Dopinghandel im Kreis Kelheim: Kurier zu Haftstrafe verurteilt

Von Martin Rutrecht · 17. April 2023 um 19:00

Er war der Kurierfahrer für die illegalen Dopingpräparate aus Polen, bestimmt für die Region Kelheim. Die Pakete transportierte er zwischen Lebensmittelkartons. Der 29-Jährige arbeitete so einem Hauptverdächtigen aus Neustadt a. d. Donau zu – jetzt wurde er vor Gericht verurteilt.

Einen schwunghaften Handelmit Dopingmitteln im Landkreis Kelheimund darüber hinaus ließ das Zollfahndungsamt München Ende 2022 auffliegen. Ein 33-Jähriger aus Neustadt, der einen Shop für Vitamine und Nahrungsergänzungsmittel betrieb, hatte mindestens zehn Abnehmer im Alter von 22 bis 55 Jahren mit illegalen Präparaten versorgt. Der Handel spielte sich überwiegend in der Bodybuilder-Szene ab, in der auch der Hauptverdächtige aktiv war. Ließ er sich zunächst Pakete per Post aus Polen liefern, so schwenkte er später auf den Kurier um, der nun vor dem Amtsgericht München stand.

Anabolika kamen zunächst per Post

In der Verhandlung wurde auch aufgerollt, wie der Hauptverdächtige aus Neustadt zunächst agierte. Der gebürtige Pole bestellte bei einem Händler in seinem Heimatland die Dopingpräparate. Von März bis September 2022 gab er 15 Bestellungen auf, das Paketgewicht betrug jeweils neun Kilogramm. Anabolika und potenzsteigernde Arzneimittel wurden später sicher gestellt.

Zum Teil hätte der Neustädter die Dopingmittel für den Eigenkonsum, „überwiegend jedoch zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmt“, hieß es vor Gericht. Die Präparate dienten zum schnelleren und gesteigerten Muskel- und Kraftaufbau im Fitness- und Kraftsportbereich und damit zu Dopingzwecken bei Menschen im Sport – was nach dem Anti-Doping-Gesetz strafbar ist.

Neuer Weg über den Kurier

Turnusmäßige Kontrollen des Zoll machten den Sendungen aus Polen einen Strich durch die Rechnung. Was den Hauptverdächtigen nicht von seinen Taten abhielt – er änderte sein Vorgehen und schaltete den nun angeklagten 29-Jährigen aus Polen als Kurier ein. Bei ihm beauftragte er eine Lieferung weiterer Dopingmittel. Die Ermittler hatten die beiden schon im Blick, mit Observation und Telefonüberwachung.

Im Oktober 2022 klappte eine erste Lieferung und der illegale Transport nahm Fahrt auf: Die vom Neustädter bestellten Dopingpräparate gingen per Post an die Anschrift des Kuriers in Polen. Dieser versteckte die Pakete zwischen Lebensmittelkartons, die er nach Deutschland transportierte. In einem Geschäft deponierte er die Sendungen, die der Neustädter abholte. Pro Lieferung erhielt der 29-Jährige 50 Euro – selbst das Gericht sprach von einem „geringen finanziellen Vorteil“. Die insgesamt beschlagnahmten Dopingmittel stellten einen Wert von 15000 Euro dar.

Zugriff bei der vierten Lieferung

Der Kurierdienst florierte zunächst. Am 29. Oktober, am 22.November und am 13. Dezember 2022 wurden vom Angeklagten Pakete mit Dopingmitteln geliefert. Mit der Sendung vom 28.Dezember war aber abrupt Schluss – die Ermittler stellten die Lieferung in Neustadt sicher, verhafteten den Hauptverdächtigen und in München den Kurier. In Summe brachten die Zollfahnder rund 300 Ampullen je 10 ml an Dopingmitteln bzw. Wachstumshormonen sowie rund 9000 Tabletten und Kapseln an Doping- bzw. Arzneimitteln aus diesem illegalen Handel per Post und per Kurier auf.

Der Angeklagte wusste, so ein Vorwurf, dass es sich um Präparate zu Dopingzwecken bei Menschen im Sport handelte und der Neustädter sie verkaufen wollte. Der 29-Jährige legte früh ein umfassendes Geständnis ab. Die Aussagen eines Ermittlungsbeamten und Lichtbilder von Observation und Durchsuchung erhärteten die Beweislast.

Haft auf Bewährung ausgesetzt

Der Schuldspruch lautete auf vier Fälle „des verbotenen Verbringens von Dopingmittel in nicht geringer Menge zum Zwecke des Dopings bei Menschen im Sport“, jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben und vorsätzlichem Erwerb. Bis zu siebeneinhalb Jahre Haft drohten nach dem Anti-Doping-Gesetz. Strafmildernd wurden das Geständnis, die bisherige Straffreiheit und der geringe finanzielle Vorteil gewertet.

Letztlich sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten aus. Weil beim Polen – der in München in U-Haft saß – eine günstige Sozialprognose besteht, wurde die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die 150 Euro, die er für die drei Kurierfahrten erhalten hatte, wurden eingezogen.

Wann der Prozess gegen den 33-jährigen Hauptverdächtigen aus Neustadt stattfindet, ist noch nicht absehbar. Die Ermittlungen dauern an.