Groß angelegter Prozess rollt illegalen Dopinghandel im Landkreis Kelheim auf

Fast zwei Jahre lang florierte im Landkreis Kelheim ein schwunghafter Dopinghandel. Ein 34-Jähriger bezog illegale Präparate zum Muskel- und Kraftaufbau aus Polen und versorgte damit Abnehmer, so der Vorwurf. Ab 9. November 2023 muss sich der Angeklagte vor dem Landgericht München verantworten – 16 Zeugen sind geladen.
Am 29. Dezember 2022 fand der Dopinghandel sein jähes Ende: Der Angeklagte wurde festgenommen, seither sitzt er in U-Haft. Das Zollfahndungsamt München sprach von einem „polnischen Geschäftsmann aus dem Raum Neustadt a. d. Donau“. Mittlerweile ist bekannt, dass der 34-Jährige dort einen Shop für Vitamine und Nahrungsergänzungsmittel betrieb. Der Laden sowie sein Wohnort in einer benachbarten Gemeinde waren laut Anklage der Umschlagplatz für den illegalen Handel.
Zu den Dopingmitteln, die er aus Polen bezog und weiter verkaufte, zählten Anabolika, Wachstumshormonpräparate und weitere leistungssteigernde Arzneimittel. Rund 20 Abnehmer soll er versorgt haben, wie die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft München I und der Zollfahndungsamts-Dienststelle Nürnberg ergaben. Die Präparate dienten dem schnelleren und gesteigerten Muskel- und Kraftaufbau im Fitness- und Kraftsportbereich. Ausnahmslos sind sie verschreibungspflichtig und dürfen außerhalb einer Apotheke nicht abgegeben werden.
Lieferungen aus Polen per Paket
Auch der Angeklagte selbst, der im Kraftsport aktiv ist, nahm die Mittel ein. Einen erheblichen Teil veräußerte er aber. Im Februar 2021 begann er mit der Bestellung der Dopingpräparate in Polen. Der Lieferant, gegen den ebenfalls ermittelt wird, versandte die illegale Ware per Paket. Bis Anfang September 2021 gingen so nicht weniger als 13 Lieferungen über die Bühne. Der 34-Jährige zahlte dafür per Banküberweisung rund 20.000 Euro.
Die 14. Postsendung im Februar 2022 wurde aber im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle durch den Zoll abgefangen. Auch die nächste Lieferung im September 2022 wurde bei Postbeschlagnahmen aufgedeckt. Nachdem auch diese Lieferung nicht ankam, änderte der Angeklagte die Vorgehensweise. Er schaltete einen 29-Jährigen aus Polen als Kurier ein. Dieser brachte die bestellten Dopingmittel versteckt zwischen Lebensmittelkartons nach Deutschland und übergab sie im Landkreis Kelheim an seinen Landsmann.
Kurier bereits verurteilt
Die Ermittler hatten die Machenschaften des Dopinghändlers inzwischen schon im Blick, mittels Observation und Telefonüberwachung. Vier Lieferungen durch den Kurier erreichten den Angeklagten in den folgenden Wochen – nach der fünften am 29. Dezember 2022 klickten die Handschellen. Der Kurier wurde einige Tage später festgenommen. Er erhielt bereits eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nach der Festnahme des 34-Jährigen entdeckten die Ermittler im Keller des Neustädter Shops ein Lager mit Dopingpräparaten. In Summe brachten die Zollfahnder dort, bei elf Wohnungsdurchsuchungen – darunter acht im Landkreis – sowie bei den Paketbeschlagnahmen rund 300 Ampullen je 10 ml an Dopingmitteln bzw. Wachstumshormonen sowie rund 9000 Tabletten und Kapseln an Doping- bzw. Arzneimitteln auf (Gesamtwert 15.000 Euro).
Abnehmer kamen auch in den Shop
Laut Ermittlungsbehörden konnten sich Abnehmer die Präparate im Laden abholen. Oder sich per Post zusenden lassen. Die Bestellung erfolgte über Messengerdienste. Über die Verkäufe nahm der 34-Jährige laut Anklageschrift knapp 14.800 Euro ein.
Unter dem Strich wird dem Angeklagten „gewerbsmäßiges vorsätzliches unerlaubtes Handeltreiben mit Dopingmitteln zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport“ zur Last gelegt, und das in insgesamt 17 Fällen. Auch der „vorsätzliche unerlaubte Erwerb in nicht geringer Menge“ kommt hinzu. All das fällt unter Paragraf 4 des Anti-Doping-Gesetzes – die Zuständigkeit in Bayern liegt bei solchen Anklagen beim Landgericht München. Wodurch sich auch der Verhandlungsort erklärt.
Bis zu zehn Jahre Haft drohen
Am Donnerstag, 9. November 2023, um 9.30 Uhr erfolgt der Auftakt zum Prozess vor der 29. Großen Strafkammer. Es wird ein aufwendiges Verfahren: „Insgesamt sind 16 Zeugen und drei Sachverständige geladen“, erklärt Laurent Lafleur, Leiter der Pressestelle für Strafsachen. Acht Prozesstage sind bis zum 12. Dezember angesetzt. Spätestens dann wird der Angeklagte sein Urteil erfahren. „Der Strafrahmen für die von der Staatsanwaltschaft angeklagten Taten liegt bei einem bis zehn Jahre Freiheitsstrafe“, sagt Lafleur.