Es geht um viel Geld: Allein in Regensburg liegen 200 Klagen wegen Corona-Hilfen am Gericht

Ein Gastronom hat geklagt, weil er insgesamt 30000 Euro für November- und Dezemberhilfen 2020 zurückzahlen soll. Der Fall ist allerdings längst nicht der einzige.
Wer mit einer Entscheidung von Behörden nicht einverstanden ist, der kann klagen. Das geschieht immer wieder – und immer wieder sind es Verfahren beispielsweise gegen die Stadt Regensburg, die am Verwaltungsgericht am Haidplatz verhandelt werden. Jetzt haben die Bayerischen Verwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshof in München den Präsidententag in Regensburg eröffnet – und dabei legte auch der Regensburger Gerichtspräsident Martin Hermann und sein Vize Markus Eichenseher eine Bilanz vor.
Corona-Hilfen: Viele Unternehmer klagen
Die Regensburger Verwaltungsrichter haben in den kommenden Monaten mit einem ganz speziellen Thema viel zu tun. Eichenseher sagte: „Aus unserem Gerichtsbezirk Niederbayern und Oberpfalz sind 200 Verfahren anhängig, die sich mit dem Thema Corona-Hilfen befassen.“ Allein im ersten Halbjahr 2023 sind 106 Klagen eingegangen. Ein erster prominenter Fall wird am Montag verhandelt. Geklagt hat der bekannte Gastronom Muk Röhrl, der neben seiner Gastwirtschaft in Eilsbrunn auch ein Hotel betreibt. Und genau um dieses Hotel geht es. Beklagter ist die IHK Oberbayern in München, denn diese hatte ein Portal eingerichtet, über das Betroffene digital Anträge stellen konnten.
Konkret wollte die IHK von Röhrl die November- und die Dezember-Hilfen zurück. Laut Eichenseher beliefen sich diese im November 2020 auf etwa 14 000, im Dezember auf etwa 15 000 Euro. Konkretes Problem ist in dem Fall, dass Röhrl neben dem Hotel als Einzelunternehmer auch eine Photovoltaikanlage und eine Landwirtschaft betreibt. Die Gaststätte ist in dem Verfahren nicht betroffen. Im konkreten Verfahren stellt sich die Frage, ob Röhrls Unternehmen als Mischbetrieb eingeordnet werden kann „und der seine Ausfälle aus dem Hotel aus den anderen Sparten hätte ausgleichen müssen“, sagt Eichenseher.
Ganz generell könne man zu den Verfahren aber sagen: „Wir haben unterschiedliche Fallkonstellationen“, schildert Eichenseher.
Manche der Antragsteller hätten beispielsweise die Hilfen für die falsche Branche beantragt. Bei anderen würde nun überprüft, ob die Hilfen beispielsweise für eine Toiletten-Sanierung wirklich wegen Corona eingesetzt wurden, oder ob die Toilette nicht ohnehin sanierungsbedürftig gewesen sei.
Bei der Bilanz des Verwaltungsgerichts geriet auch eine Entscheidung in den Fokus, die für Schlagzeilen sorgte: Der Bauunternehmer Schmack hatte gegen die Stadt Regensburg auf mehr Transparenz geklagt – und gewonnen. Schmack hatte bei der Stadtverwaltung eine Auskunft nach dem bayerischen Umweltinformationsgesetz beantragt. Die beiden Brüder Martin und Ferdinand Schmack wollten wissen, ob für Wohngebäude Ausnahmen und Befreiungen von Vorgaben des Bebauungsplans für die „Ehemalige Zuckerfabrik“ erteilt wurden.
Der Verwaltungsgerichtshof in München sprach am 20. Dezember 2022 ein Urteil. Das Gericht unter Vorsitz von VGH-Präsidentin Andrea Breit urteilte, dass die Stadt das Auskunftsbegehren Schmacks neu bescheiden müsse. Die Stadt hatte Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt.
Immer wieder beschäftigen Klagen der Schmacks das Verwaltungsgericht, beispielsweise auch wegen eines Erdwalls am Gleisdreieck, den die Stadt als illegale Müllhalde eingestuft hat. Wie am Mittwoch bekannt wurde, ist der Prozess um den Berg auch noch nicht abgeschlossen. Der Verwaltungsgerichtshof verhandelt dazu die nächsten Monate.
Doch vor dem Verwaltungsgericht geht es oft auch eine Nummer kleiner zu. Beispielsweise, als der alleinerziehende Vater Jakob Bedane gegen die Stadt klagte, weil er sich und seine Familie bei der Notbetreuung während der Corona-Pandemie ungerecht behandelt sah: Dabei ging es zwar nur um 125 Euro, doch Bedane ging es auch darum, dass die Stadt Geld für Leistungen forderte, die sie gar nicht erbracht hatte. Er und auch andere Regensburger Familien mussten nämlich für die Notbetreuung auch die Tage bezahlen, an denen die Kinder gar nicht in der Einrichtung waren. Bedane gewann – auch hier legte die Stadt Rechtsmittel ein.
Bissige Berta gegen Franzi
Manchmal sind es auch Hunde, die vor Gericht landen. Beispielsweise Hündin Franzi, die an die Leine sollte. Dabei hatte sie sich mit der bissigen Berta angelegt. Zwei Hundehalter, zwei Hündinnen, die sich nicht grün sind – der Fall landete nicht nur am Haidplatz vor Gericht, sondern auch nach dem MZ-Bericht in überregionalen Boulevard-Medien.