Wegen Geldwäsche verurteilt: Student (24) aus Kelheim „lieh“ Online-Betrügern sein Konto

Von Beate Weigert · 13. August 2026 um 05:00

Er wollte das Ganze nur aus Gutmütigkeit gemacht haben. Das kaufte Kelheims Strafrichterin einem Studenten aus der Kreisstadt aber nicht ab. Die vermeintlich leichte „Einkommensquelle“ wird für den 24-Jährigen nun richtig teuer. Denn er hat – für das Gericht erwiesenermaßen – Geldwäsche betrieben.

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Der junge Kelheimer studiert im Ausland. Dort habe ihn ein Deutsch sprechender Mann angesprochen. Dieser habe ihn gefragt, ob er sich über sein Konto Schulden aus Deutschland zurückzahlen lassen könne. Er selbst habe kein deutsches Konto.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg ließ sich der Student knapp 21.000 Euro überweisen. Das Geld transferierte er in Tranchen weiter auf diverse andere Konten. In die Niederlande, nach Litauen oder nach Irland überwies der Kelheimer Gelder weiter.

Auf seinem Konto bei einer Kelheimer Bank waren zuvor zwei Überweisungen über 4890 und 6610 Euro ohne Verwendungszweck eingegangen, eine weitere über 9480 Euro war als „Auto-Anzahlung“ deklariert. Wie sich durch Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft herausstellen sollte, stammte das Geld aus Betrugsstraftaten.

Einmal gaunerten Unbekannte einer Frau vor, sie müsse wegen eines Online-Spiels, bei dem sie sich angemeldet hatte, Zahlungen leisten. Aus Scham überwies die Frau den vierstelligen Betrag, ohne mit ihrer Familie darüber zu sprechen, so ein Kelheimer Polizist als Zeuge. Ein weiteres Opfer der Gauner sollte Schulden aus einem Lotto-Abo-Vertrag tilgen.

Die Menschen, die ihm das Geld überwiesen, kannte er alle nicht, so der Student vor Gericht. Entgegen seiner ersten Aussage bei der Polizei habe er auch niemandem ein Auto verkauft. Er habe aus Gutmütigkeit gehandelt, an finanziellen Vorteilen sei ihm nicht gelegen gewesen, betonte der 24-Jährige vor Gericht. Geld für das Weiterüberweisen habe er nicht bekommen. Das sah Richterin Sylvia Zorger anders, denn keiner der drei Beträge war komplett weitergeleitet worden. Es blieben jeweils einige hundert Euro übrig.

Auch für Staatsanwältin Brandmeier waren die Einlassungen des Studenten nicht plausibel. Wenn sich der Mann Schulden zurückzahlen lassen wollte, hätte er auch einen Finanzdienstleister für internationale Geldtransfers nutzen können. Sie sah am Ende den Studenten vorsätzlich agieren.

Für ihn sprach, dass er sich bislang nichts hatte zu schulden kommen lassen. Gegen ihn, dass hoher Schaden entstanden sei. Verteidiger Samet Sen plädierte auf Freispruch. Die Taten hätten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können.

„Sie haben die Augen zugemacht und wollten nicht sehen, was da läuft.“Richterin Sylvia Zorger zum Angeklagten

Für Richterin Zorger war dagegen klar, „dass es hier auf gar keinen Fall einen Freispruch“ geben könne. Im Gegenteil der Angeklagte habe wohl Glück, dass nur von drei Fällen die Rede sei, wenn man eines seiner Konten bei einer Neobank genauer unter die Lupe genommen hätte, „hätten man womöglich noch mehr gefunden“.

Überhaupt passe der Falls ins Bild. Oftmals würden Betrüger mit derlei „Einkommensquellen“ werben. „In der Regel bleiben 400 bis 700 Euro kleben.“

Richterin Zorger verurteilte den 24-Jährigen wegen Geldwäsche in drei Fällen zu 180 Tagessätzen à 35 Euro, also zu 6300 Euro Geldstrafe. Rechnerisch entsprechen die Tagessätze einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Zudem muss der Student für die knapp 21.000 Euro Wertersatz leisten. Sprich das Geld der Betrüger zurückzahlen. „Sie haben die Augen zugemacht und wollten nicht sehen, was da läuft.“ Ob das Urteil rechtskräftig wird, ließen Anwalt und Angeklagter offen.