Ärger um ungenehmigte Containerlandschaft bei Nittenau: Darum gibt es keine Zwangsräumung

Von Cornelia Lorenz · 15. Juli 2026 um 15:00

Seit gut zwei Jahren steht eine Containerlandschaft ohne Genehmigung auf einem ehemaligen Sägewerksgelände im Nittenauer Ortsteil Muckenbach (Landkreis Schwandorf). Weder Beseitigungsanordnungen noch Gerichtsurteile oder Zwangsgelder konnten den Eigentümer dazu bewegen, die Container zu entfernen. Doch es gibt einen konkreten Grund, warum das Landratsamt keine Zwangsräumung durchsetzt.

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Das Projekt im Nittenauer Ortsteil Muckenbach hatte erstmals im April 2024 für Diskussionen gesorgt: Damals hatte der Nittenauer Stadtrat den Bauantrag für eine Lagerhalle, bestehend aus Fertigcontainern, auf dem Gelände des ehemaligen Sägewerks Eichinger abgelehnt. Der Bauherr, eine Firma aus dem Landkreis Regensburg, hatte in der Folge dennoch über 100 Container aufgestellt – und entfernte sie auch nicht, als das Landratsamt Schwandorf im Oktober 2024 die sofortige Beseitigung anordnete.

Seitdem ist die Containersammlung Dauerthema bei der Kreisbehörde, die weiterhin die unverzügliche Entfernung fordert. Zwischenzeitlich waren auch das Verwaltungsgericht Regensburg und sogar der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München involviert – und sahen das Schwandorfer Landratsamt im Recht. Der Bauherr hat seine Klagen daraufhin zurückgezogen.

Landratsamt: Bauherr hält sich nicht an seine Aussagen

Eigentlich ist der Fall also klar – doch weiterhin steht eine große Zahl an Containern auf dem Areal. Wie lange noch? Im Herbst hatte der Bauherr erklärt, dass mehr als die Hälfte bereits verkauft seien und nur noch auf den Abtransport warteten. Er gehe davon aus, dass ein „großer Teil des Geländes in naher Zukunft geräumt“ sein werde.

„Der Bauherr hat schon mehrmals versprochen, die Container zeitnah zu beseitigen und hierfür einen entsprechende Zeitplan vorzulegen. Leider hält er sich nicht an seine Aussagen.Manuel Lischka, Landkreissprecher

Doch seit dieser Ankündigung sind inzwischen wieder gut acht Monate vergangen – und vor Ort bietet sich Passanten immer noch der Ausblick auf eine umfangreiche Containersammlung. So mancher Bürger fragt sich deshalb, warum hier von Behördenseite nicht durchgegriffen wird. „Der Bauherr hat schon mehrmals versprochen, die Container zeitnah zu beseitigen und hierfür einen entsprechende Zeitplan vorzulegen. Leider hält er sich nicht an seine Aussagen“, teilte dazu Landkreissprecher Manuel Lischka auf Nachfrage der Mittelbayerischen mit.

Für Zwischenlagerung wäre geeignetes Grundstück nötig

Eine Zwangsräumung wäre aus Laiensicht ein probates Mittel, um das Problem zu beheben. Allerdings kommt das aus Sicht des Landratsamts nicht in Frage. „Eine Zwangsräumung im Sinne einer Ersatzvornahme bietet sich hier nicht an, da die Container dann wiederum auf einem anderen geeigneten Grundstück zunächst auf Kosten des Landkreises gelagert werden müssten“, begründete Lischka.

Immerhin: Gegenüber dem Bauherren wurden Zwangsgelder verhängt und fällig gestellt. Laut Lischka bewegen sie sich inzwischen im „mittleren fünfstelligen Bereich“. Bezahlt wurde davon allerdings nur ein kleiner Teil: Konkret waren es laut Lischka bislang 5000 Euro. Man stehe mit dem Bauherren in Kontakt, so der Landkreissprecher weiter.

Derweil hat der Bauherr bereits weitere Pläne für Muckenbach: Bei der Stadt ging kürzlich eine Bauvoranfrage für vier Einfamilienwohnhäuser und ein Doppelhaus sowie auf einem weiteren Areal für ein Einfamilienwohnhaus ein. Lediglich die Voranfrage für letzteres Einfamilienhaus erhielt dabei vonseiten des Bauausschusses das gemeindliche Einvernehmen.