Gefährliche Patienten mitten in Regensburg: BKH nach tödlicher Messerattacke im Fokus

Immer wieder kommt es zu Vorkommnissen im Bezirksklinikum, zuletzt starb ein siebenjähriges Kind. Doch wer ist in der Klinik eigentlich untergebracht? Und wieso wurden gefährliche Patienten sogar von Straubing nach Regensburg überstellt? Eine Spurensuche nach einer Tat, die viele Regensburger sprachlos zurückließ.
Mitten in Regensburg, im Bezirksklinikum nahe der Universität, sind in der Forensik teilweise hochgefährliche Gewalttäter untergebracht, die aber aufgrund einer Erkrankung von einem Gericht als nicht schuldfähig eingestuft wurden. Vor über fünf Jahren kam eine Kinder- und Jugendpsychiatrie hinzu, die neben der Versorgung von jungen Menschen mit psychischen Problemen auch solche aufnimmt, die bereits schwere Straftaten begangen haben. Vergangene Woche wurde ein siebenjähriger Junge im BKH mit einem Messer brutal getötet. Ein 63-jähriger Lehrer wurde schwer verletzt. Seither steht die Frage im Raum: Wie sicher ist die Unterbringung von gefährlichen Menschen im BKH für die Stadtbevölkerung?
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„Das, was in der Kinder- und Jugendpsychiatrie geschehen ist, ist absolut schrecklich“, sagt Ernst Zierer, Personalrat bei der medbo, die das BKH betreibt. Doch man müsse auch für psychisch kranke Menschen, die schwere Straftaten begehen, eine Perspektive bieten: „Die Jugendforensik ist mit die schwierigste Einrichtung, die wir haben. Aber man muss versuchen, diese Menschen wieder in die Gesellschaft zurückzuführen, wenn das möglich ist.“ Zierer appelliert an die Bevölkerung, die Akzeptanz für eine solche Einrichtung weiterhin zu haben. „Die technischen Möglichkeiten für die Sicherheit sind in den vergangenen Jahren immer weiter verbessert worden.“
Zahl der Patienten steigt
29 Betten hält die Jugendforensik am BKH vor, in der der heute 14-Jährige zum Tatzeitpunkt nicht untergebracht war. Das Bayerische Sozialministerium teilte mit, dass die Zahl der Patienten in der Erwachsenen-Forensik in den vergangenen Jahren konstant bei etwa 250 lag. In der Forensik sind derzeit 21 Kinder- oder Jugendliche untergebracht. Allein im Bezirksklinikum Regensburg leben 55 Patienten, die „mit besonderem Schutzbedürfnis“ gesichert sind. Für diesen Personenkreis gelten besonders strenge Vorschriften, so das Ministerium.
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Bis ins Jahr 2020 hatte Bayern eine sogenannte Sonderanstalt für besonders gefährliche Personen in der Forensik. Diese war im BKH Straubing untergebracht. Doch dann geschah etwas, das ein politisches Beben auslöste. Die Strafvollstreckungskammer Regensburg entschied, dass auch ein Patient in einer solchen Einrichtung einen Anspruch auf Lockerung hatte. Nach politischen Protesten entschied die Staatsregierung und verfügte die Umverteilung der gefährlichen Patienten auf die jeweiligen Bezirke ihrer Herkunft. „Im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses wurden zwölf Personen aus dem BKH Straubing ins BKH Regensburg verlegt“, sagte der Ministeriumssprecher.
Ebenso wie die Erwachsenen-Forensik, so ist auch die Jugendforensik „als Einrichtung des Massregelvollzugs mit einem wesentlich höheren Sicherheitsniveau“ ausgestattet, sagte ein Sprecher des Klinikums. „Ob das Sicherheitsniveau einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie wie die der medbo für eine Unterbringung wie im Fall des tatverdächtigen Patienten ausreichend war“, so der Sprecher, „oder ob nicht eine jugendforensische Einrichtung bzw. Clearingstelle geeignetere Anlaufstellen gewesen wären, muss aus unserer Sicht sehr dringend Teil der Aufarbeitung, wenn nicht sogar der Ermittlungen, werden“.
Immer wieder Ausbrüche
Aus dem Maßregelvollzug entkamen vergangenes Jahr sieben Patienten in Bayern. In Regensburg sorgten zwei Sexualstraftäter für Aufsehen, die bei einem Freigang im Jahr 2015 entkamen.
Erst vor wenigen Wochen, am 5. Oktober, begegnete Melanie H. (Name geändert) und ihrer elfjährigen Tochter ein Mann in der Konradsiedlung, der zuvor aus dem BKH entflohen war. Er zog sich aus, verschreckte das Kind und seine Mutter. Die Polizei teilte erst auf MZ-Nachfrage mit, dass der Mann aus dem BKH getürmt war. „Es ist zutreffend, dass der Beschuldigte vor der Tat in einer Fachklinik untergebracht war“, sagte ein Polizeisprecher. Der Mann war aufgrund einer Eigengefährdung im BKH. Untergebracht war er nach Angaben eines Klinik-Sprechers auf richterlichen Beschluss in einer „beschützenden Station“.
Demnach war der Patient unter Aufsicht im Garten des BKH spazieren. „Innerhalb weniger Augenblicke sprang er über den Gartenzaun und rannte weg“, so der Sprecher. Die Polizei sei verständigt und die Fahndung rasch eingeleitet worden. „Nach etwa zwei Stunden brachten die Beamten den Patienten wieder ans Bezirksklinikum.“ Im Vergleich zur Tat des 14-Jährigen sicher eine Bagatelle – und doch für Mutter und Kind schrecklich.
Das sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Forensik
Maßregelvollzug: Darunter versteht man die Unterbringung in einer Forensik,wenn Straftäter ihre Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben. Schutz der Öffentlichkeit, aber auch Behandlung des Patienten stehen im Vordergrund.
Unterbringung: Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz regelt, wie mit Personen umgegangen wird, die noch keine Straftaten begangen haben, aber gefährlich sind. Untergebracht werden Personen, die sich oder andere erheblich gefährden.
Lockerung: Fünf Stufen der Lockerung gibt es im Maßregelvollzug. Bei Stufe null werden keine Lockerungen gewährt, der Gartengang erfolgt im gesicherten Bereich. Beim Verlassen des gesicherten Bereichs tragen die Patienten Hand- bzw. Fußfesseln.
Freigänge: Weitere Lockerungen während des Maßregelvollzugs gehen von Ausgang im Klinikgelände mit Personal (Stufe A) über einen Ausgang in Gruppen bis hin zu Urlaub mit sehr als sechs Übernachtungen mit dem Betreuungsschlüssel 13:1 (Stufe D).
Sonderanstalt: Bis 2019 galt das BKH Straubing als Sonderanstalt für besonders gefährliche Patienten. Ein richterlich angeordneter Ausgang sorgte damals für politische Bewegung, die Patienten werden nun auch in Regensburg untergebracht.