Gericht schob Kita-Gebühren Riegel vor – doch die Stadt Regensburg akzeptiert Urteil nicht

Von Christian Eckl · 2. August 2023 um 12:15

Für die Notbetreuung während des Lockdowns mussten Regensburger Eltern auch für Tage zahlen, an denen die Kinder zuhause blieben. Ein Gericht sagte, dass das nicht rechtmäßig war. Jetzt wird der Fall grundsätzlich entschieden.

Die Stadt will es also wirklich wissen: Das Berufungsverfahren im Rechtsstreit zwischen einem alleinerziehenden Familienvater und der Stadt Regensburg geht eine Instanz höher. Hintergrund ist die Notbetreuung, die während des Lockdowns in der Corona-Pandemie eingerichtet wurde. Bezahlt werden musste die Gebühr auch, wenn Kinder an einzelnen Tagen nicht in die Einrichtung kamen.

Es geht zwar nur um 125 Euro, aber auch ums Prinzip

Jakob Bedane, der selbst als Richter am Regensburger Verwaltungsgericht arbeitet, hatte dagegen Klage erhoben – und bekam in erster Instanz Recht. Zwar geht es dabei lediglich um 125 Euro für Bedane, doch auch um etwas Grundsätzliches: Müssen Gebühren für Leistungen der Stadt entrichtet werden, die gar nicht in Anspruch genommen wurden? Zahlreiche Eltern dürften wie Bedane betroffen gewesen sein. Während des ersten Lockdowns 2020 waren zuletzt 6683 Kinder in der Notbetreuung. Bedane klagt gegen die Gebühren, die an jenen Tagen erhoben, die seine Kinder nicht wahrnahmen und zuhause blieben. Die Stadt kassierte auch für diese Tage Gebühren von den Eltern.

„Der Sachstand selbst ist unverändert. Beide Seiten haben ihre bisherigen Argumentationen bekräftigt und vertieft“, sagte Bedane auf Anfrage der MZ. „Somit wird der Verwaltungsgerichtshof die Sache zu entscheiden haben, eine außergerichtliche oder vergleichsweise gerichtliche Lösung sehe ich nicht.“

Auf einen sogenannten Zulassungsantrag der Stadt Regensburg hin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 28. Februar die Berufung zugelassen. Nach Angaben eines Sprechers hat „die Rechtssache besondere tatsächliche und rechtlich Schwierigkeiten“ aufzuweisen. Deshalb hat das Gericht in dem Berufungsverfahren nun auch eine mündliche Verhandlung anberaumt, die am 8. November in München stattfinden wird.

Erste Instanz urteilte gegen Position der Stadt

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die Stadt Regensburg dazu geäußert, wieso man in dem Fall in Berufung gegangen ist: „Nach Sichtung der Urteilsgründe teilt die Stadt an dieser Stelle nicht die Auffassung der ersten Instanz, dass es sich bei der pandemischen Lage um eine sogenannte betriebsbedingte Schließung der Einrichtungen gehandelt habe“, sagte eine Sprecherin dazu. „Vielmehr wurde durch die Träger der Kindertageseinrichtungen eine Notbetreuung, insbesondere für Eltern die in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, aufrechterhalten“, so die Stadt weiter. Außerdem habe sich das Vorgehen der Stadt an den Vorgaben des Bayerischen Familienministeriums orientiert. Das sollte gerade „eine einheitliche Handhabung bei den Elternbeiträgen“ gewährleisten.

„Abschließende Klärung scheint geboten“

Das Fazit der Stadt, wieso sie den Rechtsstreit gegen den alleinerziehenden Vater ausficht: „Eine abschließende Klärung des Vorgangs erscheint daher geboten“, hieß es damals.

Bedane bewertete das Urteil der ersten Instanz naturgemäß völlig anders: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts fiel eindeutig zu Gunsten betroffener Familien aus: Kein Geld ohne Leistung“, so sein Fazit. Und weiter: „Weshalb sich die Stadt dennoch weiter dagegen wehrt, in der Pandemie besonders belastete Familien vor Ort praktisch zu unterstützen, kann ich nicht begreifen.“ Sein Fazit: „Eine Politik geradezu gegen Familien hätte ich von der Stadtspitze nicht erwartet.“