Alleinerziehender Vater aus Regensburg kämpft weiter gegen die Stadt

Ein Familienvater aus Regensburg, von Beruf selbst Richter, wehrte sich juristisch gegen eine Hort-Rechnung der Stadt Regensburg. Die hatte Gebühren berechnet, obwohl Bedanes Tochter gar nicht jeden Tag in der Notbetreuung war. Jetzt geht der Fall weiter.
Jakob Bedanes Kampf für Gerechtigkeit geht weiter. Normalerweise ist der alleinerziehende Vater von zwei Kindern für Recht zuständig: Bedane ist Richter am Verwaltungsgericht. Dieses rief er auch wegen eines Bescheids der Stadt Regensburg an, der ihn ärgerte: Er sollte auch für jene Tage während der Notbetreuung in der Corona-Pandemie zahlen, die seine Tochter gar nicht im Kinderhort war. Es geht zwar nur um 125 Euro – für Bedane geht es aber auch darum, wie die Politik mit Familien und Alleinerziehenden wie ihn umgeht.
In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Regensburg hatte die Stadt bereits verloren. Doch statt einzulenken und Gebühren zurückzubezahlen, beschritt die Stadt den Rechtsweg. Jetzt gibt es Neuigkeiten: Der Verwaltungsgerichtshof in München hat die Berufung zugelassen. Die Kammer in München spricht von einer besonderen Bedeutung der Streitsache. In einem Beschluss mit der Überschrift „Teilerstattung Besuchergebühren Kinderhort“ räumt die Kammer der Stadt Regensburg die Möglichkeit einer Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein. Demnach weise die Rechtssache „besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten“ auf.
Münchner Richter: Fall hat besondere Bedeutung
Die Stadt hatte bereits nach dem ersten Urteil im Mai 2022 angekündigt, eine Berufung prüfen zu wollen. Das hat sie zwischenzeitlich getan, nachdem sie beim VGH einen entsprechenden Antrag eingereicht hat. „Die Gebühren wurden ursprünglich rechtmäßig erhoben. Im Fokus steht die Rückerstattung aufgrund einer unvorhersehbaren Pandemie, die eine Schließung der Einrichtungen erforderte“, sagte eine Sprecherin damals.
Gebühren für etwas, das man gar nicht nutzt?
Ferner betreffe die im erstinstanzlichen Urteil relevante Fallkonstellation „ausschließlich diejenigen, die eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben; den anderen Eltern wurden die Gebühren bereits erstattet“, so die Sprecherin weiter. Nur vereinzelt habe es Rückforderungen gegeben. Um wie viel Geld es konkret bei der Stadt insgesamt geht, ist nach wie vor offen.
Im Verfahren geht es darum, dass Bedanes Tochter im Mai 2020 an drei, im Juni 2020 an zwölf Tagen in die Notbetreuung ging. Bezahlen musste er aber Gebühren, als wäre sie durchgehend während der Öffnungszeiten im Hort gewesen.
Das aber fanden die Regensburger Richter nicht lauter, denn „weshalb der Kläger Kosten für eine Einrichtung tragen sollte, die er nach dem eigentlichen Benutzungszweck gar nicht nutzen konnte“, das verstanden die Richter nicht. Sie argumentierten: Bürgern dürften Gebühren für tatsächlich in Anspruch genommene Dienstleistungen der Kommune in Rechnung gestellt werden.
„Politische Lösung wäre besser gewesen“
Dass sich der Rechtsstreit weiter zieht, sieht Jurist Bedane im Prinzip gelassen. Es wäre ihm zwar lieber gewesen, wenn der VGH in München den Zulassungsantrag abgelehnt hätte, „dann wäre die Sache durch gewesen“, so Bedane. Denn das Verfahren ziehe sich nun weiter hin, „was juristisch spannend sein mag. Allerdings hilft es den Betroffenen wenig, wenn weiter Zeit verstreicht“, so der Familienvater. „Die Angelegenheit hätte schon von Anfang an politisch hätte gelöst werden müssen“, war schon immer seine Meinung. „Nun wird sich die Stadt aber vorerst darin bestärkt fühlen, abzuwarten“, schließt der Jurist.
