Streng geheim: Neumarkter Anwalt erzählt Geschichten über kuriose Verschlusssachen

Von Mittelbayerische Zeitung · 28. Juni 2026 um 15:00

Was verbirgt sich hinter der Tür eines Schließfachs? Diese Frage beschäftigt nicht nur Krimiautoren, sondern mitunter auch deutsche Gerichte. Der Neumarkter Anwalt und Rechtsexperte Geedo Paprotta kennt solche Geschichten aus seinem Berufsalltag. In seiner wöchentlichen Kolumne erzählt er von dreisten Einbrechern, zerrissene Testamente und einem Mann, der sein Schließfach am Bahnhof als Schlafplatz nutzte.

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Anwälte haben langweilige Tage und Tage, an denen man aus dem Staunen nicht herauskommt. Ich wurde von einem Mandanten aus dem Ausland beauftragt, bei einer deutschen Bank ein Schließfach für ihn zu überprüfen. Was drin war? Er wusste es nicht! Als ich es öffnete, klappte mir vor Staunen der Kiefer herunter.

1200 Schließfächer von hinten aufgebohrt

Aber wissen Sie, was das Langweilige an den interessantesten Anwaltsgeschichten ist? Die Schweigepflicht. Ich darf Ihnen nicht verraten, was drin war. Aber ich kann verraten, was die Kunden der Sparkasse Norderstedt fanden, als sie ihre Schließfächer aufmachten: gar nichts! Eine Einbrecherbande hatte sich Zutritt zu einer leerstehenden Arztpraxis neben dem Tresorraum verschafft und von dort aus kinoreif mit einem Bohrer gut die Hälfte der insgesamt 1200 Schließfächer von hinten geöffnet und leergeräumt.

Ein Mann, der seinem Girokonto misstraute, hatte 120 000 Euro in bar in einem dieser Minitresore gebunkert und verklagte die Sparkasse auf Schadenersatz. 40 000 Euro hatte ihm die Bank freiwillig zurückgezahlt, so war es in den allgemeinen Schließfachbedingungen festgelegt. Den Rest sah er nie wieder.

Das Oberlandesgericht Hamburg nämlich befand: Mehr als einen gut gepflegten Tresor schuldet die Bank ihren Schließfachkunden nicht. Der besagte Tresor war in bestem Zustand – jedenfalls bevor der Bohrer angesetzt wurde. Ein Gerichtssachverständiger bestätigte der Bank überdies, dass auch die sonstigen Sicherheitsmaßnahmen vom Feinsten waren. Bessere Bewegungsmelder kann man für Geld nicht kaufen! Da hatte der Mann also dem Geldmarkt misstraut und bekam am Ende dafür das, was Bänker „Negativzinsen“ nennen (Az. 13 U 95/23).

In Bankschließfächern findet sich mancherlei Kurioses! Ich weiß, wovon ich rede, aber ich bleibe hartnäckig: Ich werde es Ihnen nicht verraten! Ich erzähle Ihnen lieber von diesem Fall, über den das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheiden musste. Der Kläger war nach einem Erbfall schlecht weggekommen, doch dann die Überraschung: In einem Bankschließfach des Erblassers fand sich ein Testament, aus dem hervorging, dass der Kläger nun doch den Hauptgewinn gezogen hatte.

Nicht nur reiche Leute nutzen Schließfächer

Dumm nur: Dieses Testament war feinsäuberlich in der Mitte auseinandergerissen worden. „Na und?“, erklärte der Kläger den Richtern. Man könne doch einwandfrei lesen, dass er der Haupterbe sein sollte! Die Richter gaben ihm da Recht. Allerdings ergänzten sie, dass man auch erkennen könne, dass das Testament vom Erblasser absichtlich zerrissen worden war. Das stelle einen besonders klaren Fall des „Widerrufs“ dar. Warum der Erblasser es trotzdem im Schließfach liegen ließ? Wohl eine unmissverständliche Botschaft aus dem Jenseits (Az. 21 W 26/25).

Bankschließfächer sind nicht gerade die typische Aufbewahrungsmethode armer Leute. Ob das auch für „mein“ Schließfach gilt? Da muss ich mit den Schultern zucken. Das OLG Düsseldorf hatte es ausnahmsweise mit einem bettelarmen, drogenabhängigen Mann zu tun, der regelmäßig ein Schließfach benutzte. Kein Bankschließfach allerdings, sondern ein Gepäckschließfach am Bahnhof. Darin deponierte er nicht nur sein Gepäck, sondern auch sich selbst. Insgesamt soll er 36 mal darin übernachtet haben, trotz Hausverbotes.

Das Amtsgericht hatte ihm eine neunmonatige Freiheitsstrafe aufgebrummt, die das Oberlandesgericht allerdings aufhob. Das Verhalten des Mannes sei eher lästig als schädlich gewesen. Die Sache musste neu verhandelt werden, insbesondere sollte dabei überlegt werden, ob man den Schließfachschläfer in einer Entzugsklinik statt in einem Gefängnis unterbringen könnte (Az. III-5 Ss 7/09). Keine Ahnung, wie es ausging – und nein, keine Ahnung, wie ich den Inhalt des Schließfaches über die Grenze transportieren soll…