Warmer Freisitz auch im Winter: Wo das Regensburger Verbot von Heizstrahlern nicht gilt

Vor einem Jahr hat der Stadtrat beschlossen, dass Heizstrahler bei Freisitzen in Regensburg unzulässig sind. Warum gibt es dann trotzdem welche?
Die Regensburgerin Elfie A. (Name geändert) arbeitet in einer Buchhandlung in der Innenstadt. Sie schätzt diese Lage sehr, da sie vor Geschäftsöffnung oft einen Kaffee trinkt, nach Feierabend gern ein Glas Wein genießt und dafür eine riesige Auswahl an Lokalen zur Verfügung hat.
Wird am Dachauplatz Stadtrecht gebrochen?
Folglich hat sie sich auch gefreut, als im Sommer nach monatelanger Schließung das Café an der Nordost-Ecke das Parkhauses am Dachauplatz unter dem neuen Namen Lorraine wieder eröffnet hat. Eine Sache hat sie jetzt jedoch irritiert: An den Schirmen auf dem Freisitz des Lorraine sind Heizstrahler installiert. „Sind die nicht verboten?“, fragt die Buchhändlerin.
Die Antwort lautet „ja“. Vor einem Jahr verabschiedete der Stadtrat die „Dauerhafte Neuregelung des Umgangs mit Freisitzen ab der Saison 2023“. Unter dem Punkt „Sonnen-, Wind-, Hitze- und Kälteschutz“ steht in der Satzung: „Die Verwendung von Heizstrahlern und vergleichbaren technischen Maßnahmen sowie Windschutzelementen ist nicht gestattet und wird ab der Saison 2023 nicht mehr zugelassen.“
Daran hat sich nichts geändert, auch wenn mittlerweile die bislang im Dezember und Januar geltende Freisitz-Pause gestrichen wurde und nun das gesamte Jahr über Saison zum Draußensitzen ist. Wird also im Lorraine – und auch im Charlie’s auf der anderen Seite des Parkhauses – geltendes Stadt-Recht gebrochen?
Nein! Denn bei diesen Flächen handelt es sich, anders als beispielsweise in der Gesandtenstraße oder am Brückenbasar in Stadtamhof, um Privatgrund. „Das ist mein Wissensstand. Ich gehe davon aus, dass die Strahler hier zulässig sind“, sagt Merlin Szabo, der Pächter des Lorraine.
Regensburger Stadtwerk: Keine Vorgaben
Er liegt damit richtig, wie die Stadt bestätigt: „Da die beiden genannten Lokale einen Freisitz auf privater Fläche haben, sind sie vom Verbot ausgenommen“, lautet die Auskunft aus dem Rathaus. Auch mittels Gaststättenbescheid könne die Verwendung von Heizpilzen auf Privatgrund nicht verboten werden.
Im speziellen Fall der Terrassen am Dachauplatz handelt es sich zwar quasi um halbprivaten Grund, weil er das Parkhaus der hundertprozentigen Stadt-Tochter Stadtwerk gehört und es sich auch um keine Verkehrsflächen handelt. Die Freisitz-Regeln der Muttergesellschaft übernimmt man hier dennoch nicht. „Es gibt diesbezüglich keine Vorgaben in unseren Pacht- oder Mietverträgern. Wir als Vermieter nehmen keinen Einfluss darauf und bewerten es auch nicht“, lässt Stadtwerk-Sprecher Martin Gottschalk wissen.
Bleibt die Frage nach der moralischen Dimension des Themas. Vor dem vergangenen Winter, als Heizstrahler noch übergangsweise erlaubt gewesen wären, verzichteten zahlreiche Gastronomen freiwillig auf deren Benutzung und stellten für ihre Gäste stattdessen Wolldecken oder auch Wärmflaschen bereit – aus ökologischen Gründen und vor allem wegen der im Zuge des Ukraine-Kriegs befürchteten Energiekrise.
Ein Jahr später sind die Gas-Speicher vor dem Winter prall gefüllt, auch das Stromspar-Diktat wird längst nicht mehr so eng gesehen. Das beste Beispiel dafür liefert die Stadt selbst, die nach 15 Monaten Dunkelheit ihre Baudenkmäler ab sofort wieder beleuchtet.
„Als der Krieg begonnen hat, war voll dabei beim Thema Energiesparen. Ich bin auch sehr umweltbewusst“, sagt Szabo, wendet mit Blick auf die aktuelle Lage jedoch ein: „Wir haben genug Energie und Gas, das wir über irgendwelche Umwege trotzdem noch aus Russland beziehen. Das ist doch alles Augenwischerei, da bin ich raus.“
Heizstrahler-Verbot: „Regensburg ist piefig“
Das Heizstrahler-Verbot hält der Gastronom für ebenso überflüssig wie manch andere Vorgabe der Stadt. „Man könnte doch auch mal Fünfe grade sein lassen und sich freuen, dass die Stadt belebt ist. Oder auf andere Städte schauen, was die cooler machen als wir. Regensburg ist da schon ziemlich piefig.“
Elfie A. empfindet dies nicht so, zumindest nicht beim Thema Heizstrahler-Verbot. „Es sollte doch weiterhin jeder darauf achten, unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden. Alles andere ist anachronistisch“, meint sie. Daher begrüßt sie die konsequente Haltung der Stadt und lehnt den Pragmatismus von Szabo ab. Ihr Feierabend-Gläschen nimmt sie jedenfalls lieber neben dem Café Lorraine in der Markthalle ein, im Inneren des Parkhauses.
Kommentar zum Thema Heizstrahler in Regensburg: Konsequent inkonsequent
Die Stadt untersagt die Nutzung von Heizstrahlern im öffentlichen Raum, doch die hundertprozentige Stadt-Tochter sieht keine Veranlassung, diese Regelung für ihr Hoheitsgebiet zu übernehmen. Der Pächter reklamiert eine umweltbewusste Lebenseinstellung für sich, hat aber kein Problem mit einem überflüssigen Energieverbrauch. Und die Gäste seines Cafés glauben zwar, mit dem Einkauf im benachbarten Bioladen die Welt retten zu können, freuen sich aber zugleich über kuschlige Wärme beim Draußensitzen im Winter. Ist das nicht alles ziemlich irre? Vielleicht. Vor allem aber zeigt es die Inkonsequenz, mit der wir alle konsequent unser tägliches Leben gestalten. Erstaunlich, was das Thema „Freisitze in Regensburg“ alles über die Welt lehren kann.