Flucht aus Gericht in Regensburg: Mithäftling des Mörders erhebt Vorwürfe

Von Philip Hell · 29. März 2023 um 22:00

Im Januar floh ein gefährlicher Krimineller während eines Prozesses aus dem Regensburger Justizgebäude. Nun offenbaren Enthüllungen eines Mitinhaftierten neue Details zu der spektakulären Flucht.

Der Justizbeamte dreht von außen den Schlüssel im Schloss um. Durch das vergitterte Fenster dringen Stimmen aus dem Gefängnishof. Ein Häftling, er wird wohl Mitte 50 sein, steht im Besuchszimmer eines bayerischen Gefängnisses. Seine grauen Haare sind licht und kurzgeschoren, sein Drei-Tage-Bart akkurat getrimmt, sein Händedruck fest. Die stahlblauen Augen durchdringen sein Gegenüber. Der Mann nimmt am Tisch Platz und beginnt zu erzählen: Von einer Begegnung unter einer Gefängnis-Dusche am 4. Januar, wegen der ihm nun wohl ein verurteilter Mörder nach dem Leben trachtet.

„Ich habe meine Zelle saubergemacht und wollte mein Wasser in der Dusche ausschütten“, sagt der Häftling, der anonym bleiben möchte. In dem Waschraum befanden sich zwei weitere Männer: Ein 40-jähriger Mann, der 2013 wegen Mordes verurteilt wurde und sein Vertrauter. „Die haben nicht gehört, dass ich reingekommen bin.“

Gespräch unter der Dusche

Er bekam das Gespräch der beiden Männer mit. „Ich habe gehört, dass er [der verurteilte Mörder, Anm. d. Redaktion] abhauen wird.“ Der 40-Jährige habe auch von seiner Fluchtroute berichtet, sagt der Häftling. „Dass er nach Frankreich will, dann von Frankreich nach Spanien auf dem Transitweg, weil der schlecht kontrolliert wäre und dann mit der Fähre nach Marokko.“

Er habe versucht, einem diensthabenden Justizbeamten davon zu erzählen, behauptet der Häftling. Dieser habe jedoch abgeblockt. Am 5. Januar, dem Tag danach, ging das Bild eben jenes Mannes, den der Häftling unter der Dusche belauscht haben will, durch alle Medien. Der 40-Jährige sprang während einer Verhandlungspause aus dem Fenster des Anwaltszimmers im Erdgeschoss des Justizgebäudes in Regensburg. Der Mann musste sich vor dem Amtsgericht dafür verantworten, einen Justizbeamten im Straubinger Gefängnis verletzt zu haben. Er war rund 100 Stunden auf der Flucht, bevor ihn französische Spezialkräfte nahe der deutschen Grenze festnehmen konnten.

Dazu will der Häftling einen erheblichen Beitrag geleistet haben. Nachdem er von der Flucht erfahren habe, habe er erneut den Kontakt zum diensthabenden Beamten gesucht und habe ihm von dem Gespräch unter der Dusche berichtet. „Abends hat man mich unter größter Geheimhaltung auf die Besucherebene gebracht“, sagt der Mann. Dort habe ihn ein Beamter der Kriminalpolizei Würzburg erwartet. Ihm berichtete er erneut von der Unterredung im Waschraum – und davon, dass der Mörder ein Handy besessen habe. Davon habe er gewusst, weil der später Flüchtige ihm mehrmals erlaubt habe, mit dem Telefon seine Frau anzurufen. „Abends kam die Kripo zu meiner Frau und hat die Nummer geholt.“ Zuvor habe ihm ein Kripo-Beamter noch versichert, dass sich seine Aussagebereitschaft positiv auf seine Haftsituation auswirken werde.

Behörden widersprechen

Eine Woche darauf habe er erneut Besuch von der Polizei bekommen. Diesmal kam ein Beamter der Kripo Regensburg. Dieser habe ihm mitgeteilt, dass seine Hinweise maßgeblich zur Ergreifung des Mörders beigetragen hätten. Der Mörder habe nach der Flucht seine Schwester angerufen. Beamten sei es durch die Informationen des Häftlings gelungen, die Angehörige zu orten, was zum Zugriff geführt habe.

Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher, Sprecher der Behörde, bestätigt die Vernehmungen des Häftlings. Dieser habe am 6. Januar, also einen Tag nach der Flucht, und am 12. Januar mit Polizeibeamten gesprochen. Rauscher bestätigt auch, dass der Häftling angab, ein Gespräch zwischen dem später geflohenen Mörder und einem weiteren Gefängnisinsassen belauscht zu haben.

Rauscher weist darauf hin, dass es neben dieser Aussage bislang keine weiteren Beweise für das Gespräch unter der Dusche gebe. Der Geflohene selbst bestreite die Unterredung. „Die Ermittlungen hierzu laufen jedoch noch“, teilt Rauscher mit.

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bestätigt zudem, dass die Informationen über das Handy des Flüchtigen dazu beigetragen haben, dass die Polizei dem Mörder auf die Spur kam.

„Zu diesem Zeitpunkt war bereits polizeilich bekannt, dass die Familie des Geflohenen in Frankreich lebte.“ Die Informationen hätten die Behörden an die Kollegen im Nachbarland übermittelt. „Welche Maßnahmen in Frankreich konkret zur Festnahme geführt haben, ist nicht bekannt, da diese Information von den französischen Behörden aus ermittlungstaktischen Gründen geheim gehalten wird.“ Im Übrigen werde auch nicht gegen die Schwester des flüchtigen Mörders ermittelt. Im Moment seiner Festnahme saß er auf dem Beifahrersitz ihres Autos. Nahe Angehörige, so Rauscher, können sich nicht strafbar machen, wenn sie einem flüchtigen Gefangenen helfen. Auch die Flucht eines Straftäters selbst ist nicht strafbar.

Rauscher bestreitet, dass ein Beamter der Kripo Regensburg dem Häftling versicherte, entscheidend zur Aufklärung der Flucht beigetragen zu haben. Der Beamte habe dem Zeugen lediglich mitgeteilt, dass seine Hinweise „zusammen mit anderen Ermittlungsergebnissen hilfreich waren.“

Rauscher widerspricht auch der Darstellung des Häftlings, dass die Polizei konkrete Zusagen über den weiteren Verlauf der Haft des Sträflings gemacht habe. Grundsätzlich könne kooperatives Verhalten durchaus berücksichtigt werden, wenn es darum geht, die Restfreiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Das sei jedoch erst nach der Hälfte der Haftzeit möglich. Die hat der Inhaftierte inzwischen hinter sich. Er sitzt laut eigener Aussage unter anderem wegen illegalen Waffenbesitzes im Gefängnis.

Keine Gnade für Kooperation

Dem Mann zufolge kann ihm seine Aussagebereitschaft alles kosten – sogar sein Leben. Über Bekannte habe er mitbekommen, dass der Mörder von seinen Aussagen weiß. „Er hat mir Blutrache geschworen.“ Mehr Sorgen mache er sich jedoch um seine Familie. Er schaut dem Gegenüber tief in die Augen: „Sie wissen, wenn man Ihnen etwas androht, ist es nicht so schlimm, als wenn es um Ihre Frau und Kinder geht.“

Oberstaatsanwalt Rauscher teilt mit, dass ihm nichts von einem Racheschwur des Geflohenen bekannt sei. Die Polizei habe den Zeugen jedoch darüber belehrt, dass er sich bei Bedrohungen umgehend an die Gefängnis-Leitung wenden soll.

Der ehemalige Mithäftling hat noch rund sieben Monate Haft vor sich. Aufgrund seiner Aussagebereitschaft hat er jedoch einen Haftprüfungstermin beantragt. Dieser fand vor rund zwei Wochen statt – wie aus Dokumenten hervorgeht, die der Mittelbayerischen Zeitung vorliegen. Eine Verkürzung der Strafe wurde abgelehnt.

Zudem wandte sich der Mann aus dem Gefängnis heraus mit Gnadengesuchen an verschiedene Stellen – unteranderem an den bayerischen Ministerpräsident Markus Söder und Justizminister Georg Eisenreich. Ohne Erfolg, wie er sagt.

Warum er sich all das dennoch antut? „Ich habe lange mit mir gehadert, ob ich etwas sage. Ich denke, einen Fehltritt kann man sich mal leisten, aber kein Mensch sollte dazu berechtigt sein, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen.“

Fenster im Gericht: Hier begann die Flucht des 40-jährigen Mörders.