Morddrohung gegen Polizisten: Brisanter Brief sorgt für Unruhe in Regensburger Gericht

Von Philip Hell · 10. August 2026 um 19:00

Die Gedanken sind frei – doch nicht jeden sollte man äußern. Schon gar nicht, wenn ein Justizangestellter zuhört. Diese Erfahrung machte zumindest ein Obertraublinger am Montag in einem an Kuriositäten nicht armen Prozess vor dem Landgericht Regensburg, der kurz vor dem Urteil noch eine Spur skurriler wurde.

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Aber von vorn: Der Mann stand vor Gericht, weil bei ihm zahlreiche Drogen und ein Waffen-Arsenal gefunden worden waren. Zudem soll er einen Bekannten mit einer Bombe bedroht haben. Der 35-Jährige aus Obertraubling scheint dabei eine gewisse Affinität zu Sprengstoffen zu haben. 2019 drohte er damit, Polizisten zu töten, indem er eine Rohrbombe in die Luft jagt.

Drohung gegen die Regensburger Polizei: Justizangestellter meldet Vorfall in der Haft

Das wiederum führt zu den Gedanken, die eigentlich frei sind. Am Montag sollte eigentlich nur das Urteil gegen den Mann verkündet werden. Richter Zenger präsentierte allerdings ein Schriftstück, das ihn kurz zuvor erreicht hatte. Es stammt aus der Feder eines Justizvollzugsangestellten, der dann auch in den Zeugenstand trat. Er berichtete von einer Begegnung mit dem Angeklagten am gestrigen Morgen. Dabei soll der Obertraublinger ihm davon berichtet haben, dass er daran denke, sich beim Prozess eine der Waffen der Polizisten zu schnappen, die Beamten zu erschießen und dann abzuhauen. „Die Gedanken sind frei“, sagte der Justizvollzugsangestellte. Aber so etwas gehe nicht. Daher habe er den Vorfall gemeldet.

Die Folge: Der Angeklagte wurde zum gestrigen Termin vor Gericht von vier Polizeibeamten begleitet und war dabei bestens gesichert.

Der 35-Jährige sprach davon, dass ihn das Urteil, das ihn erwarte, belaste. Außerdem habe er nicht damit gerechnet, dass der Justizvollzugsangestellte die ganze Sache gleich meldet. Er habe mit ihm gesprochen, wie mit einem Freund, so der Angeklagte. Das alles sei nur ein Gedankenexperiment gewesen. Zudem forderte der Mann das Gericht auf, einen weiteren Vorfall, der sich im Gefängnis zugetragen hat, im Urteil zu berücksichtigen. Er erzählte, dass er eine nackte Frau gemalt habe, bekleidet nur mit einem Wappen und dem Emblem des Justizvollzugs.

Ob die Kammer unter Vorsitz von Richter Zenger diesen Vorfall im Urteil berücksichtigte, ist nicht bekannt. Jedenfalls wurde der Mann zu einer Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem muss er in Sicherungsverwahrung. Genau davor hatte der Mann Angst. In seiner Urteilsbegründung ging Zenger auch auf die zahlreichen Ungereimtheiten in dem Fall ein. So hatte der Angeklagte beispielsweise erzählt, dass er das Kokain nur besessen habe, um für Sex-Partys gerüstet zu sein. Die Damen, die an eben diesen Festivitäten hätten teilnehmen sollen, erinnerten sich allerdings nicht an konkrete Pläne – oder erzählten frei heraus, dass sie aus dem Umfeld des Angeklagten zu Falschaussagen angestiftet worden waren. „Ein Schauspiel sondergleichen“ sei das gewesen, sagte Richter Zenger wörtlich.

Die eigentliche Frage, um die sich das Verfahren drehte, war allerdings die, ob der Angeklagte in die Sicherungsverwahrung muss. Laut Ansicht des Gerichts sei das vonnöten. Die formellen Voraussetzungen dafür seien gegeben, führte Zenger aus. Darüber hinaus sei die Frage zu klären, ob der Angeklagte einen Hang zu Straftaten habe. Das sei der Fall, betonte Zenger. Er sei fasziniert von Waffen, habe eine gewisse Suchtpersönlichkeit und sei nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht. Laufe etwas nicht so, wie er es gern hätte, neige er zu drastischen Drohungen. Der Vorfall just am gestrigen Morgen sei das beste Beispiel dafür, sagte Zenger.

Prozess um Bombenbastler: Ein allerletztes Wort vom Angeklagten

Gerade als der Richter die Verhandlung schließen wollte, holte der Angeklagte noch einmal zu einer Art allerletztem Wort aus. In seinem eigentlich letzten Wort hatte er aus der Bibel zitiert. Erbarmungslose Widersacher „reden wider mich mit falscher Zunge“ und „ihr Name soll schon im zweiten Glied getilgt werden“, „ihr Andenken soll ausgerottet werden auf Erden“, sagte er damals. Auch in seinem allerletzten Wort konnte er von einem gewissen Pathos nicht lassen. An den Vorsitzenden Richter gerichtet, sagte er: „Ich bin Ihnen nicht böse, aber Sie wissen es nicht besser.“ Und: „Ich will das Volk sehen, das wo will, dass ich verurteilt werde.“