Tierische Gerichtsurteile: Wenn Igel zum Problem werden

Jede Woche beleuchtet der Neumarkter Jurist Geedo Paprotta in seiner Kolumne „Paprottas Paragrafen“ kuriose Gerichtsurteile. Heute befasst sich der Rechtsanwalt mit Igel.
Kennen Sie den? Stehen zwei Zahnstocher am Straßenrand, da kommt ein Igel vorbei. Sagt der eine zum anderen: „Ich wusste gar nicht, dass hier ein Bus geht!“
Igel sind selten geworden. Ähnlich wie bei Singvögeln und Insekten, schafft der Klimawandel auch hier traurige Tatsachen. Wenn man doch mal einen Igel antrifft und der Bursche besonders mager ist, könnte man ihm natürlich beim Überwintern helfen.
Das ist ausdrücklich erlaubt, solange man den Igel nach dem 1. November einsammelt und er weniger als 500Gramm wiegt. Er schläft gern in einer Holzkiste mit Heu oder Blättern und darf keinesfalls Milch trinken. Für Katzenfutter hingegen sind Igel durchaus aufgeschlossen.
Bei aller Tierliebe kann man es allerdings natürlich auch mit der Igelrettung zu weit treiben. Einer Frau in einer Mietwohnung in Berlin wurde vom Amtsgericht Berlin-Spandau erklärt, wann die Grenzen überschritten sind: Die Dame gehörte einem Igel-Rettungsverein an und hatte ihre komplette Wohnung nebst Balkon voller Käfige gestellt, in denen sie verletzte Igel pflegte.
Wissen Sie, wie Igel riechen? Dann verstehen Sie vielleicht, weshalb die Frau dafür eine fristlose Kündigung von ihrem Vermieter kassierte.
Vor dem Richter argumentierte sie, dass Kleintierhaltung in ihrem Mietvertrag ausdrücklich erlaubt sei und Igel seien doch ziemlich kleine Tiere! Das Gericht hielt ihr entgegen, was für Tiere eigentlich gemeint sind: Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster oder Zwergkaninchen. Haustiere eben! Igel hingegen sind Wild und das rieche man bis tief in die Nachbarwohnung hinein. Unzumutbar! (Az. 12 C 133/14).
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz näherte sich dem Thema auf ganz andere Weise und stellte klar: Wenn ein Laser zum Einsatz kommt, muss man Igel immer selber bezahlen! Das muss ich wohl genauer erklären. Geklagt hatte eine Frau, die sich morgens vor dem Badezimmerspiegel wie ein Igel fühlte, so heftig war ihr Bartwuchs. Sie hatte Hormone versucht, aber das dämmte die Stacheln nicht ein.
Schließlich entschied sie sich für eine teure Laserbehandlung. Die Kosten verlangte sie von ihrer Krankenversicherung, die sich allerdings einigelte. Die Landessozialrichter stellten daraufhin klar: Bei einer Laserbehandlung handelt es sich immer um „IGeL“, also „individuelle Gesundheitsleistungen“. Das sind ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die Patientinnen grundsätzlich selbst bezahlen müssen, weil sie nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören (Az. L 5 KR 226/15).
Und welchen Zusammenhang gibt es zwischen Igel und Sprengstoff? Keine Angst, nicht was Sie denken! Vier junge Männer kamen deshalb auch mit glimpflichen Jugendstrafen davon. Vor dem Jugendschöffengericht in Trier berichteten sie 2019, dass sie ein stillgelegtes Bergwerk entdeckt hatten. Das fanden sie spannend und brachen ein. Aus einem offenen Tresor schleppten die Narren 50 Kilo Sprengstoff heraus auf einen Acker nahe dem Örtchen Igel und jagten ihn dort mit Getöse in die Luft. Weil das Gericht sofort bemerkte, dass die Kindsköpfe nicht den Hauch einer Ahnung hatten, wie gefährlich die Aktion war und weil wie durch ein Wunder keine Igelianer Schaden genommen hatte, wurden ihnen zur Strafe lediglich Sozialstunden aufgebrummt.
