Nach dem Knall in Plankstetten: Jetzt spricht der Interimschef der Raiffeisenbank

Die Finanzaufsicht Bafin hat die bisherigen Vorstände der kleinen Bank in Berchinger Ortsteil (Landkreis Neumarkt) abberufen. Ein Sonderbeauftragter überprüft nun die internen Abläufe. Odo Steinmann äußert sich gegenüber der Mediengruppe Bayern, wie es für Mitarbeiter, Aktionäre, Kunden und die Bank selbst weitergeht.
Ein Termin nach dem anderen steht für Odo Steinmann dieser Tage an. Während er am Dienstagvormittag telefoniert, warten bereits zwei Aktionäre der Raiffeisenbank Plankstetten im Foyer auf ein Gespräch mit dem neuen Interimschef. Dabei genoss der 64-Jährige eigentlich schon seinen Ruhestand.
Doch von Entspannung kann derzeit bei der kleinen Bank im Berchinger Ortsteil nicht die Rede sein. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu einem der „härtesten Instrumente der Finanzaufsicht“ gegriffen und die beiden bisherigen Vorstände der Raiffeisenbank Plankstetten AG vorübergehend abberufen hat, sind viele Kunden und Aktionäre verunsichert.
Fakt ist: Die Bafin hat Odo Steinmann die Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsleitung der Raiffeisenbank Plankstetten AG übertragen. Dagegen wehren sich die beiden Vorstände, die von Rechtsanwalt Dr. Marcus Geschwandtner vertreten werden. „Unseres Erachtens sind diese persönlich besonders einschneidenden Maßnahmen aus formellen und materiellen Gründen in keiner Weise gerechtfertigt“, teilt dieser mit.
Odo Steinmann ist vorübergehend Chef der Raiffeisenbank Plankstetten
Dennoch leitet seit 1. Juli der neue Sonderbeauftragte für den Vorstand, Odo Steinmann, die Geschäfte der Bank. Der 64-Jährige aus Bad Kreuznach war seit über einem Jahr im Ruhestand. Zuvor war er über drei Jahrzehnte lang Vorstandsmitglied verschiedener Volksbanken.
Seine Intention ist es nach eigenen Angaben, den Geschäftsbetrieb der Raiffeisenbank Plankstetten aufrechtzuerhalten, um „idealerweise mit dem Aufsichtsrat eine neue Bankenleitung zu installieren.“
Die beiden bisherigen Vorstände haben von der Finanzaufsicht ein Tätigkeitsverbot erhalten. Warum die Bafin zu diesem Mittel gegriffen hat, teilt sie nicht mit.
Rechtsanwalt Geschwandtner berichtet in seiner Stellungnahme von einer Routineprüfung, die turnusgemäß alle paar Jahre bei jeder Bank stattfindet. So auch im Februar 2025 in Plankstetten. Dabei seien formelle Mängel festgestellt worden. „Als Maßnahme gab die Bafin der Bank die Beseitigung bis zum 30. Juni 2026 auf“, schreibt der Jurist, der die beiden bisherigen Vorstände vertritt. Dem sei die Bank sukzessive nachgekommen und habe innerhalb der Frist alle Feststellungen abgearbeitet.
Die Bafin hatte davon laut Geschwandtner stets Kenntnis. Dennoch „sprach die Bafin die Abberufungsverlangen vor Ablauf der von ihr selbst gesetzten Jahresfrist aus“, heißt es in der Stellungnahme des Rechtsanwalts.
Gegen die beiden Abberufungsverlangen (die Aufforderung, die beiden Vorstände vorzeitig aus ihrem Amt zu entfernen) legt Geschwandtner Widerspruch bei der Bafin ein. „Parallel stellen wir beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs.“

Dass es jetzt zu diesem Knall gekommen ist, hat eine Vorgeschichte. Nach Angaben des Sonderbeauftragten schwele bereits seit Jahren ein Streit zwischen der Finanzaufsicht und der Raiffeisenbank Plankstetten. In Medienberichten ist vom „kleinen gallischen Dorf“, das sich gegen die Bafin wehre, die Rede.
Raiffeisenbank Plankstetten ist seit 2010 eine Aktiengesellschaft
Diesen Eindruck bestätigten die Aufsichtsratsvorsitzende und der bisherige Vorstand der Raiffeisenbank zuletzt auch öffentlich bei der Hauptversammlung im Juni. Während sie sich jetzt nur noch über einen Anwalt äußern, sprachen sie damals von „permanenten Angriffen von Prüfungsverbänden und Aufsichtsbehörden“.
Deshalb hatten die Verantwortlichen 2010 den Beschluss gefasst, einen Rechtsformwechsel in die Wege zu leiten. Seitdem ist die Raiffeisenbank Plankstetten eine Aktiengesellschaft und keine Genossenschaftsbank, wie dies bei Volks- und Raiffeisenbanken die Regel ist.
Nach Eklat bei Raiffeisenbank Plankstetten: Können Aktionäre nun ihre Aktien verkaufen?
Doch was bedeutet der Streit mit der Bafin nun für die Aktionäre? „Zunächst einmal gar nichts“, versucht Steinmann zu beruhigen. Die Aktionäre sind die Eigentümer der Bank. Diese werden durch den Aufsichtsrat vertreten, der Dienstverträge schließt und Vorstandsmitglieder bestellt oder abberuft. „Daran hat sich nichts geändert“, erläutert Steinmann. Und was rät er Aktionären nun, was sie mit ihrer Aktie tun sollten? Verkaufen oder behalten?
„Ich kann nicht in die Zukunft blicken. Deshalb kann ich da keine Empfehlung geben“, sagt Steinmann. Eine vinkulierte Namens-Aktie zu verkaufen, sei ohnehin nur möglich, wenn es einen Käufer gebe. Die Bank könne eine vinkulierte Namens-Aktie nicht zurücknehmen, ohne einen neuen Käufer zu haben, erklärt er die Rechtslage.
Auch für Kunden ändert sich laut Steinmann zunächst nichts. „Kein Kunde muss Angst um sein Geld haben“, sagt er. Der Betrieb laufe ganz normal weiter. Die Bank sei mit einer Bilanzsumme von 177 Millionen Euro und einem „guten“ Eigenkapital wirtschaftlich gut aufgestellt. Zudem lobt Steinmann die gut 20 Mitarbeiter, „die wissen, was sie tun“. Deren Jobs sind seinen Aussagen zufolge nicht in Gefahr. Im Gegenteil: Weitere personelle Verstärkung täte gut, Arbeit gebe es genügend, sagt er. .
Die Bank steht nicht vor dem Aus.Odo Steinmann (Sonderbeauftragter)
Und das soll auch so bleiben, sagt der Interimschef. Ein Wechsel der Rechtsform oder eine Fusion sei nicht sein Ansinnen. „Die Bank steht nicht vor dem Aus“, sagt Steinmann. Stattdessen sei er in Plankstetten, damit die Kunden wie in der Vergangenheit gut bedient werden können, sagt er.
Seine Bestellung als Sonderbeauftragter durch die Bafin ist bis 30. Juni 2027 befristet, kann aber verkürzt oder verlängert werden.
Wie es mit den beiden bisherigen Vorständen weitergeht, hängt auch von der gerichtlichen Entscheidung ab.