Pornoclips auf Facebook: 60-Jähriger aus dem Landkreis Cham verschickt sexuelle Inhalte an 62-Jährige

Die sozialen Medien sollten eigentlich ursprünglich eigentlich mal ein virtueller Ort zum Kennenlernen sein – ein sozialer Treffpunkt im Internet quasi. Im Falle eines 60-jährigen Landkreis-Bürgers und einer 62-Jährigen aus Mittelfranken hat das nur bedingt geklappt. Was mit Smalltalk auf Facebook begonnen hatte, endete am Mittwoch auf der Anklagebank.
Im Sitzungssaal am Amtsgericht in Cham herrschten schnell klare Verhältnisse. Die Staatsanwaltschaft hatte einem 60-Jährigen aus dem Landkreis Cham vorgeworfen, dass dieser Mitte September einer 62-Jährigen auf Facebook verschiedene pornografische Inhalte geschickt und sich damit der Verbreitung dieser strafbar gemacht habe. Der Mann kam ohne Verteidiger zur Verhandlung, hatte er doch wenig zu bestreiten. Bereits mit der ersten Aussage gestand der Angeklagte seine Taten.
Aus Smalltalk im Internet wird Straftat im echten Leben
Damit war die Sache relativ schnell klar. Dem Gericht lag ein ausführlicher Chat zwischen Täter und Opfer vor, welcher auch bei der Verhandlung begutachtet wurde. In diesem forderte der 60-Jährige seine Online-Bekanntschaft etliche Male dazu auf, ihm „Nacktfotos“ von sich zu schicken.
Der Kontakt sei laut dem 60-Jährigen einfach so entstanden. „Sie wurde mir vorgeschlagen und dann hab ich da draufgedrückt.“ Die 62-jährige Witwe führte mit ihm zunächst normalen Smalltalk, ehe der Angeklagte zwei Bilder mit nacktem Oberkörper schickte. Daraufhin forderte er mehrere Male häufig „auch ein Nacktbild von dir“.
Als die Geschädigte dies verneinte, sendete ihr der Angeklagte mehrere Pornoclips, woraufhin die 62-Jährige ihn auf Facebook blockiert und sich zu einer Anzeige durchgerungen habe. Seither hätten die beiden keinen Kontakt mehr gehabt. Richter Wolfgang Voit war sich am Ende der halbstündigen Verhandlung nicht sicher, ob der Angeklagte während des Prozesses wirklich verstanden hat, dass seine Taten falsch gewesen seien. „Sie würden doch auch nicht durch die Stadt mit einer Pornozeitschrift laufen und die fremden Leuten zeigen“, sagte der Richter zum Angeklagten.
Besonders brisant war die Zeugenaussage des Opfers, in der es erwähnte, dass der Angeklagte nach dem Kontakt mit ihr auch ihrer Tochter geschrieben habe – ebenfalls mit der Intention, ob diese denn „auf der Suche nach jemandem“ sei. Dies erwähnte Voit nochmal explizit in seiner Urteilsverkündung. Der 60-Jährige ließ die Verhandlung die ganze Zeit sehr ruhig über sich ergehen. Auf die Vorwürfe ging er nicht mehr ein.
Seiner Frau sei die ganze Sache „nicht so recht“
Der Angeklagte lebt zusammen mit seiner Frau und zwei Kindern in einer Mietswohnung. Gearbeitet habe er seit 2016, auch aufgrund von Gesundheitsbeschwerden, nicht mehr. Seiner Frau sei die ganze Sache „nicht so recht“. Dennoch würden sie weiter zusammen leben. Außerdem habe er Schulden, deren Höhe er selbst aber nicht wisse.
In seinem Urteil sprach Voit den Angeklagten schuldig. Die 60 Tagessätze à 15 Euro seien laut dem Richter noch am unteren Ende des Strafmaßes zu verordnen. Bei der Höhe habe das Gericht die Gesamtsituation berücksichtigt.
Dennoch solle der Angeklagte in Zukunft besser nicht nochmal auffällig werden. Dann würden ihm höhere Strafen drohen. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte noch bei der Verhandlung nichts einzuwenden. Damit sprach Voit das Urteil rechtskräftig.