Führerschein, Reisemangel, Mietminderung: Kuriose Gerichtsurteile rund um Wellen

Von Mittelbayerische Zeitung · 14. Juni 2026 um 15:00

Ein Mann mit Aluhut, ein enttäuschter Seychellen-Urlauber und eine Mieterin mit Wellen im Wohnzimmer: Wellen aller Art können vor deutschen Gerichten schnell hochschlagen. Zu welch kuriosen Urteilen das führen kann, schildert der Neumarkter Rechtsanwalt und Autor Geedo Paprotta in seiner Kolumne.

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Es ist Sommer! Spätestens in den Sommerferien merken Sie das bestimmt auch. Und was gehört zum Sommer? Also, ich wünsche mir, dass Sie jetzt an Strand, Palmen und Urlaub denken, und dann habe ich Sie auch fast schon elegant zu dem Thema geführt, über das ich eigentlich mit Ihnen plaudern möchte: „Wellen“. Was besseres ist mir auch gerade als Einleitung nicht eingefallen. Dabei schlagen Wellen vor Gericht oft ganz schön hoch!

Dieser Autofahrer in Gießen, den die Polizei anhielt, flüsterte auch etwas von „Wellen“. Genauer genommen sprach er von „elektromagnetischen Wellenterroristen“. Sehr bald hatten die Polizisten den Eindruck, zumindest der Verstand des Herrn hätte sich in den Urlaub verabschiedet. In seinem Auto befanden sich übrigens eine in Aluminiumfolie gewickelte Schüssel sowie eine ebenfalls in Aluminiumfolie gewickelte Schutzweste. Auf Rückfrage gab der Mann an, er würde sich diese Alukappe Marke Eigenbau aufsetzen, wenn er „Kopfschmerzen“ habe. Oha!

Als der seltsame Mensch dann losfuhr, tat er das nicht nur äußerst langsam, sondern auch keineswegs geradlinig. Spätestens da reichte es den Beamten. Sie kassierten seinen Führerschein. Bevor er den zurückerhielt, wollte die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ein psychologisches Fahreignungsgutachten sehen.

Gericht: Aluhut kein Grund, jemandem den Führerschein wegzunehmen

Dagegen zog er vor das Verwaltungsgericht Gießen, und das Gericht gab ihm tatsächlich recht: Nur weil der Typ ein bekennender Aluhutträger war, sei noch lange nicht gewährleistet, dass er zu verrückt zum Autofahren ist. Ernsthaft? Die, wie ich finde, durchaus beunruhigende Nachricht aus dem Fall lautet übrigens: Der Mann bekam seinen Führerschein zurück (Az. 6 K 2554/22.GI).

Ganz echte, salzige Meereswellen ohne jeden Zusatz von Wahnvorstellung hatte ein Urlauber sich erhofft, der mit seiner Frau und seiner Tochter für stolze 27.000 Euro eine zweiwöchige Reise auf die Seychellen buchte.

Rechtsanwalt Geedo Paprotta aus Neumarkt nimmt jede Woche kuriose Urteile unter die Lupe. - Foto: Paprotta

Bei diesem Reisepreis hatten sich die Seychellen dann auch richtig Mühe gegeben und ordentlich große Wellen am Strand aufgefahren. Gerade das allerdings hatte den Kläger gestört: Baden und Schnorcheln sei bei diesen Wogen völlig unmöglich gewesen. Er verlangte vor dem Landgericht Hannover ein Viertel des Reisepreises zurück und bezeichnete die Riesenwellen gar als Reisemängel. Doch ausgerechnet bei Gericht ging er dann doch noch baden: Die Richter erläuterten ihm, dass niemand vom Reiseveranstalter perfektes Urlaubswetter verlangen könne. Das sei eben das allgemeine Lebensrisiko. Ein kleiner Tipp: Schlechtes Wetter gibt es an der Nordsee viel billiger! (Az. 1 O 59/09).

Mietminderung wegen Teppich in der Wohnung

Noch billiger ist der berühmte Urlaub auf Balkonien, und in den 80erJahren hatte eine Frau aus Gelsenkirchen sogar den fragwürdigen Genuss vor das örtliche Amtsgericht getragen, von dort Aussicht auf verblüffend große Wellen zu genießen. Allerdings blickte sie nicht aufs Meer, das sieht man in Gelsenkirchen selbst bei bestem Wetter eher selten – die Wellen waren direkt in ihrem Wohnzimmer.

Konkret betraf dies ihren Teppich, der sowohl längs als auch quer gewellt war. Als sie dafür zehn Prozent der Wohnungsmiete kürzte, erzeugte das beim Vermieter allerdings Wogen des Unmuts. Doch der Richter bestätigte: Ein gewellter Teppich ist nicht nur hässlich, sondern auch eine echte Stolperfalle und mindert den positiven Gesamteindruck der guten Stube nicht unerheblich. Solange der Vermieter keinen wellenfreien Teppich spendieren wollte, musste er auf zehn Prozent der Miete verzichten (Az. 3 C 387/87).