Tödlicher Feuerwehreinsatz in Sinzing wirkt auch 2023 lange nach

Nach dem Drehleiter-Drama im Landkreis Regensburg fühlten sich Ehrenamtliche an den Pranger gestellt – Landrätin Tanja Schweiger hat Verständnis und bezweifelt im Jahresrückblick, dass das Vorgehen der Ermittler „so angemessen war“.
Ist ein Einsatz beendet, rüstet sich die Feuerwehr für den nächsten Alarm. So ist es normalerweise. Ein Fall hat die Gemüter der Ehrenamtlichen im Jahr 2023 besonders bewegt oder vielmehr aufgewühlt – das Drehleiter-Drama von Sinzing. Eine Seniorin kam beim Rettungseinsatz im Juli 2022 zu Tode. Die Helfer rückten in den Fokus der Ermittler. Besonders die Hausdurchsuchungen im Januar 2023 sorgten für viel Unverständnis – auch bei Landrätin Tanja Schweiger. Im Rückblick auf den besonderen Fall gewährte sie tiefe Einblicke.
Das war passiert: Die Feuerwehr rückte am 29. Juli 2022 zu einer Personenrettung im Sinzinger Ortsteil Riegling an. Eine 75-Jährige sollte dort per Drehleiter aus ihrer Dachgeschosswohnung geholt werden. Dabei stürzte die Patientin jedoch etwa fünfeinhalb Meter tief und verstarb. Das tragische Ende dieses Einsatzes versetzte auch die Retter in Schock – Notfallseelsorger und ein Kriseninterventionsteam rückten an, um die Helfer zu betreuen.
Die Kripo übernahm noch an jenem Abend die Ermittlungen in dem Fall. Sinzings damaliger Bürgermeister Patrick Grossmann nannte das eine belastende Situation: „Sie waren gekommen, um zu helfen – und stehen nun im Fokus.“ Ermittelt wurde wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung, wie die Staatsanwaltschaft sagte. Auch Landrätin Tanja Schweiger erinnert sich gut: Einen Tag nach dem Unglück sei sie bei einem Termin in Sinzing gewesen. „Da war das natürlich bestimmendes Gesprächsthema.“ Zur äußerst großen Betroffenheit habe die Frage nach dem Warum alle intensiv beschäftigt.
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Eine schnelle Antwort darauf gab es in den Monaten danach nicht, was Kreisbrandrat Wolfgang Scheuerer schon damals „nervenaufreibend“ nannte. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten ließ lange Zweit auf sich warten. Auch die Einsatzkräfte haben laut Schweiger versucht, das Geschehene zu rekonstruieren – einen Fehler hätten sie nach Erinnerung der Landrätin aber nicht gefunden. Man habe alles wie immer gemacht, hieß es, erinnerte sich die 45-Jährige rückblickend. Auch wenn es für sie als Landkreis-Chefin keine direkte Zuständigkeit gab, ließ sie sich auf dem Laufenden halten.
Kripo durchsuchte bei Feuerwehren
Für einem riesigen Paukenschlag sorgten gleich zu Beginn des neuen Jahres ein neuer Ermittlungsschritt der Kriminalpolizei: Beamte durchsuchten am frühen Morgen Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und zudem zwei Wohngebäude. Laut Pressemitteilung wurde gegen acht Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren Lappersdorf und Kleinprüfening (Gemeinde Sinzing) ermittelt. Hintergrund war die Einschätzung eines Sachverständigen, wonach die Seniorin bei dem Einsatz seitenverkehrt und ohne die Sicherungsgurte der Trage abgeseilt worden sein sollte.
Die Anrufe jenes Tages sind Tanja Schweiger noch bestens in Erinnerung. Sowas hatte keiner je erlebt – und wohl auch nicht für möglich gehalten. „Da stellt sich auch mir die Frage nach der Verhältnismäßigkeit“, sagte die Landrätin. Die Art und Weise hätte niemand nachvollziehen können; viele seien zutiefst verschreckt gewesen. Zumal man die Signalwirkung solcher Aktionen nie unterschätzen sollte. „Menschen fürs Ehrenamt zu gewinnen – das wird auch so immer schwieriger.“
Landrätin Schweiger hat noch immer Zweifel
Wie die Staatsanwaltschaft betonte, wurde objektiv und ohne Blick auf das Ansehen von Personen ermittelt. Bei dem Vorfall sei ein Mensch gestorben – das sachlich aufzuklären, sei Aufgabe der Ermittlungsbehörden. Schweiger hat aber bis heute Zweifel, dass das Vorgehen so angemessen war. Hinter den Kulissen sei der Fall auch an die Staatsregierung und Innenminister Joachim Herrmann herangetragen worden, weiß die Landkreis-Chefin.
Viel wichtiger sei jedoch, dass „wieder Ruhe eingekehrt ist“. Im Mai teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass das Verfahren eingestellt wurde – gegen die Zahlung eines fünfstelligen Geldbetrages. Dem hatten der Einsatzleiter und das Amtsgericht zugestimmt. Sein Ehrenamt in der betroffenen Feuerwehr hatte der Mann aber bereits zuvor aufgegeben.