Fluchtversuch mit Warnschuss: Richter bestätigt Urteil in Regensburg

Von André Baumgarten · 28. September 2023 um 19:00

Ein 34-Jähriger wollte lieber zur kranken Freundin, statt zum Prozess, und gab Fersengeld – nun scheiterte er erneut in Regensburg. Das Landgericht verwarf seine Berufung. Der Mann muss seine Gefängnisstrafe absitzen.

Als ein verurteilter Mörder im Januar aus dem Justizgebäude flüchtete, sorgte das deutschlandweit für Schlagzeilen. Nun stand ein 34-Jähriger in Regensburg vor Gericht, der das ebenfalls versucht hatte – nur 400 Tage früher. Im Dezember 2021 fiel dabei sogar ein Schuss aus der Dienstwaffe eines Polizisten. Nun gab es ein zweites Wiedersehen in der Berufung am Landgericht.

Was an jenem Donnerstag geschah, arbeitete die Justiz im April erstmals auf: Dem 34-Jährigen war es auf der Fahrt von der JVA in Straubing nach Regensburg irgendwie gelungen, eine Hand aus den Fesseln zu befreien. Als die Tür des Gefangenentransports in der Augustenstraße aufging, rannte er davon. Doch die Flucht führte in eine Sackgasse. Dort schoss ein Beamter zur Warnung in die Luft, ehe der Mann mit der Unterstützung eines Justizwachtmeisters wieder gefesselt werden konnte.

Der Mann begründete seine Flucht mit „Kurzschluss“

Weil sich der 34-Jährige dagegen heftig wehrte, verurteilte ihn das Amtsgericht im April zu sechs Monaten Haftverlängerung – der Mann ist vielfach vorbestraft und saß zwei mehrjährige Strafen wegen Drogenhandels ab. Im ersten Prozess wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung begründete er seine Flucht als „Kurzschluss“, weil er zu seiner Freundin ins Krankenhaus wollte. Bei den leicht verletzten Polizisten entschuldigte er sich kurz danach.

Das bestätigte sich am Donnerstag: Denn einer der beiden Polizisten, die damals dabei waren, fuhr den 34-Jährigen nun zur Berufungsverhandlung gegen eben jenen Schuldspruch. Der Beamte gab an, nicht vom Angeklagten direkt, sondern in der Situation verletzt worden zu sein. Und er äußerte Zweifel, ob der Warnschuss seines Kollegen nötig gewesen wäre, wie Rechtsanwalt Marius Hoser nach dem Prozess erklärte.

Die dritte Strafkammer bestätigte das Urteil des Amtsgerichts und schloss die von Hoser beantragte Bewährung aus. „Das kann es nur geben“, so Vorsitzender Richter Matthias Clausing in Richtung des Angeklagten, „wenn es wahrscheinlicher wäre, dass er keine Straftaten mehr begeht.“ Das jedoch sah die Berufungskammer des Regensburger Landgerichts in dem Fall wohl nicht.