Haftstrafe für Schläger in Nittenau – Video und Chatverläufe bringen Licht ins Dunkel

Von Jonas Neubauer · 28. Juli 2026 um 15:00

Mit einem Geständnis, neuen Erkenntnissen zu den verschwundenen Videoaufnahmen und einem Urteil ist am Freitag der Prozess um eine nächtliche Gewalttat in Nittenau zu Ende gegangen. Nach drei Verhandlungstagen sprach das Schöffengericht am Amtsgericht Schwandorf einen 27-jährigen Mann aus Bruck wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Video ansehen

Vom Vorwurf, das Opfer nach der Tat im 24-Stunden-Laden auch auf dem Nittenauer Kirchplatz weiter misshandelt zu haben, wurde er dagegen freigesprochen. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Kathrin Heitzer verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung.

Zeugen erinnerten sich oft nur lückenhaft

Bereits an den ersten beiden Verhandlungstagen hatte sich gezeigt, wie schwierig die Aufarbeitung der Ereignisse in der Nacht im November 2024 war. Zahlreiche Zeugen schilderten den Ablauf unterschiedlich oder konnten sich nur lückenhaft erinnern. Auch am dritten Verhandlungstag setzte sich dieses Bild fort. Erneut waren sieben Zeugen geladen. Eine Frau, die bereits an den beiden vorherigen Verhandlungstagen unentschuldigt nicht erschienen war, wurde schließlich durch die Polizei zum Gericht gebracht und dort vernommen. Von besonderer Bedeutung war zudem die Auswertung eines weiteren Mobiltelefons.

Nachdem das Gericht bereits am zweiten Verhandlungstag das Handy eines Zeugen sichergestellt hatte, wurde nun auch das Gerät einer weiteren Zeugin im Gerichtssaal sichergestellt und ausgewertet. Darauf befand sich unter anderem ein Video, das die Auseinandersetzung im 24-Stunden-Laden zeigt. Dieses bestätigte letztlich die Tat, die der Angeklagte bereits eingeräumt hatte. Er gestand, dem damals 43-Jährigen einen Tritt gegen den Kopf versetzt zu haben.

Anders stellte sich die Beweislage hinsichtlich des Geschehens am Kirchplatz dar. Zwar fanden die Ermittler dort Blutspuren des Geschädigten, weitere belastbare Beweise für eine Beteiligung des Angeklagten an einer weiteren Körperverletzung ergaben sich jedoch nicht. Trotz der umfangreichen Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugen konnte dem Angeklagten jedoch nicht nachgewiesen werden, dass er den Mann dort erneut angegriffen oder weiter verletzt hatte. Die Verurteilung beschränkte sich daher auf die gefährliche Körperverletzung im Automatenladen.

Verschwundene Videoaufnahmen könnten Ermittler weiter beschäftigen

Während der Beweisaufnahme rückten außerdem die verschwundenen Videoaufzeichnungen des 24-Stunden-Ladens erneut in den Mittelpunkt. Eine Zeugin wurde von der Vorsitzenden Richterin darauf hingewiesen, dass sie sich mit ihren Angaben möglicherweise selbst strafrechtlich belasten könnte. Daraufhin machte sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich nicht zum Sachverhalt. Im Laufe der Verhandlung verdichteten sich zudem Hinweise darauf, dass die frühere Betreiberin des Ladens mit dem Verschwinden beziehungsweise Löschen der Videoaufnahmen in Verbindung stehen könnte. Mehrere Zeugenaussagen sowie im Gerichtssaal verlesene Chatverläufe ließen entsprechende Fragen offen. Ob sich daraus weitere strafrechtliche Ermittlungen ergeben, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Gleichwohl deutete sich an, dass die Vorgänge die Ermittlungsbehörden noch beschäftigen könnten.

In seinem Plädoyer wertete der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft die Tat als erheblich. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung. Er verwies insbesondere darauf, dass der Angeklagte die Tat nur wenige Wochen nach einer erst kurz zuvor zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe begangen habe. Dies spreche gegen eine erneute Strafaussetzung. Verteidiger Dr. Gunther Haberl stellte das Geständnis seines Mandanten in den Mittelpunkt seines Plädoyers. Der Angeklagte habe die Tat im 24-Stunden-Laden von Beginn an eingeräumt und damit Verantwortung für sein Handeln übernommen. Zudem sei ihm eine weitere Körperverletzung am Kirchplatz nicht nachzuweisen gewesen. Vor diesem Hintergrund beantragte Haberl eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr. Ob diese zur Bewährung ausgesetzt werden könne, überließ er der Entscheidung des Schöffengerichts.

Günstige Sozialprognose fehlte bei Angeklagtem

Bei der Urteilsbegründung folgte die Vorsitzende Richterin weder vollständig der Staatsanwaltschaft noch der Verteidigung. Zwar wertete sie das Geständnis strafmildernd. Gegen eine Bewährungsstrafe spreche jedoch die hohe Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten. Er habe die neue Tat nur kurze Zeit nach einer zur Bewährung ausgesetzten Verurteilung begangen. Deshalb fehle es an einer günstigen Sozialprognose.

Das Schöffengericht verurteilte den 27-Jährigen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung. Damit endete ein Verfahren, in dem sich das Gericht an drei Verhandlungstagen mit teils widersprüchlichen Zeugenaussagen und einer aufwendigen Beweisaufnahme auseinandersetzen musste. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.