Verpflichtende Sexualtherapie: 45-Jähriger aus dem Landkreis Cham verschickt pornografische Inhalte

Es sind Fälle wie dieser, die alle Beteiligten am Amtsgericht in Cham bewegen – auch den Angeklagten, wie Richterin Birgit Fischer und die Staatsanwaltschaft im Prozess anmerkten. Ein 45-Jähriger aus dem Landkreis soll sich wegen Drittbesitzverschaffung und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie strafbar gemacht haben. Unter den Bildern sollen auch Fotos der Tochter des Angeklagten gewesen sein.
Viel zu sagen hatte der Beschuldigte bei der Verhandlung am Dienstagvormittag nicht. Dem Mann fehlten schlicht die Erklärungen – sowohl für das dreifache Verschicken eines Bildes mit pornografischem Inhalt auf Facebook als auch für den Besitz von zahlreichen anderen Fotos mit sexuellen Inhalten.
Die Vorwürfe der Drittbesitzverschaffung bestätigte der 45-Jährige bereits zu Beginn der Verhandlung. Er habe das fragliche Foto besessen und verschickt. Aber: „Ich will keine Kinderpornografie verbreiten“, betonte der Angeklagte. Er habe schlicht das Alter der Personen anders eingeschätzt.
Alter der Personen angezweifelt
Es ging um ein Foto, auf dem zwei weibliche Personen sexuelle Handlungen an einem Mann durchführen. Für Gericht und Staatsanwaltschaft war das junge Alter der beiden weiblichen Personen klar zu erkennen. „Ich habe da gar keine Zweifel“, sagte Richterin Fischer. Der Beschuldigte hingegen schätzte die Personen auf „17 bis 18“ Jahre.
Auch die Verteidigerin des Angeklagten wollte sich beim Alter nicht so genau festlegen. Ihrem Mandaten kam die Aussage der einzigen Zeugin, einer Polizistin aus Regensburg, die das Handy des Angeklagten erstgesichtet hat, zu Gute. Auch sie wollte sich nicht auf eine genaue Einschätzung des Alters festlegen. Insgesamt habe der 45-Jährige rund 60.000 Fotos auf seinem Handy besessen, worunter die Beamten „mindestens 1000 Bilder“ in das Spektrum pornografischer Inhalte verordneten.
In der Verhandlung begutachteten alle Parteien mehrfach die zur Last gelegten Fotos. Besonders in den Mittelpunkt rückten Fotos von der Tochter des Angeklagten, die diese ebenfalls nackt zeigten. Der 45-Jährige erklärte die Fotos damit, dass er und seine Frau einen Ausschlag am Gesäß der Tochter dokumentieren wollten. Den Ausschlag bestätigte auch die Zeugin, während die Richterin und die Staatsanwaltschaft die betroffene Stelle nicht direkt erkannten.
Die Frage, ob der Angeklagte eine sexuelle Erregung bei den betroffenen Bildern verspüre, verneinte dieser. Allerdings habe er auch noch nie ein Gespräch darüber beispielsweise mit einem Therapeuten geführt. Seine Frau habe von den anderen Fotos nichts gewusst.
Freiheitsstrafe auf Bewährung
Richterin Fischer schlug schließlich vor, auf den zweiten angeklagten Tatbestand des Besitzes jugendpornografischer Inhalte zu verzichten. Diesem stimmten Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu. Am Ende verurteilte Fischer den 45-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Außerdem muss sich der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen bei einer Beratungsstelle für sexuell auffällige Menschen melden und an mindestens sechs Sitzungen teilnehmen sowie 3000 Euro an die Kindernothilfe zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.