Polizei greift am Murner See bei Wackersdorf durch: Abschleppdienst holt Falschparker ab

Von Martin Kellermeier · 28. Juni 2026 um 14:39

Eigentlich war es ein Ärgernis mit Ansage: Die Hitzewelle hat am Wochenende für ein Parkchaos im Oberpfälzer Seenland (Landkreis Schwandorf) gesorgt. Vor allem der Murner See war davon betroffen. Polizei und Verkehrsüberwacher verteilten nicht nur Dutzende Strafzettel. Mehrmals ließen die Ordnungshüter auch den Abschleppdienst anrücken.

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Wie berichtet, hatte es zuletzt immer wieder Probleme gegeben, weil Rettungswege zugeparkt oder die Natur geschädigt worden waren. Die Polizei hatte im Vorfeld der Badesaison mit Nachdruck auf die Einhaltung der Regeln hingewiesen und diese auch nochmals erklärt. Auch wenn sich die Situation im Vergleich zu den Vorjahren etwas gebessert hat, gibt es noch immer reihenweise Falschparker.

Wer auf Grünflächen parkt, muss laut Polizei mit Blick auf das Naturschutzgesetz mit einer Verwarnung in Höhe von 55 Euro rechnen. - Foto: km

Bereits am Samstag hatte eine Streife der Polizeiinspektion Schwandorf alle Hände voll zu tun. Binnen kurzer Zeit mussten 22 Falschparker im Bereich des Murner Sees verwarnt werden. Mitarbeiter des Zweckverbands für Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz dürften mindestens ebenso viele Knöllchen verteilt haben, lautete die Einschätzung von Polizeihauptmeisterin Theresa Sedelmaier. Überwiegend seien Rettungswege zugeparkt oder Grünflächen als Parkplätze zweckentfremdet worden.

Beim Restaurant „Seaside“ die Rettungswege zugeparkt

Am Sonntag ging das Spiel weiter. Dieses Mal setzte die Schwandorfer Polizei sogar Fahrradstreifen ein, um die Situation noch besser unter Kontrolle bringen zu können. Bereits am frühen Nachmittag war für Polizeioberkommissar Stefan Dirnberger aber das Maß überschritten. Weil im Bereich des Restaurants „Seaside“ am Murner See die Rettungswege zugeparkt waren, holte er kurzerhand den Abschleppdienst. Für mindestens drei Falschparker wird es somit richtig teuer.

Der Polizeioberkommissar wiederholte im MZ-Gespräch nochmals die Parkregeln. So seien Rettungswege unbedingt freizuhalten. Wer das missachte, dessen Wagen werde abgeschleppt. Selbst wer das Glück habe, dass der Abschleppdienst noch nicht eingetroffen sei, habe Pech: Neben 55 Euro würden nämlich auch die Kosten für die Leerfahrt in Rechnung gestellt, sobald der Abschlepper unterwegs sei. „Und in Fällen, wenn Rettungskräfte im Einsatz behindert werden, droht sogar ein höheres Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister“, erklärte Dirnberger.

Polizei: Grünflächen und Wiesen sind keine Parkplätze

Ebenfalls tabu sind laut Polizei Grünflächen und Wiesen – selbst wenn es keine Schilder gibt, die auf ein Parkverbot hinweisen. Eine entsprechende Regelung finde sich im Bayerischen Naturschutzgesetz und werde mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro geahndet. Der Grund: Durch das regelmäßige Parken würden Grünflächen zerstört und die Natur geschädigt.