte. „Leider können wir das nicht als Auflage mit aufnehmen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.