Fall im Fürst-Anselm-Park weckt böse Erinnerungen in Regensburg

Von André Baumgarten · 5. Februar 2024 um 19:00

2014 sorgt ein Sexualverbrechen in der Isarstraße in Regensburg für Entsetzen – die Tat hat Parallelen zur wohl erfundenen Vergewaltigung vom 19. Januar. Polizei und Staatsanwaltschaft ordnen neue Erkenntnisse ein.

Nach einer wohl erfundenen Vergewaltigung im Fürst-Anselm-Park wird gegen eine 27-Jährige ermittelt. Ermittler haben große Zweifel am Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen – widerrufen hat die junge Frau ihre Angaben zur Vergewaltigung jedoch nicht, wie MZ-Recherchen ergaben. Polizeisprecherin Corinna Wild bestätigte, „dass es Widersprüche zum Vor- und Nachtatgeschehen gibt“. Der Fall weckt Erinnerungen an die „Akte Isarstraße“, eine Tat, die vor zehn Jahren ebenfalls ein bundesweites Medienecho ausgelöst hatte.

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Eine 22-Jährige hatte damals behauptet, von drei Männern ins Auto gezerrt, vergewaltigt und dann nackt vor einer Schule in der Isarstraße ausgesetzt worden zu sein. Zugetragen haben sollte sich das alles in der Nacht auf den 27. Juli. Über Wochen hinweg hatte der Fall im Stadtnorden Regensburgs die Menschen in Atem gehalten.

Mit Spürhunden, Hubschrauber und Anwohnerbefragungen ermittelte die Kripo, ging sogar mit zwei Phantombildern an die Öffentlichkeit. Eine Ermittlungsgruppe arbeitete in Summe 150 Hinweise ab – bis am 5. September die Bombe platzte: Die Schwesternschülerin hatte die Vergewaltigung nur erfunden.

Widersprüche zur Vergewaltigung von 2014 weckten Zweifel

Doch was dazu geführt hatte, dass ihr die Ermittler nicht mehr glaubten, kam erst vor Gericht ans Licht – als ihr, zwei Jahre nach der vermeintlichen Vergewaltigung, wegen Vortäuschens einer Straftat und Betrugs der Prozess gemacht wurde. Eine Polizistin schilderte, dass sich die junge Regensburgerin in den Vernehmungen in immer mehr Widersprüche verstrickt hatte. Handydaten, Tatnachstellung, Verletzungsmuster und ihr Verhalten nach der Tat warfen demnach viele Fragen auf – worauf die junge Regensburgerin alle Antworten schuldig blieb und auch vor Gericht konsequent schwieg.

Im aktuellen Fall vom Fürst-Anselm-Park, bei dem eine 27-Jährige von zwei arabisch aussehenden Männern angesprochen, verfolgt und in einem Gebüsch am Obelisken vergewaltigt worden sein soll, scheint es ähnlich zu sein: Videoaufnahmen am Bahnhof und in einem Einkaufszentrum warfen Zweifel auf, dazu ein Zeuge, der zur Tat nichts von dem beobachtet hatte, was die Regensburgerin schilderte. Außerdem soll die Frau ein wichtiges Kleidungsstück entsorgt haben, auf dem Täterspuren sein müssten.

2022 wurden in Regensburg sechs vorgetäuschte Straftaten angezeigt

Doch wie oft werden Straftaten in Regensburg wirklich vortäuscht? Polizeisprecherin Corinna Wild hat aktuelle Zahlen: Sechs Fälle weise die Statistik für 2022 auf, zehn Fälle im Jahr davor. 2019 und 2020 seien es pro Jahr 16 gewesen, je eine davon im Bahnhofsumfeld. Doch bei Sexualdelikten, wo häufig Aussage gegen Aussage steht, ist das laut Staatsanwaltschaft oft schwierig: „Erst wenn objektive Beweise vorliegen, die zumindest Teile der Aussage widerlegen, leiten wir ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat ein“, erklärte Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Anfrage.

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Die Justiz verfolge solche Taten „konsequent“. Weil so etwas dem Ruf falsch Beschuldigter, der Rechtsordnung, „vor allem aber der Glaubwürdigkeit wirklicher Opfer schadet“, so Rauscher weiter. Zu Details im aktuellen Fall könne er sich nicht äußern – Motive für falsche Verdächtigungen zielten oft auf die Angezeigten ab, während es beim Vortäuschen von Straftaten durch Unbekannte meist eher um den „Wunsch nach Aufmerksamkeit“ gehe.

So war es auch in der „Akte Isarstraße“. Das psychiatrische Gutachten hatte der 22-Jährigen eine „histrionische Grundstruktur“ attestiert. Sie habe im Mittelpunkt stehen wollen. Das Gericht folgte dem und verhängt neun Monate auf Bewährung sowie 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Weder der sexuelle Missbrauch durch den Vater noch eine frühere Vergewaltigung, die ihre Anwältin damals anführte, kamen je vor Gericht. Die Verurteilte sprach auch dazu nicht mit der Kripo.