Mann (29) ging mit einem Messer auf den Nebenbuhler los – Bewährungsstrafe

Eifersuchtsdrama oder geplanter Mord? Nichts davon. Der 29-jährige Syrer, der im März in Neustadt a.d. Donau (Landkreis Kelheim) ein Auto demolierte und mit einem Messer auf seinen Nebenbuhler losging, ist nicht mehr in Haft. Das Landgericht Regensburg verhängte ein Urteil, das so nicht unbedingt erwartet worden war.
Sichtlich nervös war der Angeklagte zur Urteilsverkündung gekommen. Auch am letzten Tag des auf fünf Verhandlungstage angesetzten Prozesses waren ihm Fußfesseln angelegt worden. Dennoch gab sich der 29-Jährige optimistisch, begrüßte seine Eltern und seinen Bruder, die ebenfalls am späten Montagnachmittag nach Regensburg gekommen waren, um das Urteil zu hören.
Für den Angeklagten ging es um viel, nachdem er am 10. März auf einen 27-jährigen Mann losgegangen war. Der hatte zuvor ein intimes Verhältnis mit der Ehefrau des Angeklagten gepflegt. Bei der Auseinandersetzung am Eingang zum Volksfestplatz schlug der gehörnte Ehemann mit einem Messer auf das Auto ein, in dem der 27-Jährige mit seinen Spezln saß. Außerdem hatte er versucht, den Nebenbuhler mit dem Messer zu stechen. Tatsächlich wurde bei der Attacke niemand verletzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Geschehen als versuchten Mord eingestuft und eine mehrjährige Haftstrafe beantragt. Der Verteidiger des Angeklagten hatte dagegen eine Bewährungsstrafe für angemessen gehalten. Weiter konnten die Einschätzungen des Geschehens kaum auseinander liegen.
Gespanntes Warten
Gespannt warteten deshalb vor allem der Angeklagte und seine Angehörigen auf das Urteil. Der Angeklagte und seine Mutter weinten, als sie den Urteilsspruch hörten. Die übrigen Familienmitglieder kämpften mit der Fassung.
Schuldig wegen versuchten Totschlags, urteilte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Regensburg, und nicht wegen versuchten Mordes. Eine Haftstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurden, hielt die Kammer für angemessen.
Damit würdigte das Gericht den Sachverhalt deutlich anders als die Staatsanwaltschaft, obwohl, wie der Vorsitzende Richter betonte, das „äußere Tatgeschehen“ sehr klar war. Niemand hatte also Zweifel, dass der 29-Jährige auf seinen Nebenbuhler losgegangen war, dabei ein Messer benutzt und das Auto beschädigt hatte.
Der Vorsitzende Richter stellte in der Urteilsbegründung fest, dass keine Mordmerkmale, wie sie vom Gesetz gefordert für die Einstufung als Mord werden, vorliegen würden. Insbesondere seien auch keine „niederen Beweggründe“ gegeben. Auch deshalb schied „Mord “ aus.
Es ging um versuchten Totschlag
Vielmehr gehe es in diesem Fall um einen versuchten Totschlag. Der Versuch ergibt sich dabei aus dem Umstand, dass die Tat nicht vollendet war. Der Totschlag wiederum resultiert aus dem Umstand, dass der Angeklagte bei der Tat billigend in Kauf genommen hatte, seinen Widersacher zu töten. Darum war es denn aber letztlich auch keine Körperverletzung, über die das Gericht zu entscheiden hatte.
Tatsächlich – das machte die Urteilsbegründung deutlich – war dem 29-Jährigen ein winzig kleiner Moment in seinem Leben zum Verhängnis geworden. Es war jener Moment, als sein Nebenbuhler am Volksfestplatz aus dem Auto, in dem er mit seinen Freunden saß, aussteigen wollte. Genau in diesem Augenblick verlor der Angeklagte die Beherrschung und stach mit einem Messer zu.
„Tat nicht geplant“
„Die Tat war nicht geplant“, stellte der Vorsitzende Richter fest. Es lag ein „Augenblicksversagen“ vor.
Dass dies kein schlimmeres Ende fand, war Glück im Unglück. Der Nebenbuhler zog blitzschnell die Autotür zu, das Messer verfehlte ihn – zum „Vorteil“ für den Angeklagten.
Die 2. Große Strafkammer stellte ihm eine günstige Sozialprognose aus. Er sei gut integriert, spreche gut Deutsch und habe dem Prozess auch gut ohne Dolmetscher folgen können. Zudem habe der 29-Jährige zuletzt als kaufmännischer Angestellter eines großen deutschen Telekommunikationsunternehmens gearbeitet. Und, vielleicht noch wichtiger: „Er hat eingesehen, dass er schwere Unrecht begangen hat“, stellte der Vorsitzende Richter fest. Auch die sieben Monate währende Untersuchungshaft habe gewirkt.
Noch im Gerichtssaal wurden dem 29-Jährigen die Fußfesseln abgenommen. Inzwischen haben er und seine Frau sich getrennt. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft, es können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
