Kuriose Gerichtsurteile: Wenn Partys aus dem Ruder laufen

Wer schlau ist, seine Möbel liebt und nicht gerne aufräumt, feiert nach dem Ende des Sommers nicht selber, sondern lässt sich dazu von Freunden in die Wohnung einladen. Wie eine Party dann so läuft, ist natürlich eine Frage dessen, was für Freunde man hat. Rechtsanwalt Geedo Paprotta befasst sich mit skurrilen Urteilen über Partykiller.
Ein Mann aus Münster zum Beispiel war mit einer Rechtsanwältin befreundet. Das hätte ihm natürlich zu denken geben können. Die Dame hatte ihn zu einer abendlichen Party eingeladen. Es gab Getränke und der Mann plauderte angeregt mit den anderen Gästen. Was er beruflich tat, ist nicht bekannt. Auch nicht, ob das andere Partyvolk auch ausschließlich aus Juristen bestand.
Jedenfalls wollte der Gast wohl gerade eine spannende Geschichte erzählen, vielleicht über das Schlussplädoyer in einem Strafprozess und machte dazu von seinem Stehtisch aus einen kleinen Schritt zurück, um mehr Platz zum Gestikulieren zu haben.
Just in diesem Augenblick ging die Rechtsanwältin, die die Party schmiss, hinter ihm mit einem Tablett voller Gläser vorbei. Sie stolperte über seinen Fuß und verletzte sich am Handgelenk und, was glauben sie, passierte dann? Natürlich. Die Anwältin verklagte ihren Gast auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wie könnte es auf einer Juristenfeier auch anders sein. Immerhin konnte die Dame mit dem schmerzenden Handgelenk danach tagelang nicht ordentlich diktieren!
Doch weder das Landgericht Münster, noch das Oberlandesgericht Hamm hatten Mitleid mit der Kollegin. Auf einer Party geht es halt eng zu, da muss man schon mal damit rechnen, dass ein Gast sich bewegt (Az. 9 U 141/00).
Riesen Ärger wegen einer Party hatte auch ein Mann aus Köln. Um die teuere Miete für seine Wohnung etwas aufzubessern, hatte er eine Freundin als Untermieterin mit einquartiert. Das war gleich doppelt praktisch, denn während er Urlaub machte, versprach die Untermieterin, sich um die Blumen zu kümmern. Doch kaum war die Katze aus dem Haus, veranstaltete die Maus eine exzessive Party in der Wohnung, bei der es extrem laut zuging und Drogen konsumiert wurden. Auch die Vermieterin bekam die Orgie mit und als der Mann aus dem Urlaub zurückkehrte, zwang sie ihn, seiner Untermieterin sofort zu kündigen. Das tat er zähneknirschend, dennoch erlaubte er seiner früheren Mitbewohnerin, ihn zumindest gelegentlich weiter im Haus zu besuchen. Auch das wollte die Vermieterin verbieten. Weil ihr Mieter sich daran aber nicht hielt, kündigte sie ihm fristlos. Die Sache endete vor Gericht. Dort erfuhr die Vermieterin, dass ihr Hausrecht keineswegs so weit geht, ihrem Mieter Vorschriften zu machen, wer ihn besuchen dürfe. Die Partymaus durfte auch weiter kommen (Az 209 C 108/04).
Eine deutlich rabiatere Methode zur Unterbindung von Partylärm beim Nachbarn hatte ein Jäger aus Rheinland-Pfalz gewählt. Als er die Musik und das Gelächter nicht mehr ertragen konnte, griff er sich die Wildschweinflinte und ballerte von seinem Balkon aus drei Ladungen Schrot in den Himmel. Da war sofort Ruhe! Aber seine Waffenbesitzkarte war er auch los. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beschuldigte ihn des leichtfertigen Missbrauchs der Knarre für artfremde Zwecke (Az. 7 A 10410/10). Die feierlustigen Nachbarn nahmen sich vermutlich für die Zukunft vor: „Wir müssen aufhören, weniger zu trinken!“
