Heizungsbauer soll Kunden um 174.000 Euro geprellt haben: Mutmaßlicher Betrüger abgetaucht?

Von Martin Rutrecht · 21. Juli 2026 um 19:00

Er erhielt Aufträge, kassierte Geld – erbrachte aber keine Leistung. Betrug in mehreren Fällen wird einem Heizungsbauer aus dem südlichen Landkreis Kelheim vorgeworfen. Dem 36-Jährigen soll der Prozess gemacht werden. Doch er ist offenkundig spurlos verschwunden.

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Am Montagmorgen sollte es am Amtsgericht Regensburg zur Verhandlung gegen den Inhaber eines Betriebs für Heizungsbau sowie Gas- und Sanitärinstallation kommen. Das Schöffengericht trat zusammen, doch eine maßgebliche Person fehlte – der Angeklagte. „Ich hatte schon einen gewissen Verdacht, als ich die Akte sah“, sagte Richter Kreuzer.

Der 36-Jährige muss sich für sieben Betrugsfälle verantworten. Schon im Sommer 2022 sei seine GmbH, in der er alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter war, in die Zahlungsunfähigkeit gerutscht, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Trotzdem nahm er weiterhin Aufträge, hauptsächlich für Heizungsanlagen, an.

Im Vertrauen auf die Ausführung der Leistungen bezahlten die Geschädigten Abschlagsforderungen, teilweise auch schon den Gesamtpreis, führt die Anklagebehörde weiter aus. Aber wegen fehlender finanzieller und betrieblicher Mittel erbrachte der Heizungsbauer die Arbeiten nicht. In einem Fall errichtete er zumindest den Sockel für eine Wärmepumpe.

Bis in den Juni 2023 hinein listet die Staatsanwaltschaft die Betrugsfälle auf. Die Schadenssumme liegt bei rund 174.000 Euro. Eine Geschädigte soll für die nie ausgeführte Erneuerung einer Heizungsanlage über 61.500 Euro gezahlt haben, womit der Angeklagte bei ihr laut Tatvorwurf „einen Vermögensverlust großen Ausmaßes“ in Kauf nahm.

Polizeistreife kann ihn an Wohnadresse nicht finden

Das Gericht wartete eine Viertelstunde auf das Erscheinen des Angeklagten. Selbst Verteidiger Marius Hoser konnte nicht sagen, wo sein Mandant war. Im Einverständnis mit ihm und der Staatsanwältin ordnete der Richter eine polizeiliche Vorführung des 36-Jährigen an. Die Polizeiinspektion Kelheim sollte den Mann von seiner letzten Wohnadresse in der Kreisstadt zum Gericht bringen.

Vor dem Sitzungssaal warteten schon die Geschädigten, die als Zeugen aussagen sollten. Einer von ihnen meinte: „Er macht's nur noch schlimmer, wenn er nicht kommt statt dafür gerade zu stehen. “

Doch eine Polizeistreife konnte den Angeklagten nicht an seiner Anschrift antreffen. Per Telefon kam die Auskunft der Beamten im Gerichtssaal an: „Sein Briefkasten quillt über, sein Fahrzeug ist weg.“ Die Polizei bemühte sich auch, seine Arbeitsstätte ausfindig zu machen. Aber der Kontakt zu einer Gesundheitskasse ergab nur, dass der Mann seit Jahren nicht mehr krankenversichert ist. Somit war auch der Arbeitsort nicht bekannt.

Fluchtgefahr: Angeklagter wird per Haftbefehl gesucht

Die Suche für diesen Tag wurde eingestellt. Richter Kreuzer erließ einen Haftbefehl, da sich der Angeklagte „verborgen hält und Fluchtgefahr besteht“. Wird der 36-Jährige aufgegriffen, muss er „möglicherweise“ (Kreuzer) in Untersuchungshaft. Für den Prozess wird ein neuer Termin angesetzt, sofern der Angeklagte auftaucht. Ihm drohen auch zivilrechtliche Schritte, die geprellten Kunden fordern Schadensersatz.

Das Gericht entließ die Geschädigten unverrichteter Dinge. Auf dem Flur kursierte unter ihnen das Gerücht, der Angeklagte habe sich abgesetzt.