Kernige Urteile: Wenn Fälle rund um Kirschen vor Gericht landen

Von Mittelbayerische Zeitung · 5. Juli 2026 um 11:00

Kirschen können Zähne kosten, Nachbarn entzweien und Richter beschäftigen. In seiner neuen Kolumne serviert der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta eine ebenso unterhaltsame wie überraschende Auswahl kurioser Urteile rund um die Sommerfrucht.

Ich habe in der Zeitung gelesen, dieses Jahr sei ein ausgesprochen gutes Kirschenjahr. Die Vögel und Wespen an meinem Kirschbaum können das bestätigen.

Ich halte mich übrigens für einen besonders begabten Kirschenesser. Schon in Kindheitstagen habe ich mir eine spezielle Technik angeeignet, mittels derer ich massenweise Kirschen blitzschnell in den Mund stecke und dort mit einer geschickten Kieferdrehung entkerne. Für irgendetwas ist eben jeder begabt.

Die Kautechnik eines Kirschenfreundes aus Nordrhein-Westfalen war weniger raffiniert. Wobei er auch nicht mit einem Kern rechnete. Er hatte sich beim Bäcker einen Kirschtaler gekauft und gierig hineingebissen. Das laute Krachen war der unvermutete Kirschkern, allerdings auch der linke obere Eckzahn.

Bis zum Bundesgerichtshof hat der Unglückliche gegen den kernigen Bäcker prozessiert, dort aber schlussendlich verloren. Die obersten deutschen Zivilrichter erklärten es so: Wenn ich genau weiß, dass in einem Gebäck Kirschen sind, muss ich selbst als nur durchschnittlich kluger Verbraucher damit rechnen, dass da auch mal ein Stein drinstecken kann. Man könne von einem Bäcker schlicht nicht erwarten, dass der jede einzelne Kirsche examiniert, bevor er sie im Teig verschwinden lässt (Az. VI ZR 176/08).

Gericht entscheidet: Wie viel Frucht im Saft ist zu wenig?

Jetzt wissen wir also, womit ein Verbraucher rechnen muss, wenn Kirschen drin sind. Aber das kann auch nach hinten losgehen! Ein Fruchtsafthersteller musste sich deshalb vor dem Landgericht Lübeck rechtfertigen. Auf einer Getränkeverpackung waren rote Trauben und Kirschen abgebildet. Außerdem stand drauf: „Kirsche und rote Trauben“. Das Gericht befürchtete nun, dass ein durchschnittlich cleverer Verbraucher, der auf einer Verpackung Bilder von Kirschen sieht und dazu auch noch das Wort „Kirsche“ liest, auf den irrwitzigen Gedanken kommen könnte, dass sich in der Verpackung tatsächlich Kirschsaft befindet (vermischt mit Trauben).

Rechtsanwalt und Auto Geedo Paprotta - Foto: Paprotta

Dabei bestand vorliegend diesbezüglich doch gar kein Grund zur Sorge, denn in dieser angeblichen Kirsch-Trauben-Plörre lag der Anteil besagter Früchte gerade mal bei 25 Prozent. Fragen Sie mich nicht, was der Rest war! Jedenfalls musste das Zeug wegen Irreführung aus den Regalen verschwinden (Az. 11 O 69/11).

Sie wissen, welche Kirschen am besten schmecken? Natürlich, es sind die vom Nachbarn! Und da steckt neben Kernen auch immer Streit drin. In einem Fall waren sich die Betroffenen nicht zu schade, bis hinauf zum Bundesgerichtshof um die Frage zu ringen, ob Kirschen, die an einem Ast baumeln, der über den Zaun ragt, vom Nachbarn aufgegessen werden dürfen?

Streit unter Nachbarn um Obstbaum

Auf keinen Fall, entschied der Bundesgerichtshof. Solange die Kirschen am Baum befestigt sind, auch wenn dieser astmäßig über den Zaun ragt, gehören die Früchte dem Eigentümer des Baumes. Erst wenn die Kirschen herunterfallen, darf der Nachbar sie essen. Aber dann schmecken die matschigen Dinger nur noch den Wespen.

Gab es da nicht früher diese Fernsehwerbung mit genau diesem grimmigen Nachbarn? Ich glaube, es ging sogar um eine Rechtsschutzversicherung? Am Ende haben die Kirschendiebe den überragenden Ast zwar leergepflückt, dann allerdings einen ganzen Korb voll hinüber zum garstigen Kläger an die Haustür getragen. Frei nach Büchner: Friede in den Hütten statt Krieg in den Justizpalästen. Wäre dennoch spannend, zu erfahren, wie der Bundesgerichtshof diese Variante des Kirschenklaus beurteilt! (Az. VI ZR 184/18).