Schwerer Biker-Unfall in Kelheim hatte juristisches Nachspiel

Von Beate Weigert · 12. August 2026 um 05:00

Es war nicht viel mehr als eine Sekunde. In dieser erfasste ein junger Autofahrer aus Kelheim im Sommer 2025 beim Abbiegen bei Kelheimwinzer einen jungen Biker mit seinem Wagen. Dieser leidet über ein Jahr später immer noch an den Folgen. Der Autofahrer muss damit klarkommen, den fast Gleichaltrigen schwer verletzt zu haben. Nun trafen beide im Kelheimer Amtsgericht wieder aufeinander.

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Eigentlich war dem Unfallverursacher ein Strafbefehl zugegangen. Doch er hatte Einspruch eingelegt. So kam es nun zur öffentlichen Verhandlung vor Kelheims Strafrichterin.

Biker erlitt Brüche, Prellungen und einen Milzriss

Bei Kelheimwinzer war der heute 20-Jährige mit seinem Pkw im Juli 2025 von der KEH 38 abgebogen – und hatte den jungen Motorradfahrer übersehen. Der wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert und kam auf der Fahrbahn der Kreisstraße zum Liegen. Er erlitt mehrere Brüche, zahllose Prellungen und einen Milzriss.

Vor Gericht schilderte der 22-Jährige, der immer noch eine Armschlinge trägt, dass er unter anderem auch einige Nerven(-Wurzel)-Verletzungen davon getragen habe. „Mein Arm hängt, ich kann ihn nicht hochheben oder bewegen und mit der rechten Hand nur teils greifen.“ Er sei immer noch krankgeschrieben. Fünf Mal die Woche habe er Physio- und Ergo-Therapie. Ob die Verletzungen wieder vollständig heilen werden, fragte ihn Richterin Sylvia Zorger. „Das kann mir niemand sagen“, entgegnete das Unfallopfer.

Zu Beginn der Verhandlung hatte der Anwalt des jungen Autofahrers Ansgar Schröder erklärt: „Keine Frage. Der Unfall hat sich so abgespielt, wie es in der Anklage steht.“ Sein Mandant habe wegen der „rechtlichen Bewertung“ Einspruch erhoben. Einen ersten Biker habe der junge Autofahrer vor dem Abbiegen passieren lassen, den zweiten dahinter habe er nicht wahrnehmen können. Etwas „unorthodox“ erteilte Richterin Zorger zunächst dem Kfz-Sachverständigen das Wort. „Danach hat man meist eine andere Diskussions-Grundlage“, sagte sie. So war es dann auch.

Heinrich Birzer erklärte anhand von Unfall-Fotos, Skizzen und berechneten Geschwindigkeiten, dass der Geschädigte – objektiv gesehen – für den Autofahrer „eindeutig zu erkennen“ gewesen sein musste. Dass der Biker etwa noch einen Lkw überholt hätte und quasi erst noch ins Sichtfeld des Autofahrers geschossen wäre, sei ausgeschlossen. Nach seiner Einschätzung sei der Unfall „vorhersehbar und vermeidbar“ gewesen, so Birzer.

Sechs geladene Zeugen waren daraufhin wieder entlassen. Richterin Zorger legte dem jungen Autofahrer nahe, den Einspruch zurückzuziehen. Sonst könne die Strafe womöglich auch noch höher ausfallen. Auch eine Unterscheidung zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht spiele in diesem Fall keine Rolle. „Wenn jemand ein Auto führt, wie ein Erwachsener, wird er auch bestraft wie ein Erwachsener.“

Am Ende zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück

Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt zog der 20-jährige Angeklagte den Einspruch zurück und akzeptierte den Strafbefehl. Er muss 40 Tagessätze à 80 Euro – sprich 3200 Euro – zahlen und für einen Monat seinen Führerschein abgeben.

Zuvor hatte sich der Angeklagte beim 22-Jährigen entschuldigt. Er stand auf und schüttelte ihm dessen linke Hand. Anwalt Schröder merkte an, wie geschockt sein Mandant nach dem Unfall gewesen sei und in welcher Sorge er um den Motorradfahrer war. Auf Social Media hätten ihn zudem viele Menschen mit bösen Kommentaren bedacht. „Ich glaube Ihnen, dass Sie den Motorradfahrer nicht gesehen haben“, sagte Richterin Zorger zum Angeklagten. „So etwas kann jedem Autofahrer passieren. Objektiv aber wäre der Unfall vermeidbar gewesen.“