Den Nachbarn bedroht? Mann (75) fühlt sich vom Angeklagten (61) verfolgt

In eine regelrechte Phobie gegenüber seinem Nachbarn in einem Dorf im östlichen Landkreis scheint sich ein 75-jähriger gelernter Karosseriespengler hineingesteigert zu haben. Deswegen hatte er seinen angeblichen Kontrahenten wegen Bedrohung angezeigt.
„I bring di um!“, soll der geschrien haben und dazu mehrere Halsabschneider-Gesten gemacht haben. Deswegen hatte der 75-Jährige ihn angezeigt, und die Sache landete vor Richter Dr. Thomas Strauß, da der Angeklagte Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte.
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Strauß kennt die Gegebenheiten in dem Dorf, so dass er sich gut in die geschilderten Vorfälle hineindenken konnte. Der Angeklagte, ein 61-jähriger Wirt, erzählte, dass es schon über 20 Jahre Differenzen mit dem Kläger gebe, seitdem dieser in die Nachbarschaft seiner Pension gezogen sei. Seitdem überziehe er ihn mit Klagen und Beschimpfungen und belästige seine Gäste. Eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Parteien war auch mal vor Gericht gelandet, und der Kläger war damals wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden – nach seiner Ansicht ein glattes Fehlurteil, er habe noch nie jemanden geschlagen, „da derfat i tot umfalln“. Damals habe der Kläger behauptet, so der Angeklagte, schon 73-mal von ihm verklagt worden zu sein, obwohl es die erste Anzeige war.
„Hundskrippl, miserabliger!“
Seine Aggressivität gegen den Pensionsbetreiber erklärte der Spengler damit, dass er auch Wirt sei und auf seinem Grundstück ein Gasthaus errichten wollte. Deswegen liege auch so viel Baumaterial auf seinem Grundstück, worüber sich der Nachbar immer beschwere. Und dieser habe es immer wieder geschafft, dass seine Bauanträge von der Gemeinde abgelehnt wurden. Überhaupt steckten der Wirt, die Ortspolitiker und die Polizei sowie die Gerichte unter einer Decke und wollten ihm nur Böses, weil sie keine Konkurrenz für seinen Widersacher wollten. Aber er werde nicht aufgeben, donnerte er dem Angeklagten entgegen, verbunden mit wüsten Beschimpfungen, wie „Hundskrippl, miserabliger!“, und drohend erhobener Faust.
Nach dieser Aussage, bei der der Zeuge zwischen Richter und Angeklagtem hin- und her- fuhrwerkte, brachte er Beispiele vor, was der Wirt ihm die ganze Zeit antue. An dem besagten Tag im Mai habe er mit seinem Trike zum Arzt fahren wollen. Und als er am Anwesen des Wirts vorbeikam, sei der ihm nachgelaufen und habe mehrfach die besagte Geste gemacht. Er sei so erschrocken, dass er über eine Wurzel gefahren und gestürzt sei und das Trike beschädigt wurde.
Richter Strauß hatte Mühe, den aufgebrachten Zeugen zu beruhigen und aus dem Saal zu komplimentieren. Zuvor hatte er noch versucht, ihn zu überreden, dass er vielleicht von dem Gegner wegziehen sollte, wenn er nur Ärger mit dem habe. Aber davon wollte der Zeuge nichts wissen. Warum denn so ein Hass gegen ihn bei dem Mann vorhanden sei, wollte der Richter vom Angeklagten wissen. Das könne er auch nicht sagen, so der Wirt. „Er is halt einfach ein boshafter Mensch.“ Ein Gast habe mal zu ihm gesagt, erzählte der Gastwirt, für diesen Streit gebe es offenbar nur eine biologische Lösung.
Geschichte nur ausgedacht?
Der Staatsanwalt kam nach der Zeugeneinvernahme zum Ergebnis, der Kläger habe sich die Geschichte nur ausgedacht, um seinem Nachbarn zu schaden, und er beantragte, letzteren freizusprechen.
Auch der Richter sah das so, wobei er nicht ausschloss, dass der verhinderte Wirt seine Geschichte, dass er bedroht worden sei, selber glaubt. Der Freispruch für den Angeklagten ist rechtskräftig.