Juristische Nebenwirkungen: Kuriose Gerichtsentscheidungen aus der Welt der Medizin

Von Mittelbayerische Zeitung · 12. Juli 2026 um 15:00

Jede Woche beleuchtet der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta kuriose Urteile aus deutschen Gerichten. Diesmal beschäftigt er sich mit Wunderpillen und Wunderglauben und dem, was Richter über Katermittel, Viagra und vergessene Tabletten entschieden haben.

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Wir modernen Menschen sind ganz schöne Weicheier. Unsere Vorfahren mussten das Leben noch in seiner ganzen Härte aushalten. Wenn einen der Säbelzahntiger gebissen hat, dann konnte sich das für unsere steinzeitlichen Ahnen ziemlich übel auf die Work-Life-Balance auswirken.

Heutzutage hingegen gibt es doch für fast jede Unannehmlichkeit eine Pille. Gäbe es dieser Tage noch Säbelzahntiger, könnte man sich in der Drogerie garantiert auch Anti-Säbelzahntiger-Tabletten dagegen besorgen. Was es übrigens auch schon in den Zeiten unserer Vorfahren gab, das waren Scharlatane, die einem irgendwelche Wunderpillen aus Sägespänen und Dromedarrotz andrehen wollten, die am Ende zu gar keinem Wunder halfen – außer zu Durchfall.

Nahrungsergänzung sind keine Medikamente

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte einen Internetanbieter im Verdacht, ein eben solcher Scharlatan zu sein. Der bot nämlich aus Mineralstoffen gepanschte Tabletten als angebliche „Anti-Kater-Pillen“ an. Doch die Richter verboten den Verkauf und verwiesen darauf, dass diese Drops streng juristisch als Nahrungsmittel zu bewerten wären – nicht als Medikamente.

Und es sei eben strikt verboten, zu behaupten, ein Nahrungsmittel könne Krankheiten heilen oder gar nach einem Vollrausch die verkaterte Birne wieder klar machen (Az. 6 UKl 1/24).

Eine der berühmtesten Pillen, die in den letzten Jahren auf den Medizinmarkt geworfen wurden, ist klein und blau und macht müde Männer wieder munter. Nun sagen manche böse Zungen insbesondere Beamten ja nach, diese seien besonders schlaffe Glieder unseres Staatsapparates. Als allerdings die Beamtenbeihilfe einem Staatsdiener dessen ärztlich verschriebene Viagra-Pillen nicht bezahlen wollte, weil es sich dabei angeblich um Lifestyle-Produkte und keineswegs um echte Medizin handelte, zog dieser geknickt vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Mittel gegen Epilepsie: Warten bis zur Mittagspause?

Dort wurde er von den (ebenfalls verbeamteten) Richtern zum Glück wieder zu voller Größe aufgerichtet. Die Beihilfe, so das Gericht, müsse das Erektionsmedikament selbstverständlich bezahlen. Freilich nicht zu jedem Preis und nicht in jeder Menge. Um eventuellem „Missbrauch“ vorzubeugen (ich stelle mir den betroffenen Beamten gerade mit einer Überdosis vor ...), käme eine zeitliche oder mengenmäßige Begrenzung in Betracht (Az. 10 A 11598/06.OVG).

Manchmal muss das mit den Pillen schnell gehen, sonst wirken sie nicht – oder zu spät. Als eine Näherin aus Berlin bemerkte, dass sie ihre Epilepsietabletten im Auto vergessen hatte, bat sie ihren Chef deshalb um eine kurze Pause, eilte zum Parkplatz und holte ihre Medikamente. Auf dem Rückweg stolperte sie unglücklich und brach sich das rechte Handgelenk. Doch die gesetzliche Unfallversicherung wollte dafür nicht bezahlen.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte dies: Medizin gehöre zum höchstpersönlichen Lebensbereich. Außerdem hätte die Frau ruhig auch bis zur Mittagspause warten können, um die Tabletten zu holen. Die Klägerin fragte sich vermutlich nach diesem Urteil, ob vielleicht die Richter ihre Pillen vergessen haben? (Az. L 21 U 40/21).

Dem Künstler Martin Kippenberger wird übrigens folgender Reim angedichtet: „Jetzt geh ich in den Birkenwald, den meine Pillen wirken bald“.