Mordprozesse starten: Zwei Bluttaten in Regensburg kommen vor Gericht

Schwurgericht und Jugendkammer haben über zwei brutale Angriffe auf Frauen in Regensburg zu entscheiden. Mit 20 Prozesstagen plant das Landgericht in einem der Fälle. Die Angeklagten schweigen.
Im März und im April werden mitten in Regensburg zwei Frauen Opfer schwerer Gewalttaten. Eine 79-Jährige stirbt, eine 23-Jährige überlebt nur knapp – in beiden Fällen war ein Messer im Spiel. Am Landgericht startet in der kommenden Woche die juristische Aufarbeitung dieser Bluttaten: Wegen Mordes steht der Untermieter der Seniorin ab Montag vor dem Schwurgericht. Wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung in Burgweinting wurde ein 18-Jähriger angeklagt – ihm droht sogar Sicherungsverwahrung.
Das ist passiert: Am 15. März rasen Streifenwagen in die Brunhildstraße. Dort wartet ein 52-Jähriger, der mehr als 20 Jahre mit der Regensburger Seniorin unter einem Dach lebte, um sich ohne Widerstand festnehmen zu lassen. „Ich war es“, sagte er zu Polizisten.
Mord, weil er ausziehen musste?
Laut Anklage soll er Minuten zuvor zum Messer gegriffen und die 79-Jährige getötet haben, weil er wohl ausziehen sollte. Auch auf eine Enkelin der Frau soll er laut Ermittlern losgegangen sein – sie wird als Augenzeugin der Tat im Prozess wohl auch vor Gericht aussagen müssen.
Lesen Sie hier alle Details zur Anklage: Mordversuch in Burgweinting – Regensburger (18) kam mit Kabelbinder und Messer
Exakt 40 Tage nach dieser Tat im Stadtsüden stürmte am 23. April das SEK eine Wohnanlage in Burgweinting. Da hatte sich ein 18-Jähriger verschanzt, der am Abend zuvor eine junge Frau in einem Wäldchen brutal angegriffen haben soll. Die 23-Jährige überlebte nach Überzeugung der Mordermittler nur, weil sie sich tot stellte. Statt einem Date ging es aber um einen Drogendeal. Beide kannten sich wohl.
Angeklagter soll erst vergewaltigt dann mit Messer zugestochen haben
Der Angeklagte soll sie dafür an den Tatort gelockt, dort vergewaltigt und dann mehrfach mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Die Tatwaffe, Klebeband und Kabelbinder soll er dorthin mitgebracht haben. Das schwerst verletzte Opfer soll minutenlang gewartet haben, bis der Angreifer wegging. Dann schleppte sie sich zu einem nahen Rasthof, wo Mitarbeiter den Notruf wählten.
Anders als im ersten Fall, für den das Schwurgericht zuständig ist, muss sich der 18-jährige Regensburger vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten. Bei besonderer Schwere der Schuld drohen dem Heranwachsenden bis zu 15 Jahre im Gefängnis. Zudem soll eine Sicherungsverwahrung geprüfen werden. Gutachter entscheiden in so einem Fall, ob und wann der junge Mann frei kommt.
Die Jugendkammer hat derzeit 20 Prozesstage vorgesehen. Ein Urteil könnte daher womöglich erst im März fallen. Zu dem Fall in der Brunhildstraße sind laut Landgerichtssprecherin Ruth Koller fünf Verhandlungstage vorgesehen – das Schwurgericht entscheidet hier voraussichtlich noch vor Weihnachten.
