Missbrauchsvorwurf: Amtsgericht Cham spricht Vater (27) aus Mangel an Beweisen frei

Es waren schwerwiegende Vorwürfe, denen sich der Angeklagte aus dem Altlandkreis Kötzting am Dienstag vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Cham stellen musste. Die Ex-Freundin des 27-Jährigen hatte ihm zur Last gelegt, die gemeinsame Tochter, zu dem Zeitpunkt gerade einmal etwa zwei Monate alt, im vergangenen Jahr sexuell missbraucht zu haben.
Vor Gericht sorgten die Aussagen der Mutter und des Vaters für Frustration, denn an Widersprüchen mangelte es beiden nicht. Schlussendlich sprach Richter Dr. Thomas Strauß den Angeklagten wegen fehlender Beweise frei.
Am Dienstag wurde eine Situation verhandelt, die keine Mutter erleben möchte: Die 22-Jährige schilderte dem Gericht, wie sie habe mitansehen müssen, wie ihr damaliger Freund ihr Baby unangemessen berührt habe. Beim Wickeln habe er die etwa zwei Monate alte Tochter im Genitalbereich „gestreichelt“, sogar „stimuliert“. Auch solle er wiederholt beim Wickeln die Zunge in einer Weise herausgestreckt haben, die eine sexuelle Absicht angedeutet habe.
Der angeklagte Vater äußerte sich zu den Vorwürfen und wies diese zurück – er habe das Kind nicht mal wickeln dürfen und es sei nie zu diesem Vorfall gekommen. Richter Strauß stimmte diese Aussage bereits skeptisch: „Ist man als Eltern nicht normalerweise ein Team, gerade am Anfang?“, fragte er. „Normalerweise schon“, antwortete der Angeklagte und wies damit bereits darauf hin, dass in der Beziehung der Eltern womöglich nicht alles „normal“ gelaufen sei.
Beziehung der Eltern schon früh auf der Kippe
„Am Anfang lief es gut“, erzählte der Angeklagte. Wann genau man sich kennengelernt habe, wisse er nicht mehr, irgendwann im Jahr 2024. „Bergab gegangen“, da waren sich Mutter und Vater einig, sei es etwa zum Zeitpunkt der beginnenden Schwangerschaft, da der Vater des Angeklagten zu der Zeit schwerst krank war.
„Sie mochte ihn nicht und wollte nicht, dass ich ihn besuche“, schilderte der 27-Jährige. Auch wegen des Besuchs der Beerdigung habe es einen Streit gegeben, da sich diese mit dem Geburtstag der Mutter überschnitt. Psychisch habe ihn der Tod extrem belastet, unterstützt habe ihn seine damalige Freundin hingegen gar nicht.
Diese wiederum hatte ihm in ihren Aussagen vorgeworfen, das gemeinsame Kind „gehasst“ zu haben und ihm noch im Krankenhaus „Ich hoffe, du verreckst“ gewünscht zu haben. Auch dies stritt der Angeklagte ab. Ebenso wolle er nichts von den kinderpornographischen Thumbnails wissen, die im technischen Speicher seines Handys gefunden wurden.
Dabei handelt es sich um Vorschaubilder von Videos, die automatisch abgespeichert werden. Ohne technisches Gutachten lässt sich nicht feststellen, ob der Angeklagte diese Videos tatsächlich besessen oder angesehen hat. Er gab an, nur „normale“ Pornos mit seiner Freundin zu schauen.
Den Tag des eigentlich verhandelten Vorfalls schilderte der Angeklagte wie folgt. Mittags habe er noch mit der 22-Jährigen zusammen gegessen, sie sei aber „etwas komisch“ gewesen. Am Nachmittag habe sie ihm dann verkündet, dass sie „einen Neuen“ habe und er gehen solle. Dies habe er auch recht anstandslos getan. Dass sie die Polizei verständigt hat, habe er gar nicht mitbekommen. Kontakt habe danach nur noch über das Handy stattgefunden.
Einen recht großen Bestandteil der Beweisaufnahme stellte daher das Sichten von WhatsApp-Chats zwischen dem getrennten Paar dar. Der Vorfall soll nämlich am 13. August vergangenen Jahres stattgefunden haben – das sagte die Mutter damals der Polizei und auch der Chatverlauf wies darauf hin.
Geschehensablauf kann nicht rekonstruiert werden
Dementsprechend problematisch für das Gericht stellte sich daher die Aussage der 22-Jährigen dar, die sich auf den 23. Juli als Tag der Trennung und des Vorfalls festlegen wollte. An diesem Tag sei sie nämlich den ganzen Tag unterwegs gewesen und erst abends nach Hause gekommen, wo sich dann der Übergriff ereignet haben soll. Erst nach längerer Diskussion mit dem Gericht sagte sie, es könne auch der 13. August gewesen sein.
Es sind alles nur Vermutungen, und auf Vermutungen kann man kein Urteil gründen.Amtsgerichtsdirektor Dr. Thomas Strauß
Ein weiterer Aspekt, mit dem Richter Strauß den Freispruch begründete, war, dass die Mutter erst Tage nach dem eigentlichen Vorfall diesen im WhatsApp-Chat erwähnte. Ein Verhalten, dem das Gericht kein sonderliches Verständnis entgegenbringen konnte.
Zum Urteil führten schlussendlich mehrere Aspekte. „Ein Beweismittel sehe ich in der ganzen Akte nicht, obwohl sie sehr dick ist“, sagte Richter Strauß.
Aus diesem Grund sparte sich das Gericht nach den Aussagen des Angeklagten und der Mutter des Babys auch das Verhör von zwei Zeugen, die eigentlich geladen gewesen waren.
Nicht nur der Verteidiger, auch die Staatsanwältin plädierte für den Freispruch des Angeklagten. Sie sagte: „Der Vorwurf des Kindesmissbrauchs ist schwerwiegend. Es gibt dafür eine Mindeststrafe, sodass der Angeklagte bei einer Verurteilung heute sehr wahrscheinlich ins Gefängnis gegangen wäre und auch nach seiner Entlassung lebenslange Konsequenzen tragen müsste. Deswegen muss man sich möglichst sicher sein.“
Am Ende waren sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Richter und Schöffen einig: Es steht Aussage gegen Aussage, so Richter Strauß. „Es sind alles nur Vermutungen, und auf Vermutungen kann man kein Urteil gründen.“
Gegen das Urteil kann binnen einer Woche noch Revision eingelegt werden.