Neue EU-Regel: Was Pizzakartons ab Mittwoch nicht mehr dürfen

Pizzakartons, Burgerboxen, Brötchentüten – sie alle waren bislang mit PFAS beschichtet, um Fett und Nässe abzuweisen. Damit ist nun Schluss: Ab Mittwoch, dem 12. August, greifen in der gesamten Europäischen Union die ersten verbindlichen Pflichten der neuen Verpackungsverordnung.
Verabschiedet wurde das Regelwerk unter der Bezeichnung PPWR (kurz für Packaging and Packaging Waste Regulation) bereits im Dezember 2024 und es trat im Februar 2025 in Kraft; die meisten Pflichten für Unternehmen werden jedoch erst jetzt wirksam.
Kernstück der aktuellen Regelungsstufe: Pizzakartons, Brötchentüten, Burgerboxen, Nudelschalen und Fleischverpackungen müssen fortan strenge Grenzwerte für sogenannte PFAS einhalten (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Wie Pizzakartons und Verbundverpackungen richtig entsorgt werden, erklären wir hier.
Ewigkeitschemikalien im Essen: Warum EU-Regeln Ihren Pizzakarton verändern
Gemäß dem Bundesumweltministerium dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen ab 12. August 2026 keine PFAS mehr oberhalb festgelegter Obergrenzen enthalten: maximal 25 ppb je Einzelverbindung, 250 ppb als Gesamtsumme aller gemessenen Verbindungen sowie höchstens 50 Milligramm Gesamtfluor je Kilogramm Verpackungsmaterial.

PFAS wurden aufgrund ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften jahrzehntelang in Papier- und Pappverpackungen eingesetzt. Sie tragen aber auch den Beinamen „Ewigkeitschemikalien“ – sie bauen sich in der Umwelt schlicht nicht ab.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stufte 2023 die Verbindungen PFOA und PFOS als krebserregend beziehungsweise möglicherweise krebserregend für den Menschen ein.
Warum PFAS so gefährlich sind – und was Ihr Körper damit macht
Weiterhin bringen Studien verschiedene PFAS-Verbindungen mit geschwächtem Immunsystem, erhöhten Cholesterinwerten, Nierenschäden und verminderter Fruchtbarkeit in Verbindung. Laut der Verbraucherzentrale NRW, die sich seit Jahren für ein umfassendes PFAS-Verbot einsetzt, wiesen alle der deutschlandweit mehr als 1000 untersuchten Kinder in einer Studie messbare PFAS-Belastungen im Blut auf.
Wie weit verbreitet PFAS im Alltag tatsächlich sind, zeigt auch ein regionaler Fall: Als bei der Explosion in der Bayernoil-Raffinerie in Neustadt an der Donau PFAS-haltiger Löschschaum eingesetzt wurde, gelangte der Schadstoff ins Grundwasser.
Was ändert sich für Ihren Alltag konkret?
Besonders betroffen von den neuen Grenzwerten sind folgende Produktgruppen:
• Pizzakartons und Fast-Food-Schalen
• Brötchentüten und Bäckereiverpackungen
• Burgerboxen und Nudelschalen zum Mitnehmen
• Fleisch- und Wurstverpackungen vom Metzger
• Popcorntüten und Backpapiereinlagen
Für Verbraucher besteht laut dem Portal T-Online kein Handlungsbedarf – die Pflichten treffen Hersteller, Imbissbetriebe und Bäckereien. Wie das Portal berichtet, gibt es allerdings eine Übergangsregelung für bereits verpackte Waren: Fleisch, das noch am 11. August verpackt und erst am 12. August verkauft wird, muss die neuen Grenzwerte noch nicht einhalten.
Dennoch werden die Neuregelungen wohl dennoch im Alltag spürbar sein: So dürften Pizzakartons künftig weniger stark beschichtet sein, vermutet das Portal web.de, „sodass Fettflecken sich schneller ausbreiten und der Karton vereinzelt durchweichen kann“. Daneben ist das PPWR ist mehrstufig angelegt – und könnte den Trend zu Mehrweg und weniger Einwegverpackungen im Supermarkt weiter befeuern: Für Produkte wie Senf, Speiseöl oder Gurken könnte schon bald Pfand auf Mehrweggläser fällig werden.
Weitere Regelungsstufen aus der PPWR folgen in den kommenden Jahren:
• Ab 12. Februar 2027: Gastronomie muss das Mitbringen eigener Behälter ermöglichen
• Ab 2028: Mehrwegoptionen im Take-away werden Pflicht
• Ab 2030: Kleine Einweg-Kunststoffportionsbeutelchen (Ketchup, Zucker, Kaffeesahne) sind beim Verzehr vor Ort verboten