Wer der Verlockung von Erdbeeren verfällt, muss dies manchmal schmerzhaft bezahlen

Von Mittelbayerische Zeitung · 21. Juni 2026 um 11:00

Allein schon ihr Duft verführt – und dann noch ihr süßes Aroma! Erdbeeren haben aber genau deshalb schon so manches Gericht beschäftigt, wie Neumarkts Rechtsanwalt Geedo Paprotta in seiner Kolumne beweist. Und offensichtlich auch Ärzte.

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Die Erdbeeren schmecken dieses Jahr besonders lecker! Für mich eine Qual, ich bin allergisch. Am Wochenende konnte ich trotzdem nicht widerstehen und habe mir ein besonders prachtvolles, glänzend rotes, zuckersüß saftiges Stück einverleibt. Danach hatte ich dann einen halbstündigen Niesanfall. Das war’s wert!

Aber ob eine leckere Erdbeere mir zum Beispiel auch ein HWS-Syndrom wert wäre? Diese Frage stellte sich einem Erdbeerliebhaber vor dem Bundessozialgericht in Kassel. Auf dem Heimweg von der Arbeit hatte der Mann einen dieser Erdbeerstände am Straßenrand erblickt und eine Vollbremsung hingelegt. Sein Hintermann krachte ihm voll drauf. Von seiner Unfallversicherung wünschte er sich nun Leistungen wegen der Schmerzen an der Halswirbelsäule, die ihm für mehrere Tage die Lust auf Erdbeeren, den Job und das restliche Leben raubten.

Auf dem Weg von und zur Arbeit sollte man keine Erdbeeren kaufen

Doch das BSG gab der Versicherung Recht, die die Auffassung vertrat, die Wegeversicherung zwischen Arbeit und Wohnung setze voraus, dass die Zurücklegung jenes Wegs auch wirklich dazu diene, die Wohnung zu erreichen. Beim Kläger sei die „Handlungstendenz“ jedoch darauf „ausgerichtet gewesen“, Erdbeeren zu kaufen, weshalb er „eigenwirtschaftliche Ziele“ verfolgt habe. Vereinfacht gesagt: Arbeit ist Arbeit und Erdbeeren sind Erdbeeren (BSG, Az. B 2 U 3/13 R).

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Auch die Erdbeeren eines Biobauern aus Gifhorn landeten vor Gericht. Nicht etwa, weil sie ungleichmäßig geformt waren und nicht aussahen, als kämen sie direkt aus dem Obst-Design-Katalog. Das stellt bei Bio-Obst ja ein regelrechtes Qualitätsmerkmal dar.

Geedo Paprotta ist Rechtsanwalt mit eigene Kanzlei in Neumarkt. Außerdem schreibt er Bücher. - Foto: Violetta Paprotta

Das Problem, dem das Verwaltungsgericht Braunschweig bei diesen Früchtchen auf den Grund gehen musste, war vielmehr, dass das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz von der Bio-Eigenschaft der Beeren nicht überzeugt war. Bei einer unangekündigten Kontrolle hatte man säckeweise Pflanzenschutzmittel in der Scheune des Bauern entdeckt. Offensichtlich waren auch größere Mengen schwermetallverseuchten Komposts auf seine Felder ausgebracht worden.

Der Behauptung des Bauern, das Pflanzenschutzmittel hätte er zwar angeschafft, es sich dann aber doch „anders überlegt“ und der verseuchte Kompost sei ganz bestimmt nicht mal in der Nähe der Bio-Erdbeeren gelandet, schenkte das Verwaltungsgericht keinen Glauben. Das Vertrauen der Verbraucher in den ökologischen Landbau sei besonders schützenswert, deshalb wurde dem Bauern das Öko-Siegel entzogen (Az. 1 A 238/05).

Bei Erdbeeren ist es übrigens wie im wahren Leben: Nicht alles, was glänzt, ist Gold und nicht jede cremige Flüssigkeit, die nach Erdbeeren riecht, ist ein Milchshake. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte eine Entscheidung des Landratsamts Miesbach, das in einem Drogeriemarkt Duschgel mit Erdbeeraroma aus dem Verkehr gezogen hatte.

Die fruchtig duftende Seife aus Italien könnte mit einem Milchshake verwechselt werden. Die Drogerie wandte ein, das Produkt sei seit Jahren in anderen europäischen Staaten ohne Verwechslungen verkauft worden! Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kennt halt seine Pappenheimer und fürchtete, kurzsichtige, besonders alte oder junge oder besoffene bayerische Verbraucher könnten der Verlockung des Erdbeerduftes doch erliegen und sich einen ungesund tiefen Schluck davon gönnen (Az. 9 CS 11.4).