Gerichtspleite: Regensburger Automatenladen-Betreiber starten Petition gegen Sonntags-Regel

Weiter Zoff um Automatenläden in Regensburg: Die Betreiber wehrten sich juristisch gegen Auflagen der Stadt, unterlagen allerdings vor Gericht. Nun soll eine Petition helfen.
Kurzer Rückblick: Seit November 2025 dürfen die Läden an Sonn- und Feiertagen nur noch zwischen 8 und 16 Uhr öffnen. Immer wieder habe es aufgrund der Automaten Beschwerden über Lärm und Müll gegeben. Grundlage für das Öffnungsverbot ist das Bayerische Ladenschlussgesetz. Die Ladenbetreiber wollten das freilich nicht auf sich sitzen lassen und wandten sich mit Eilanträgen beim Verwaltungsgericht Regensburg gegen die Auflagen. Ende Juli wurden diese nun abgelehnt. Die Richter entschieden, dass die Stadt rechtens gehandelt habe. Die Automatenbetreiber können sich noch an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wenden.
24/7-Läden in Regensburg: Öffnungszeiten am Sonntag beschränkt – Betreiber startet Petition
Damit nicht genug: Die Unternehmer haben darüber hinaus eine Petition gestartet. Am Wochenende tauchten an den Automatenläden in Regensburg flächendeckend entsprechende Plakate auf, die mit einem QR-Code auf die Webseite von openpetition führen. Dort ist als Urheber ein Michael Huber aufgeführt. In der Begründung der Petition heißt es: „Automatenläden ohne Beschäftigte sollen an Sonn- und Feiertagen weiterhin rund um die Uhr zugänglich bleiben dürfen – so wie bisher.“ Im weiteren Text bezieht sich Huber auch auf das Gesetz, das der Beschränkung zugrunde liegt. Das Ladenschlussrecht habe einen klaren Zweck: den Schutz von Beschäftigten und die Wahrung der Sonn- und Feiertagsruhe. Aber: „In einem personallosen Automatenladen arbeitet niemand.“ Es gebe keine Schicht, kein Verkaufspersonal, keine Sonntagsarbeit. „Der zentrale Schutzzweck des Ladenschlussrechts läuft hier ins Leere.“
Zudem betont Huber, der laut eigener Aussage selbst zwei Automatenläden in Regensburg betreibt: „Die Regelung trifft die falschen Stunden.“ Zwischen 8 Uhr und 16 Uhr gebe es in Regensburg „ohnehin ein breites Angebot“. Ein 24/7-Laden werde in dieser Zeit „am wenigsten gebraucht“. Weiter schreibt Huber: „Schließen müssen wir hingegen dann, wenn die Nachfrage tatsächlich besteht: abends, nachts, früh am Morgen. Wer sonntags spätabends ein Getränk oder einen Hygieneartikel braucht, steht vor verschlossener Tür.“
„Existenzbedrohend“: Automatenladen-Betreiber gehen in Regensburg auf die Barrikaden
Huber wird im Text zur Petition deutlich: „Für die Betriebe ist das existenzbedrohend.“ Bei den betroffenen Regensburger Automatenläden entfalle damit rund ein Drittel des Umsatzes. „Ein wirtschaftlicher Betrieb ist auf Dauer nicht möglich – Schließungen sind absehbar, und mit ihnen ein Stück Nahversorgung.“
Der Urheber der Petition argumentiert darüber hinaus: „Ausnahmen für besondere Verkaufsstellen sind im Ladenschlussrecht seit jeher üblich – für Tankstellen, Bahnhöfe, Apotheken.“ Eine Ausnahme für personallose Verkaufsstellen wäre die konsequente Übertragung dieses Prinzips auf ein Geschäftsmodell, das es bei Erlass der ursprünglichen Regeln schlicht noch nicht gab, schreibt der Betreiber zweier 24/7-Läden. Abschließend heißt es in Bezug auf die Petition, dass deren Anliegen weiter greife: „Es geht um die Frage, ob eine Regel angewendet werden soll, deren Schutzzweck hier gar nicht greift.“
Koalition will weitere 24/7-Läden in Regensburg verhindern
Bis zum Dienstag haben rund 70 Menschen die Petition unterschrieben – als Ziel sind 1600 Unterschriften ausgegeben. Sie richtet sich an den Regensburger Stadtrat. Dort dürfte allerdings eine Mehrheit durchaus hinter der Einschränkung der Öffnungszeiten stehen. Insbesondere die Brücke kritisiert die Läden immer wieder. Fraktionssprecher Florian Rottke sagt auf Anfrage der Mittelbayerischen Zeitung, dass die Petition das gute Recht der Ladenbetreiber sei. Zugleich betont er: „Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Automatenläden der Entwicklung der Altstadt schaden und stehe hinter der getroffenen Regelung.“
Das dürfte auch für die gesamte neue Stadtregierung gelten. In der Koalitionsvereinbarung heißt es wörtlich: „Wir versuchen weiter auf den Freistaat Bayern einzuwirken, um die Ansiedlung weiterer 24-Stunden-Läden im Altstadtbereich begrenzen zu können.“