Gebühren für „fiktive Parkplätze“: Freisitze im Regensburger Stadtpark erneut auf der Kippe

Von Christian Eckl · 24. August 2023 um 05:00

Die Regensburger haben sich die Erweiterung der Freisitze im Stadtpark erstritten. Doch jetzt steht die zusätzliche Fläche des Biergartens wieder auf dem Spiel: Für die Außenplätze der Gaststätte „Unter den Linden“ soll Kneitinger mehrere hunderttausend Euro an die Stadt zahlen.

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Die Freisitze im Stadtpark an der Gaststätte Unter den Linden sind wieder gefährdet. Grund dafür ist eine Regelung, die die Brauerei Hunderttausende Euro kosten könnte. Für die zusätzlich entstandenen Freisitze im Park werden nämlich Ablösegebühren für sogenannte fiktive Parkplätze fällig – Parkplätze also, die es gar nicht gibt, für die die Stadt aber Gebühren erhebt. Der Geschäftsführer der Brauerei, Martin Sperger, gibt sich zurückhaltend und hofft auf eine einvernehmliche Lösung mit der Stadt. Die beharrt auf ihre Satzung.

Sondernutzungssatzung während Corona gelockert

Das ist geschehen: Während der Corona-Pandemie lockerte die Stadt die bisher geltende Sondernutzungssatzung für Freisitze und setzte auch die Gebühren weitgehend aus. Hintergrund waren die Abstandsregeln in den Gastronomien der Stadt. Dabei entstanden völlig neue Freisitzflächen, die den Regensburgern offensichtlich gefielen. Ein Beispiel dafür sind die Freisitze vor der Dreieinigkeitskirche in der Gesandtenstraße. Als die Pandemie abklang, wollte die Stadtverwaltung einige der Lockerungen zurückdrehen – dem zum Opfer fallen sollten beispielsweise die Freisitzflächen, die der Biergarten Unter den Linden zusätzlich im öffentlichen Park erhalten hatte.

Doch bei den Bürgern regte sich Widerstand. Eine Petition forderte: „Wir, die Gäste des Kneitinger Unter den Linden möchten, dass die Zusatzfläche Biergarten, auch nach den Ausgleichsmaßnahmen für die Gastronomie (...) bestehen bleibt! Von Beginn an waren die zusätzlichen Sitzplätze sehr gut belegt“, so hieß es in der Petition. Und weiter: „Das liegt auch daran, dass es im Inneren Westen zu wenig Freisitzflächen gibt!“ Nach langem Hin und Her einigte sich die Koalition darauf, dass die Freisitze erhalten bleiben durften.

Entgegenkommen der Stadt?

Doch jetzt kommt die dicke Rechnung. Denn die Stadt fordert von der Brauerei die Ablöse von sogenannten fiktiven Parkplätzen, die fällig wird, weil die Quadratmeterzahl der Freisitze die der Inneräume übersteigt. Zwischen 17 und 27 Parkplätze sollen es sein, die von der Stadt nun angerechnet werden. Kostenpunkt pro Parkplatz, den es gar nicht gibt: 12.100 Euro. Ob auf den zusätzlichen 250 Quadratmetern mit 180 Sitzplätzen die Ablösesumme erwirtschaftet kann, ist fraglich. Damit steht eine Summe zwischen 200.000 und 320.000 Euro im Raum – je nach Berechnungsgrundlage. „Es wird schwierig, das wieder zu erwirtschaften, zumal wir keinen langfristigen Vertrag haben“, sagt Brauereichef Sperger. Er hofft auf ein Entgegenkommen der Stadt, um die Freisitze doch noch erhalten zu können.

Die Stadt antwortet umfangreich auf Fragen nach den Freisitzen und auch zur Situation im Stadtpark. Bei der Änderung der Sondernutzungssatzung „hat der Stadtrat die während der Pandemie großzügig zugelassenen Freisitzerweiterungen im Stadtpark auch über die Pandemie hinaus grundsätzlich zugelassen, vorbehaltlich der nötigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen“, heißt es von Sprecherin Juliane von Roenne-Styra. Auf die Erfordernisse einer Baugenehmigung, eines Nutzungsentgelts sowie von entsprechenden Stellplatznachweisen wurde bereits im damaligen Beschlusstext explizit hingewiesen, heißt es weiter. Den Bauantrag für die Freisitzerweiterung „Unter den Linden“ im Stadtpark habe das Bauordnungsamt mit Schreiben vom 3. Juli auch eingefordert. „Ein entsprechender Antrag ist zwischenzeitlich auch eingegangen“, heißt es. Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze sei abhängig von der gewünschten Freisitzfläche, schloss die Sprecherin.

Erstmals regelte die Sondernutzungssatzung vom Oktober 2022, dass die Ablöse von fiktionalen Parkplätzen auch in der Altstadt möglich ist. Dort kostet ein Parkplatz allerdings 20300 Euro. „Von dieser neu geschaffenen Möglichkeit zur Ablöse wurde in der Regensburger Altstadt bislang in einem Fall Gebrauch gemacht“, heißt es von der Stadt. Die 20.300 Euro Ablöse für einen fiktionalen Parkplatz wurde auch bereits bezahlt. Was mit dem Geld geschieht, beantwortet die Stadt nicht. Neue Parkplätze entstehen durch die Ablöse jedenfalls keine: „Die abgelösten Stellplätze kommen wie real hergestellte Stellplätze dauerhaft dem Grundstück, nicht dem Gastronomiebetrieb, zugute“, sagt Sprecherin von Roenne-Styra. Das heißt, „dass ein Ende des Pachtvertrages oder Pächterwechsel keine Auswirkung auf die Stellplatzablöse hat“.

Genau das aber ist im Stadtpark ein Problem. Das Gebäude gehört der Stadt, die Brauerei hat 2,5 Millionen Euro in die Sanierung und den gastronomischen Ausbau investiert. Die zusätzlichen Freisitzflächen aber werden vom Gartenamt gepachtet – und zwar Jahr für Jahr. Die Investition in die Parkplatz-Ablöse ist also riskant.

Ob eine gütliche Einigung möglich ist und die Freisitzfläche dauerhaft Bestand haben wird, ist noch offen. Eine gütliche Einigung hat beispielsweise der Pächter der Gaststätte Freiraum in der Simadergasse mit der Stadt getroffen. Dabei ging es um die komplexe Berechnung der Stellplatzsatzung, die im Falle einer Freisitzflächen-Erweiterung angewandt wird. Pächter Merlin Szabo war mit einem Bescheid der Stadt konfrontiert, demzufolge er 20.300 Euro Ablöse für sieben Quadratmeter mehr Freisitzfläche vor seinem Lokal zahlen sollte.

„Die Stadt hat sich damals leider zunächst nicht erklärt, wie sich die Summe zusammensetzt“, sagt Szabo jetzt zur MZ. Erst auf Nachfrage wurde ihm die Rechnung offenbart: Demzufolge muss man pro zehn Quadratmeter Fläche, die man mehr im Freien bewirtschaftet als im Innenraum, einen Stellplatz ablösen. Nun hatte Szabo nur sieben Quadratmeter.

Komplizierte Berechnung

Bei Nähe zu einer Bushaltestelle werden zusätzlich 20 Prozent von der Fläche abgezogen. Szabos Problem: Damit ergab sich ein Wert von über 0,5 Parkplätzen, was von der Stadtverwaltung aufgerundet wurde. „Wir haben die Fläche jetzt auf sechs Quadratmeter reduziert, damit waren wir unter dem Wert von 0,5, was wiederum abgerundet wird“, sagt Szabo. Damit war der Bescheid über 20.300 Euro gegenstandslos.

Auch andere Gastwirte haben nach der Corona-Pandemie ihre erweiterten Freisitzbereiche erhalten dürfen. Jürgen Wittmann beispielsweise darf vor der Dreieinigkeitskirche Freisitze aufstellen. Weil aber die Freisitzflächen die Fläche des Innenraumes nicht übersteigt, musste er keine fiktiven Parkplätze ablösen.