Rentner fiel auf Online-Betrug herein: Nun steht er vor dem Amtsgericht Neumarkt

Von Hanna Broghammer · 3. August 2026 um 11:00

Eine Kriminalbeamtin bezeichnet einen 76-Jährigen vor dem Amtsgericht Neumarkt als „klassischen Geschädigten eines Anlagebetrugs“. Dennoch sitzt der Rentner nicht als Opfer oder Zeuge im Gerichtssaal, sondern auf der Anklagebank. Ihm werden fünf Fälle von Geldwäsche vorgeworfen. Er soll Geld von seinem auf ein von Betrügern eingerichtetes Vereinskonto überwiesen haben.

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Die Schilderung des Angeklagten, wie es zu den Überweisungen kam, klingt wie aus einer Warnbroschüre über Internetbetrug. Der Rentner habe er im Internet Nachrichten gelesen, als plötzlich eine Werbeanzeige aufploppte. Darin wurde damit geworben, mit einem Einsatz von 250 Euro bis zu 2000 Euro Gewinn erzielen zu können. Aus Interesse füllte der Angeklagte einen Teil des Formulars aus, schickte es nach eigenen Angaben jedoch nicht ab, weil er die 250 Euro nicht gehabt habe.

Zu seiner Verwunderung habe er am nächsten Tag einen Anruf einer Frau erhalten, die sich als Beraterin ausgab und ihm anbot, er müsse lediglich 199 Euro bezahlen. „Ich habe mich dann breitschlagen lassen“, erzählt er. Wenig später meldete sich eine weitere Frau, die sich als seine persönliche Finanzberaterin im Online-Handel ausgab.

Betrüger machten Telefonterror

„Die hat mich immer angerufen. Manchmal dreimal in der Stunde oder mehr“, berichtet der 76-Jährige weiter. Unter dem Vorwand einer notwendigen Versicherung habe sie ihn schließlich dazu gedrängt, einen Kredit über 14 500 Euro aufzunehmen. Das Geld aus dem Kredit wurde anschließend in mehreren Teilbeträgen auf das fingierte Vereinskonto überwiesen. Außerdem habe er auf Drängen der Frau ein weiteres Konto eröffnet.

Die hat mich immer angerufen. Manchmal dreimal in der Stunde oder mehr.Angeklagter

Doch auch nachdem der Senior bereits einen Kredit aufgenommen und ein neues Konto eröffnet hatte, ließen ihn die Betrüger nicht in Ruhe. Dann folgten die Überweisungen, wegen denen er schlussendlich vor dem Amtsgericht landete.

Denn er erhielt weitere Anrufe seiner sogenannten Finanzberaterin, die ihn unter ständigem Hinweis auf einen Zeitdruck anwies, einen Auftrag in seinem Konto zu bestätigen. „Ich habe das erst später verstanden“, berichtet der Rentner. Während der 76-Jährige mit dem Auftrag beschäftigt war, soll die Frau am Telefon auch permanent auf ihn eingeredet haben.

Beim zweiten Überweisungsanruf habe er nach dem Grund gefragt. „Ich bin von Grund auf eine ehrliche Person“, versuchte er zu verdeutlichen, dass der Vorwurf nicht zu seiner Person passe. Aber auch für die Nachfrage sollen die Betrüger direkt eine Antwort gehabt haben: Es habe sich dabei angeblich um eine Fehlüberweisung gehandelt, die er berichtigen sollte.

Ich bin von Grund auf eine ehrliche Person.Angeklagter

Da der Senior ihr dies geglaubt und die Frau am Telefon ihn erneut unter Zeitdruck gesetzt habe, bestätigte er auch die zweite Überweisung. Erst bei der dritten Überweisung sei er misstrauisch geworden. Der Rentner berichtete, länger mit der Anruferin diskutiert zu haben und habe sie aufgefordert, den angeblichen Fehler selbst zu beheben. Am Ende gab der 76-Jährige jedoch auch ein drittes und viertes Mal nach und bestätigte die Aufträge.

Als er zum fünften Mal eine Überweisung bestätigen sollte, habe er sich geweigert. „Da habe ich mich krank gestellt“, berichtet der Senior. Zu diesem Zeitpunkt sei ihm alles komisch vorgekommen. Daraufhin sei der Rentner zur Polizei gegangen und habe von dem Vorfall berichtet. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Landeskriminalamt (LKA) bereits Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche aufgenommen.

Angeklagter soll Ausmaß nicht verstanden haben

Die Sachbearbeiterin des LKAs bestätigte die Schilderungen des Angeklagten weitgehend. Außerdem berichtete sie, dass sie den Eindruck gehabt habe, der Angeklagte könne zwar den Ablauf des Geschehens nachvollziehen könne, die dahinterstehende Betrugsmasche habe er jedoch nicht durchschaut .

Richter Marcel Dumke zeigte sich überzeugt, dass der 76-Jährige zum Zeitpunkt der Überweisungen nicht erkannt hatte, welche Tragweite seine Handlungen hatten. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht das Verfahren ein. Der ursprüngliche Strafbefehl hatte 5250 Euro Geldstrafe vorgesehen.

Zum Schluss der Verhandlung gab der Staatsanwalt dem Rentner mit auf den Weg, künftig bei derlei Anrufen sofort aufzulegen.

Hinweise der Bayerischen Polizei

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• Nutzen Sie bei Online-Anlageangeboten verschiedene Suchmaschinen, um möglichst umfassende Informationen zum Anbieter und zum Produkt zu erhalten. Beachten Sie, dass auch hier Manipulation durch Täter droht.

• Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potenzieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz?

• Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen?

• Lehnen Sie unaufgeforderte Anrufe im Zusammenhang mit Anlageangeboten ab! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten ein.

• Vorsicht bei Hilfsangeboten! Häufig geben sich Betrüger, die Ihre Kundendaten erworben haben, als "Samariter" aus, die Sie dabei unterstützen wollen, Ihr verlorenes Geld zurückzuholen.

• Gewähren Sie Fremden keinen Zugriff auf Ihre Wallet bei Kryptowährungen!

• Erlauben Sie niemanden im Zusammenhang mit Anlegerangeboten einen Zugriff auf Ihren Rechner, Handy oder Laptop mittels einer Fernwartungssoftware!