Wie ein alleinerziehender Vater gegen die Stadt Regensburg kämpft

Jakob Bedane ist ein Kämpfertyp. Vor allem geht es dem alleinerziehenden Vater, dessen Ehefrau kurz nach der Geburt ihres zweiten Kindes bei einem Autounfall ums Leben kam, um Gerechtigkeit: Wieso sollte ein Bürger Gebühren für etwas bezahlen, was er gar nicht in Anspruch nimmt. Es geht um Kinderbetreuung.
Dabei hatte er es auch auf die nette Art versucht: Bedane schrieb seiner ParteigenossinGertrud Maltz-Schwarzfischer einen Brief. Darin versuchte er ihr klarzumachen, dass es nicht gerecht sei, wenn Eltern für nicht in Anspruch genommene Notbetreuung während der Pandemie bezahlen müssten. Doch am Ende landete Bedane, der im Beruf selbst Verwaltungsrichter ist, mit der Stadt vor Gericht.
Und das kam so: Als die Pandemie begann, im März 2020, vermutete man, dass Kinder Infektionstreiber sein könnten. Zwischenzeitlich hat sich sogar Gesundheitsminister Karl Lauterbach von dieser These verabschiedet. Doch damals mussten Schulen ebenso wie Kinderbetreuungen geschlossen werden. Die Stadt richtete aber für Eltern, die die Versorgung ihrer Kinder nicht anders gewährleisten konnten, Notbetreuungen ein. Bedanes Tochter besuchte eine solche Notbetreuung im Mai 2020 an drei, im Juni an zwölf Tagen.
Bedane gewann in erster Instanz
Der Stadtrat hatte damals, ebenfalls in der Notbesetzung eines Ferienausschusses beschlossen, dass die Eltern Verpflegungskosten nur für jene Tage zahlen mussten, an denen sie ihre Kinder auch in die Notbetreuung schickten. Für die Besuchsgebühren aber gab es keine Ausnahme. Und genau diese klagt Bedane nun ein. Bei ihm gehe es um 125 Euro. „Man hätte hier völlig unbürokratisch für Familien entscheiden können, es aber nicht getan“, sagte der Richter damals zur MZ. In erster Instanz gewann Bedane dann auch die Klage. Sinngemäß urteilten sie: Wieso sollte ein Bürger Gebühren für etwas bezahlen, was er gar nicht in Anspruch nimmt?
Eigentlich hätte der Jurist nun die Sache zu den Akten legen können. Dann hätte er die Rechnung aber ohne die Stadt gemacht. Die legte nämlich Berufung zum Verwaltungsgerichtshof ein. „Leider kann ich in der Sache nichts Neues berichten“, sagt der Familienvater kurz vor Jahreswechsel zur MZ. „Die Stadt hat ihren Antrag auf Zulassung der Berufung begründet, ich bin diesem entgegengetreten.“
Sache des Verwaltungsgerichtshofs
Nun sei es Sache des Verwaltungsgerichtshofs in München, über den Antrag der Stadt zu entscheiden. „Wann dies geschieht, kann ich nicht sagen“, so Bedane weiter. Und weiter: „Die Stadt selbst hat sich bei mir nicht gemeldet und dementsprechend auch kein Entgegenkommen gezeigt.“