Lukrativer Nebenverdienst im Knast: Ein Erotik-Chat

Der Neumarkter Jurist und Autor Geedo Paprotta kommt als Strafverteidiger auch regelmäßig ins Gefängnis. Einige kuriose Episoden und Gerichtsurteile greift er in dieser Kolumne auf.
Seien wir doch mal ganz ehrlich: Gefängnisse sind wahnsinnig spannend! Dieser Hauch von Verruchtheit, das leichte Gruseln, das uns beim Gedanken an diese finsteren Orte und ihre Bewohner ereilt. Dabei gibt es Gefängnisse im Sinne der „Justizvollzugsanstalten“ noch gar nicht so lange.
Erst im späten 16. Jahrhundert hat man damit angefangen, Leute durch Freiheitsentzug zu bestrafen.
Natürlich hat man sie auch früher schon eingesperrt. Allerdings dienten die historischen Kerker nicht der Bestrafung an sich. Vielmehr wurden die bedauernswerten Delinquenten dort nur so lange festgehalten, bis man Zeit für die „eigentliche Bestrafung“ fand. Sie wissen schon: Zunge herausreißen, Hand abhacken, Vierteilen. Insoweit war Strafhaft also durchaus eine humanistische Verbesserung, dem Scheiterhaufen und der Steinigung allemal vorzuziehen.
Corona-Quarantäne ist keine Haft
Nun habe ich einige Erfahrung mit modernen Gefängnissen in meiner gelegentlichen Funktion als Strafverteidiger. Erfreulich ist es dort zwar nicht, ganz so finster aber auch nicht. Ein Ehepaar aus Hannover allerdings empfand selbst das Eingesperrtsein bei maximalen Luxusbedingungen als unzumutbar: Sie waren zusammen in der eigenen Wohnung.
Was ist das für eine Haft, fragen Sie? Gar keine. Vielmehr mussten die zwei in Corona-Quarantäne. Vor dem Landgericht Hannover klagten sie gegen das Land Niedersachsen auf Schmerzensgeld. Neben wüsten Verschwörungstheorien argumentierten sie, die Quarantäne sei genauso schlimm wie Kerkerhaft gewesen. Das Gericht wünschte gute Genesung, hielt den Vergleich jedoch für abwegig – und wies die Klage ab.
Richterinnen und Richter nämlich haben in der Regel eine JVA schon mal von innen besichtigt. Das ist Teil ihrer Ausbildung. Damit sie wissen, wo sie ihre Verurteilten hinschicken (Az. 8 O 1/21).
Natürlich ist so ein Haftaufenthalt kein Zuckerschlecken – das ist ja der Zweck der Veranstaltung. Aber es muss Grenzen der Grausamkeit geben. In Nürnberg war unlängst ein Haftinsasse vor Gericht gezogen, weil der Bewohner der Nachbarzelle Kette qualmte, er selbst hingegen überzeugter Nichtraucher war.
Häftling beschwerte sich wegen Kettenraucher
Der blaue Dunst zog Tag und Nacht unter der ausbruchssicheren Tür zu ihm herüber. Das Landgericht attestierte ihm: Das muss er nicht erdulden. § 58 BayStVollzG garantiert Nichtraucherschutz auch im Strafvollzug (Az. 12 Qs 40/23).
Die Beamten im Justizvollzug mögen es übrigens überhaupt nicht, wenn man sie Wärter nennt. Ist ja kein Zoo! Aber was machen sie eigentlich außer Auf- und Zusperren? Vor dem Verwaltungsgericht Aachen klagte ein Ehepaar, beide im Justizvollzug beschäftigt, weil man ihnen etwas verboten hatte, was sie außerhalb des Dienstes taten: Sie betrieben eine Erotik-Chat-Seite im Internet.
Zunächst hatte die Leiterin der JVA eine Nebentätigkeit im Internet zwar erlaubt. Als aber klar wurde, dass die zwei über 80000 Euro im Jahr mit Dirty-Talk nebenher machten, wurde die Erlaubnis widerrufen. Offiziell nicht wegen des Schmuddelkrams, sondern, weil man sich mit so hohen Nebenverdiensten gar nicht mehr aufs Auf- und Zusperren konzentrieren kann. Das sahen die Richter genauso (Az. 1 K 908/14 ).
