Kritik am geplanten Tierschutzgesetz: Bauernverband fürchtet im Landkreis Schwandorf um 300 Höfe

Der Bayerische Bauernverband geht auf die Barrikaden. Mit der Kampagne „Rettet Berta vor dem Schlachthof und Kleinbauern vor dem Aus“ warnt die Organisation vor dem geplanten Verbot der Anbindehaltung, für das eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen sei. Für den Landkreis Schwandorf befürchtet Kreisobmann Josef Irlbacher dramatische Folgen, sollte der Referentenentwurf zum Gesetz werden.
„Jetzt kommt es zum Tollpunkt“, sagte Josef Wittmann, Geschäftsführer des Bauernverbands in Schwandorf und Regensburg, bei einem Pressetermin im Tierzuchtzentrum. Der Grund für die Kritik: Die Bundesregierung plant, das Tierschutzgesetz zu ändern.
Bisher liegt laut BBV ein Referentenentwurf vor, der auf ein Verbot der Anbindehaltung hinauslaufe – mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren. So lange hätten die Bauern also Zeit, um umzurüsten. Im Koalitionsvertrag sei ursprünglich von zehn Jahren die Rede gewesen. Auch die Kombinationshaltung, also der Mix aus Anbindehaltung und Weide oder Auslauf, so wie auf der Alm, sei davon betroffen. „Das ist fatal“, sagte Wittmann. Die Sorge: Viele Milchviehhalter könnten aufgeben müssen – und die Tiere müssten verkauft und geschlachtet werden.
Im Landkreis geht der BBV von etwa 300 Milchviehbetrieben aus, die betroffen wären. Bayernweit seien es rund 9500Betriebe, wobei es insgesamt 13.000 gebe. Die in der Oberpfalz stark vertretene Anbindehaltung sei auch historisch bedingt – so etwa durch die Entwicklung der Dörfer. Doch ein Umbau, um von dieser Art der Haltung wegzukommen, sei längst nicht so einfach.
Schwandorfs Bauernverband sieht eine Liste von Problemen
Der BBV listete eine ganze Reihe von Problemen auf, vor denen die Landwirte stünden: Eine Umstellung brauche nicht nur Platz und koste viel Geld. Teilweise seien auch mehr Flächen fürs Futter nötig, wenn größer gebaut werden soll. Die seien aber längst nicht immer verfügbar. Dazu kämen langwierige Genehmigungsverfahren für Neubauten, die oft nur geringe Erfolgsaussichten hätten. Auch die fehlende Planungssicherheit sei ein Problem.
Vor allem aber, so argumentiert der BBV, sei die Anbindehaltung in Bayern ohnehin rückläufig. Während es 2001 noch 37.000 Betriebe gab, die in diese Kategorie fielen, seien es 2020 nur noch 13.000 gewesen. Das ist ein Minus von 30 Prozent gegenüber 2016, als es noch 19.500 dieser Betriebe gab. Mit anderen Worten: Die Zahlen gingen nach unten, ohne dass der Gesetzgeber eingriff. Letztlich löse sich das Thema von selbst – spätestens mit dem Wechsel der Generationen. Denn es sei keine Haltungsform der Zukunft. Eine First sei also unnötig, so der Tenor beim Pressetermin im Tierzuchtzentrum.
„Wir verstehen nicht, warum man hier mit der Brechstange politisch Druck macht“, sagte Wittmann. Das breche Betrieben das Genick – und zwar vor allem den kleinen. Das wiederum habe Folgen in vielen Bereichen, so jedenfalls sieht es der BBV: Es gehe um einen Erhalt der Kulturlandschaft, um regionale Wertschöpfung mit Produkten und Arbeitsplätzen oder um das Landschaftsbild, von dem der Tourismus lebe. Aber es gehe auch um Umwelt- und Naturschutz, weil Dauergrünland eine Funktion als CO2-Senke habe und die Bewirtschaftung für hohe Artenvielfalt sorge.
All das sieht der BBV in Gefahr, sollte das Ende der Anbindehaltung mit der Übergangsfrist von fünf Jahren so kommen, wie es im Entwurf vorgesehen sei. Für Wittmann ist daher klar, dass mehr Zeit eingeräumt werden müsse – zumal es von selbst auf ein Ende der Anbindehaltung hinauslaufe. Als Kreisobmann machte Irlbacher deutlich, wieso die Frist von fünf Jahren beim BBV auf Kritik stößt. In seinem persönlichen Umfeld kenne er einen Fall, da habe die Überlegung für den Umstieg etwa ein bis zwei Jahren gedauert. Dann hätte allein die nötigen Genehmigung drei Jahre in Anspruch genommen. Und der Bau hatte da noch gar nicht begonnen.
Bauernverband hat konkrete Forderungen
Auch deswegen fordert der BBV gezielte Beratung sowie eine Bauförderung und Erleichterungen im Baurecht. Denn gerade in der Landwirtschaft sei das Baurecht oft kompliziert. Zu einer Lösung, die eine Weiterentwicklung ermöglicht, gehöre aber auch Zeit für eine ganzjährige Anbindehaltung und einen dauerhaften Erhalt der Kombinationshaltung, bei der die Tiere 120 Tage pro Jahr in Bewegung seien.
„Die Landwirte haben ein Interesse, dass es ihren Tieren gut geht“, stellten die Teilnehmer des Pressegesprächs klar. Nur ein gesundes Tier könne schließlich Leistung bringen. Das gelte auch für die Anbindehaltung, wo man ebenfalls gute Zahlen unter anderem zur Tiergesundheit verzeichnen könne. Das liege nicht zuletzt an „intensiver Einzeltierbetreuung“.
Letztlich habe jedes System seine Vor- und Nachteile. Wobei die moderne Entwicklung „ganz klar“ der Laufstall sei. Dieser bringe arbeitswirtschaftliche Vorteile und Verbesserungen für die Tiere. Mit der Aktion „Rettet Berta vor dem Schlachthof und Kleinbauern vor dem Aus“ will der BBV nun auf das Thema aufmerksam machen. Auch eine Unterschriftenaktion soll es geben. Zumindest in der bayerischen Landespolitik sei das angekommen, denn im Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern sei die Anbindehaltung zugelassen. Aber letztlich, so der BBV, komme es auf den Bund an.
Für den Landkreis befürchtet Josef Irlbacher jedenfalls drastische Einschnitte, sollte das Gesetz so kommen. Von den etwa 300 Betrieben im Landkreis könnten geschätzt etwa zehn Prozent vielleicht noch investieren, beispielsweise in einen Laufstall. „Die werden übrig bleiben nach den fünf Jahren. Und die anderen 270 Betriebe steigen dann gezwungenermaßen aus der Viehhaltung aus.“
