Ein Bild reicht aus: 63-Jähriger steht für Kinderpornografie vor Gericht in Cham

Von Christoph Klöckner · 23. Juli 2026 um 17:00

Es war zwar nur ein einziges Bild, weswegen vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, doch das hatte es in sich. Es zeigt ein etwa sechsjähriges Mädchen, nackt und gefesselt. Dieses Bild soll ein heute 63-Jähriger aus dem Landkreis Cham 2021 verschickt haben. Dafür ist er jetzt zu sieben Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung und zur Zahlung einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden.

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Noch im Gerichtssaal nahm der Mann das Urteil an, das damit rechtskräftig ist. Er zeigte sich weitgehend kooperativ vor Gericht, dem Richter Dr. Thomas Strauß vorsaß. Der nahm sich vor allem bei der Befragung der Zeugen und der Erläuterung der Ermittlungsarbeit Zeit, um den im Zuhörerraum sitzenden Realschülern aus Roding zu veranschaulichen, wie Justiz und Staatsanwaltschaft funktioniert.

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Und letztlich auch zu zeigen, wie lang der Arm der Ermittlungsbehörden in solchen Fällen reicht. Denn der Hinweis auf das Vergehen kam – wie so oft – aus den USA. Im Verfahren wurde dem 63-jährigen Rentner von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 19. Januar 2021 über die Plattform Skype das kinderpornografische Bild an einen anderen Nutzer verschickt zu haben.

Skype-Spuren auf dem Laptop gesichert

Der 63-Jährige bestritt zunächst vehement, dieses Bild verschickt zu haben. Er könne sich das nicht erklären, er habe das Bild nie gehabt. Es müsse ein anderer gewesen sein, der bei Skype das Bild versandt habe, auch weil er gar nicht „skype“. Richter Strauß erläuterte ihm eingehend – auch über die Befragung der Zeugen, zweier Polizeibeamter, die mit dem Fall betraut waren – wie die Ermittler vorgegangen sind und legte ihm dar, dass am Ende nur er für die Tat infrage komme.

Von der amerikanischen Organisation NCMEC sei das Bild mit der IP-Adresse, von wo es versendet wurde, ans Bundeskriminalamt weitergegeben worden, von dort ans Landeskriminalamt und schließlich zur Kripo in Regensburg. Die habe eine Hausdurchsuchung veranlasst und dabei zwei Smartphones und zwei Laptops gesichert.

Das Bild war nicht auf dem Rechner zu finden

Der 63-Jährige habe bereitwillig die Codes für die Geräte angegeben, doch der eine Laptop war mit einer Verschlüsselungstechnologie gesichert, den die Abteilung Cybercrime der Kripo bislang nicht geknackt hat. Doch auf dem anderen Laptop fand sich der Skype-Vorgang mit der Adresse, die an den Vornamen des Mannes erinnert – also die Spur, dass das Bild von hier verschickt wurde. Doch das Bild selbst fand sich nicht auf dem Rechner.

Dazu entdeckte die Polizei 162 weitere, teils eindeutig sexuell-orientierte Skype-Kontakte. Zudem fanden sich im Browser des Rechners eindeutige Suchvorgänge nach kinderpornografischen Inhalten, die der Angeklagte auf Nachfrage einräumte. Er habe danach gesucht, doch die Seiten nie direkt angeklickt, sagte er. Zudem gab es Skype-Chats mit Dialogen mit klaren sexuellen Inhalten.

Kein Hackerangriff auf den Zugang festgestellt

Der Mann, der sich nicht anwaltlich vertreten ließ, verwies darauf, dass er wie seine Frau tagelang nicht in den Computer reingekommen sei und auch kein Internet gehabt habe. Womöglich sei da von außen zugegriffen worden, deutete er an. Richter Strauß wies ihn jedoch darauf hin, dass die Untersuchung der Experten keinen Hinweis auf einen Hackerangriff ergeben habe.

Der Polizei gegenüber hatte der Mann bei der Wohnungsdurchsuchung angegeben, dass er nicht „skype“. Vor Gericht stellte sich jedoch heraus, dass er durchaus schon über Skype kommuniziert hatte, was der Mann dann auch zugab. Richter Strauß wies ihn daraufhin, dass es für ihn schwierig werde, wenn er nicht gestehe — dann drohe eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Dennoch bestritt der Mann weiter die Tat — um schließlich nach weiteren Faktenhinweisen des Richters die Versendung des Bilds zuzugeben.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, sowie eine Geldstrafe von 2000 Euro. Dem folgte das Gericht weitgehend. Dr. Strauß verurteilte den 63-Jährigen jedoch nur zu sieben Monaten auf Bewährung, da es nur ein Bild gewesen sei. Andere, die hier säßen, hätten Hunderte oder Tausende verschickt. Der Angeklagte sei geständig gewesen, so Strauß. Er solle sich künftig aber nicht mehr in Versuchung führen lassen, warnte der Richter.