Schläge, Tritte und Würgen: Häusliche Gewalt vor dem Amtsgericht Neumarkt

Von Hanna Broghammer · 5. August 2026 um 19:00

Ein viereinhalbstündiger Prozess wegen häuslicher Gewalt vor dem Amtsgericht Neumarkt schien zunächst auf eine typische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hinauszulaufen. Am Ende änderte ein Geständnis die Ausgangslage aber grundlegend.

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Laut Anklage soll der 29-Jährige seine damalige Lebensgefährtin an zwei Abenden geschlagen, gewürgt, getreten und geschubst sowie ihr mit weiteren Gewalttaten und dem Tod gedroht haben.

Die Verteidigung zeichnete ein völlig anderes Bild. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und räumte lediglich eine Ohrfeige und das Wegschubsen ein. Zudem behauptete er, die körperlichen Auseinandersetzungen seien von seiner Exfreundin ausgegangen. Aus Rache, weil er sich getrennt habe, habe sie ihn angezeigt.

Die Schilderungen gehen weit auseinander

Die 26-Jährige schilderte den Ablauf dagegen völlig anders. Nach ihrer Darstellung kontrollierte der Angeklagte aus Eifersucht ihr Handy, wobei er ein Foto entdeckt habe, das ihm missfiel. Daraufhin sei er ausgerastet und habe die Geschädigte ins Gesicht geschlagen und als Schlampe beleidigt. Als sie versucht habe, ihr Handy zurückzubekommen, habe er sie erst in die Hüfte getreten und später auch gewürgt.

Als die 26-Jährige um Hilfe rief, soll er gesagt haben: „Ich zähle bis fünf, dann sitzt du auf dem Sofa. Sonst schlage ich dir alle Zähne aus“. Am nächsten Tag sei die Situation erneut eskaliert. Diesmal habe er sie rücklings aufs Sofa geworfen, ihr in die Brust gezwickt und der Geschädigten ins Gesicht gespuckt. Zudem habe er die 26-Jährige in den Nacken geschlagen und ihr gedroht, auch mit dem Tod.

Nach einer Pause folgt ein Geständnis

Erst nach der Aussage der Geschädigten änderte sich die Dynamik im Saal. Während einer Unterbrechung verständigten sich die Beteiligten auf einen Vergleich. Dieser sah unter anderem einen Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 2500 Euro vor. Zudem nahm der Angeklagte seine Anzeige gegen die Expartnerin zurück. Anschließend gestand der Angeklagte die Tatvorwürfe im Wesentlichen.

Die Staatsanwältin forderte daraufhin in ihrem Plädoyer neun Monate Haft auf Bewährung. Der Vertreter der Nebenklage hielt dagegen zehn bis elf Monate sowie ein Kontaktverbot für angemessen.

Schilderungen der Geschädigten waren glaubhaft

Richter Benedikt Niedermayer verurteilte den 29-Jährigen schlussendlich zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Zusätzlich ordnete er als Bewährungsauflage ein Kontaktverbot an. Niedermayer begründete das Urteil damit, dass die Schilderungen der Geschädigten glaubhafter gewesen seien als die des Angeklagten. Dessen Geständnis habe die Beweisaufnahme jedoch erheblich verkürzt. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.