Nach spektakulärer Flucht: So lief der Auftritt des Mörders vor dem Gericht

Nach seiner Flucht stand der verurteilte Mörder erneut in Regensburg vor Gericht. Diesmal mit deutlich erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Am Ende fällt das Urteil härter aus als in der ersten Instanz. Außerdem steht nun fest: Die Flucht aus dem Regensburger Fenster war bereits der zweite Versuch, in die Freiheit zu gelangen.
Die Fußfesseln des 41-Jährigen klappern auf dem Gang, als er gestern von zwei Polizeibeamten in den Sitzungssaal 104 geführt wird. Der verurteilte Mörder trägt Handschellen, dazu ist er an einem Bauchgurt gefesselt. Er versucht erst gar nicht, sein Gesicht vor den zahlreichen Kameras der Journalisten zu verbergen. Es ist sowieso bundesweit bekannt.
Der 41-Jährige sorgte Anfang Januar für Schlagzeilen, als er aus einem Fenster im Erdgeschoss des Regensburger Justizgebäudes sprang. Tagelang ging sein Gesicht durch die Medien – ehe er nach rund 100 Stunden Flucht in Frankreich gefasst wurde. Im Januar musste er in Regensburg vor Gericht erscheinen, weil er in seiner Haftzelle in der JVA Straubing Justizvollzugsbeamte angegriffen haben soll. In dem niederbayerischen Hochsicherheitsgefängnis saß er ein, weil er 2011 eine ältere Dame in Nürnberg erwürgt hatte.
Für den Zwischenfall in der Zelle wurde er im Januar – während seiner Flucht – zu einem weiteren Jahr Haft verurteilt, während am Himmel Hubschrauber kreisten, um nach ihm zu suchen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten dagegen Berufung ein – weshalb es nun zu einer Neuauflage des Prozesses kam.
Mörder vor Gericht in Regensburg: Wortgefechte im Saal
Die Sicherheitsvorkehrungen in der Berufsverhandlung waren entsprechend hoch. Der verurteilte Mörder saß in Hand- und Fußfesseln vor Richter Thomas Polnik. Die beiden Polizeibeamten ließen den Mann während der Verhandlung nicht aus den Augen. Der Verteidiger des Mörders, Moritz Schmitt-Fricke sprach das „Reizthema“ Fesseln kurz nach Prozessbeginn an. Er bat darum, dem Angeklagten zumindest die Handschellen abzunehmen, um ihm das Mitschreiben zu ermöglichen. Bei den Sicherheitsmaßnahmen handele es sich um eine „Überreaktion“ des Gerichts. Zum Beweis hob der Angeklagte seine gefesselten Hände hoch. „Die ist schwer.“ Richter Polnik verweigerte es dem Angeklagten aber, die Handfessel abzunehmen.
Der Vorsitzende Richter Thomas Polnik hörte im Prozess erneut die Beamten, die die Zelle des verurteilten Mörders im Juli 2021 durchsucht hatten, nachdem sie dort ein Handy geortet hatten. Während der Zeugenaussagen war die Spannungen im Saal förmlich zu greifen. Immer wieder schüttelte der Angeklagte energisch den Kopf und beugte sich zu seinem Verteidiger hinüber. Seiner Aussage nach sei er bei dem Zwischenfall in der Zelle grob angegangen und massiv beleidigt worden . Zudem sei er von einem Beamten mehrfach ins Gesicht geschlagen worden, habe ein blaues Auge erlitten. Das alles habe Methode in der JVA Straubing, erklärte Verteidiger Schmitt-Fricke. Er sprach von einem „Muster von Misshandlungen.“ Immer wieder gab es kleine Wortgefechte zwischen dem Angeklagten und seinem Verteidiger auf der einen Seite und den Justizvollzugsbeamten im Zeugenstand auf der anderen Seite. Auf die Frage nach möglichen Misshandlungen von Gefangenen in der JVA Straubing sagte einer der Justizvollzugsbeamten, dass er sich zu Verschwörungstheorien nicht äußere. Auf eine weitere Nachfrage dahingehend, sagte der Beamte: „Möglicherweise waren es Außerirdische.“
Flucht durchs Knast-Klo
Die Verteidigungsstrategie von Anwalt Schmitt-Fricke gipfelte in einem Antrag, weitere Gefangene und einen leitenden Beamten der JVA Straubing zu hören – Richter Polnik lehnte dies jedoch ab. In der Verhandlung wurde erstmals öffentlich bekannt, dass der Sprung aus dem Fenster nicht der erste Fluchtversuch des Mannes war: Genau vier Jahre und einen Tag vor dem Vorfall in Regensburg wurde in seiner Zelle in der JVA Kaisheim (Bayerisch-Schwaben) – dort saß er zu dieser Zeit ein – ein Loch in der Badezimmerwand entdeckt. Das hatte der Mörder mit einem Maurerhammer gegraben, um hindurch zu fliehen. Die genauen Umstände dieses Fluchtversuchs blieben vor Gericht aber unklar.
In seinem Plädoyer forderte Anwalt Schmitt-Fricke einen Freispruch. Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher forderte dagegen ein Jahr und drei Monate Haft. Dabei betonte er: „Es ist nicht gegen ihn zu verwenden, dass der Angeklagte geflohen ist. Es ist wichtig, dass wir uns als Juristen davon nicht beeinflussen lassen.“ Rauscher kündigte zudem an, dass die Staatsanwaltschaft prüfen wird, erneut Anklage gegen den 41-Jährigen ermitteln zu lassen, weil er einem der Justizvollzugsbeamten vorgeworfen hatte, ihn grundlos geschlagen zu haben.
Richter Polnik folgte in seiner Urteilsbegründung den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Auch er kreidete es dem Angeklagten an, den JVA-Beamten zu unrecht beschuldigt zu haben. Das Gericht verurteilte den Mörder zu einem weiteren Jahr und drei Monaten Haft. Er kann noch in Revision gehen. In der ersten Instanz war der 41-Jährige lediglich zu einem weiteren Jahr im Gefängnis verurteilt worden.

