Schlimme Vorwürfe: Missbrauchte ein Berufsbetreuer (34) in Regensburg vier Frauen?

Von André Baumgarten · 10. Dezember 2023 um 19:00

Forderte ein Regensburger mehrfach sexuelle Gefälligkeiten von den Menschen, für die er eigentlich sorgen sollte? Die Staatsanwaltschaft hat den 34-Jährigen angeklagt. Er schweigt und bestritt beim Betreuungsgericht alles. In U-Haft kam er nicht.

Kann sich jemand nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern, bekommt er oder sie einen Betreuer. Findet sich kein Angehöriger oder Vertrauter, bestimmt das Gericht einen sogenannten Berufsbetreuer. Einer von rund 2500 in Bayern steht nun jedoch im Fokus der Justiz – der Regensburger soll Frauen, die eigentlich auf Schutz und Fürsorge angewiesen waren, sexuell missbraucht haben. Ermittler haben alle Akten geprüft und dann Anklage gegen den 34-Jährigen erhoben.

Seit 2019 war der Mann nach MZ-Recherchen in den Amtsgerichtsbezirken Regensburg und Kelheim tätig. Erst im April 2021 soll sein Treiben offenbar aufgeflogen sein: Eine Hilfsorganisation aus Regensburg brachte mit dem Mitschnitt eines Telefonats sehr umfangreiche Ermittlungen in Gang. Eine Betreute hatte berichtet, von dem 34-Jährigen massiv genötigt worden zu sein – sie hätte ihm sexuelle Wünsche erfüllen sollen. Ein aufgezeichnetes Gespräch soll nach MZ-Recherchen tatsächlich Inhalte haben, die nur sehr schwer mit den Aufgaben eines Berufsbetreuers zu vereinbaren seien.

Nur zwei Tage nach diesem ersten Hinweis rückte die Kripo zu einer Hausdurchsuchung bei dem Mann an – und wurde offenbar fündig. Nach einer ersten Sichtung der beschlagnahmten Akten beantragte die Staatsanwaltschaft schließlich am 14. Mai 2021 einen Haftbefehl gegen den 34-Jährigen. In den Vernehmungen schwieg sich der Mann bei den Ermittlern aus. Gegenüber den Betreuungsgerichten bestritt er alle Vorwürfe vehement.

Haftbefehl gegen 34-Jährigen ist außer Vollzug

In Untersuchungshaft kam der Mann aus Regensburg nie: Das Amtsgericht erließ einen Haftbefehl, setzte diesen aber unter mehreren Auflagen sofort wieder außer Vollzug. Ein Punkt war, dass der Beschuldigte ab sofort keine Betreuungen mehr übernehmen dürfe, woran er sich wohl auch hielt. Seit Mai 2021 war er also nicht mehr als rechtlicher Betreuer tätig.

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Umfangreiche Ermittlungen liefen an, bei denen der gesamte Aktenbestand des 34-Jährigen geprüft wurde. Mehr als eineinhalb Jahre lang wurden sämtliche Betreuungsfälle intensivst unter die Lupe genommen. Das brachte laut der Anklageschrift vom April dieses Jahres mindestens drei weitere sexuelle Übergriffe ans Licht. Die betroffenen Betreuten sollen alle geistig eingeschränkt sein, schilderten jedoch ausnahmslos ähnliche Vorfälle wie in dem Telefonmitschnitt, der einst zur ersten Anzeige geführt hatte.

Das trugen Ermittler zusammen: Im Mai 2020 soll der Betreuer eine Frau aufgefordert haben, sich auszuziehen und ins Bett zu legen. Der 34-Jährige soll da mit heruntergelassener Hose vor ihr gestanden sein. Bereits im Jahr zuvor soll er von einer anderen Betroffenen im Auto Oralverkehr eingefordert haben. Eine dritte Frau soll nach eigenen Aussagen mindestens viermal mit dem Berufsbetreuer geschlafen haben. Gezwungen worden sei sie von ihm jedoch nicht.

Sex mit Schutzbefohlenen ist verboten

Dennoch ist auch strafbar: Es gibt ein sogenanntes Abstinenzgebot für Betreuer – Paragraf 174 im Strafgesetzbuch stellt „sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses“ unter Strafe. Dafür drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis, mindestens aber drei Monate, wie Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Nachfrage sagte. Der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft bestätigte zudem die Anklageerhebung zum Landgericht.

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Vorgeworfen werden dem 34-Jährigen laut Anklage versuchte Vergewaltigung sowie versuchter (drei Fälle) und vollendeter sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses in fünf Fällen. Das Verfahren liegt bei der fünften Strafkammer des Landgerichts, wie Sprecherin Ruth Koller mitteilte. Wann es zu einem Prozess komme, sei derzeit jedoch noch offen.

Wird ein „Vormund“ bestellt, ist das Aufgabe des Betreuungsgerichts. Einem Berufsbetreuer wird nun sexueller Missbrauch vorgeworfen. Foto: Baumgarten